Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2021-03-08
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08
Wortprotokoll
In Artikel 4 geht es unter dem Titel "Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes" um zusätzliche Sonntagsverkäufe für das Verkaufspersonal. Es ist recht zynisch, wenn man unter diesem Titel durch die Hintertür dem Verkaufspersonal zusätzliche Arbeit an maximal 24 Sonntagen in diesem und im nächsten Jahr zumuten will. Das wäre jährlich dreimal mehr als heute mit den maximal vier Sonntagen, die übrigens die meisten Kantone nicht ausnutzen. Ganz aktuell hat Bern gestern eine Erhöhung von zwei auf vier Sonntagsverkäufe abgelehnt. Zug hat zwar nicht die gleiche Frage gehabt, hat aber die Ausdehnung der Verkäufe um eine Stunde am Abend auch abgelehnt.
Es ist ein Missbrauch der Covid-19-Gesetzgebung, wenn man hier den Arbeitnehmenden- und Sonntagsschutz über diesen Artikel abbauen will, und dies ohne Konsultation der Sozialpartner und weiterer Kreise wie z. B. der Landeskirchen, die sich im Zusammenschluss der Sonntagsallianz gegen diese Ausweitungen aussprechen, oder z. B. auch der Arbeitsmedizin. Das Arbeitsgesetz soll auf diesem Weg ausgehebelt werden.
Das Verkaufspersonal leistet in sogenannt normalen Zeiten schon einen sehr hohen Einsatz. In der Pandemie haben aber diese Arbeiterinnen und Arbeiter noch einen zusätzlichen Effort für die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln geleistet. Sie haben dies mit wirklich ganz grosser Belastung getan. Man hat sie in der ersten Welle auch noch dafür beklatscht, und jetzt sagt eine Mehrheit: "Als Goodie dafür dürft ihr in den nächsten zwei Jahren zwölf Sonntage mehr arbeiten." Wertschätzung sieht anders aus.
Wir alle mussten in den letzten Monaten auf sportliche, kulturelle, soziale und kirchliche Anlässe verzichten, und diese Anlässe finden nach wie vor oft an Sonntagen statt. Wenn das dann wieder möglich wird und auch das familiäre Leben am Sonntag wieder mit mehr Personen gelebt werden kann, so soll ausgerechnet ein Teil des Verkaufspersonals darauf verzichten müssen.
Die Kaufkraft wird mit mehr verkaufsoffenen Sonntagen nicht grösser, und der Umsatz verteilt sich einfach auf eine längere Zeit. Man weiss auch aus anderen Ladenöffnungsdiskussionen, dass kleine Läden eher benachteiligt sind, sie können Sonntagsverkäufe mit ihrem Personal in der Regel nicht leisten. Supermärkte und Warenhäuser sind bevorzugt, das würde vor allem ihnen helfen. Es sind aber nicht die Supermärkte, die z. B. jetzt in der Pandemie schlechte Umsätze gemacht haben - im Gegenteil. Sie haben die Abschlüsse wahrscheinlich mitbekommen: Die beiden Grossen haben sehr gute Jahre hinter sich, was das anbelangt, andere auch.
Hinzu kommt noch die Frage, wie das dann mit der kantonalen Umsetzung gehen würde, denn heute ist es in den meisten Kantonen so, dass letztlich die kantonale Gesetzgebung bestimmt, ob etwas in Kraft tritt oder nicht. Das heisst, die Kantone müssten eine Anschlussgesetzgebung erlassen, wobei sie mit Sicherheit damit rechnen können, dass das Referendum ergriffen wird. Bis dann eine solche Abstimmung durch ist, ist wahrscheinlich ein schöner Teil der vorgesehenen Massnahmen bereits durch.
Im Namen der jetzt in dieser Zeit überaus stark belasteten Leute, auch jener im Verkauf, im Namen der kleinen Läden, im Namen all jener, die dann die Sonntage auch gerne wieder für ihre Anlässe nutzen möchten, bitte ich Sie wirklich, dieser Hintertüraktion hier und jetzt einen Riegel zu schieben. Der Ständerat hat sie abgelehnt, lehnen Sie sie bitte auch ab.