Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2021-03-08
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08
Wortprotokoll
Meine Kollegin Regula Rytz hat es bereits ausgeführt, es geht hier um die Massnahmen im Medienbereich. Wir haben während der ersten Welle beziehungsweise der ersten massiven Einschränkungen bereits eine derartige Unterstützung gesprochen, auch für die privaten Radio- und Fernsehstationen.
Hier geht es nun darum, das in der zweiten Welle nochmals zu tun. Es geht um eine Unterstützung von maximal 20 Millionen Franken. Sie haben das beim Beschluss des Ständerates auch gesehen. Wir sprechen hier also nicht von einer grossen Summe. Aber die zweite Welle der Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben sich eben auch wieder, und zwar diesmal stärker, auf die regionalen Radio- und Fernsehstationen ausgewirkt. Man spricht von Umsatzrückgängen von 30 bis 60 Prozent.
Die Betroffenen haben keine oder fast keine Werbeaufträge mehr. Für Veranstaltungen muss heute niemand Werbung machen, das wissen wir alle, auch für vieles andere nicht. Aber das Service-public-Angebot, das diese Stationen oder Unternehmen erbringen, ist natürlich nach wie vor aktuell und wichtig. Die Leute schauen beziehungsweise hören auch gerne diese lokalen Fernseh- oder Radiosendungen. Das heisst, die Personalkosten bleiben, um dieses Service-public-Angebot zu erbringen, aber die Einnahmen sind weggebrochen.
Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir heute im Grundsatz sicher einmal dem Ständerat folgen, damit auch diese Unternehmen in dieser schwierigen Situation eine Unterstützung erhalten können. Aber der Ständerat orientiert sich bei der Unterstützung jetzt eben an der Mechanik, wie sie beim ersten Lockdown zum Tragen gekommen ist. Was zum Beispiel beim Adressatenkreis fehlt - wir haben es vorhin schon gehört -, sind die DAB-Radios, die auch zum Service public beitragen.
Wenn hier jetzt eine Differenz geschaffen wird, könnte der Ständerat das noch einfügen. Das wäre wirklich wichtig, denn so würden die verschiedenen Adressaten eine Unterstützung erfahren; dann wäre es vollständig.
Meine Kollegin hat den Antrag der Minderheit I eingereicht, der verlangt, dass das Bundesamt für Kommunikation diese Unterstützung tätigt, dass also nicht eine Kann-, sondern eine Muss-Formulierung gewählt wird. Das unterstützen wir. Das ist verbindlich und bewirkt, dass diese Unterstützung wirklich auch geleistet wird. Ich habe es vorhin gesagt: Es geht um maximal 20 Millionen Franken.
Folgendes mache ich Ihnen aber beliebt und bitte Sie, es zu unterstützen: dass die Unterstützung nicht aus der RTV-Abgabe bezahlt wird, sondern aus den Bundesmitteln. Die Haushaltabgabe konnte auf 2021 gesenkt werden, und es kann nicht sein, dass nun die privaten Haushalte die Unterstützung über eine Erhöhung der Gebühr bezahlen müssen. Sie sind zum Teil schon genug von der Krise betroffen, und es ist eben nicht so, dass die Reserven aus der RTV-Abgabe reichen. Es würde wahrscheinlich zu einer Erhöhung der Abgabe führen.
Ich bitte Sie, das wirklich zu verhindern und hier diesen Beitrag aus den Bundesmitteln zu finanzieren, wie Sie das bei allen anderen Unterstützungen auch machen.