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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2021-03-08

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

In diesem Block schreibt die Mehrheit der Kommission nachträglich in ein Gesetz, was der Bundesrat ohnehin schon macht, einfach schlechter, widersprüchlicher, unsorgfältiger, unvollständiger und auch ungehörig.

Ist Ihnen schon aufgefallen, wie peinlich und arrogant das erscheinen könnte? Das fängt schon bei dem vom Ständerat eingefügten Artikel 1 Absatz 2bis an. Er verlangt, dass der Bundesrat zusätzlich nach dem Subsidiaritätsprinzip handelt, sich auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausrichtet und sämtliche anderen Möglichkeiten von Schutzkonzepten, Tests und Impfungen sowie Contact-Tracing ausnutzt. Glauben Sie wirklich, dass der Bundesrat nicht ohnehin schon genau das tut? Wir haben die liberalste Massnahmenlösung von ganz Europa, liberaler noch als Schweden. Zudem ist nach dem Epidemiengesetz die Subsidiarität eben nicht gestattet. Die letzten Monate haben auch an vielen, vielen Beispielen klar gezeigt, dass der Föderalismus im Krisenfall an seine Grenzen stösst.

Was genau heisst "kürzestmögliche" Schliessung? Ist das auf die Dauer der Pandemie, namentlich die Summe aller Schliessungstage, bezogen? Oder ist das auf die Dauer der jeweiligen Massnahme bezogen? Zweiteres würde die Minimierung der Gesamtzahl an geschlossenen Tagen mit zu frühen Öffnungen gefährden. Zu frühe Öffnungen heisst eins zu eins lange folgende Schliessungszeiten, weil es lange dauert, bis man exponentiell steigende Fallzahlen wieder runterbekommt. Das zeigen uns täglich alle anderen Länder in Europa, das zeigte uns eins zu eins die zu frühe Öffnung für Grossveranstaltungen im Herbst, die uns vermutlich die massive zweite Welle bescherte.

Es gilt also solche Fehler zu vermeiden, statt sie noch in ein Gesetz zu schreiben. Ich bitte Sie also, diesen Artikel zu streichen, weil das seit Beginn der Pandemie im Grundsatz ohnehin vom Bundesrat umgesetzt wird.

Weiter mit der Unangemessenheit geht es bei der beabsichtigten Festlegung eines starren Ampelsystems. An dieser Stelle entschuldige ich mich beim Parlament, dass ich es verpasst habe, einen Minderheitsantrag zu stellen, damit Sie diesen Fehler hätten korrigieren können. Das muss dann der Ständerat tun. Ampelsysteme sind im Ausland kläglich gescheitert. Die Deutschen haben die Werte so tief angesetzt, dass sie jetzt nicht mehr öffnen können. Die Italiener haben ihr Ampelsystem vor dem Bekanntwerden der Virenmutationen festgelegt und haben entsprechend zu früh geöffnet. Jetzt müssen sie wieder schliessen. Das Ziel, die Planbarkeit zu erhöhen, wandelt sich ins Gegenteil. Im Extremfall müsste man, wenn die Zahlen um einen Schwellenwert oszillieren, täglich neu öffnen, schliessen, öffnen, schliessen. Das konnte man gut während der zweiten Welle im Welschland beobachten.

Der Bundesrat richtet sich sehr wohl nach genau diesen vorgeschlagenen Indikatoren, aber nur als Richtwerte und nicht als feste Handlungsvorgaben im Sinne eines Ampelsystems. Zudem widerspricht das Ansinnen eines pandemischen Ampelsystems diametral der ebenso unterstützten Fassung des Ständerates, neben epidemiologischen Kriterien auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen zu berücksichtigen - auch das macht der Bundesrat seit Beginn; dazu braucht er kein Parlament, das ihm das sagt.

Also was nun, ein Ampelsystem oder eine Berücksichtigung von anderen Kriterien, u. a. epidemiologischen Kennzahlen? Beides geht nicht nebeneinander.

Ebenso überflüssig ist es, in Artikel 3 Absatz 7 per Gesetz einen definitiven Impftermin festzulegen, also in ein Gesetz zu schreiben, dass per Ende Mai alle Impfwilligen durchgeimpft sein müssen. Das Geschrei gewisser Parlamentarier und Parlamentarierinnen, der Bundesrat habe endlich mit der Impfstrategie vorwärtszumachen, ist - mit Verlaub - mehr als peinlich. Glauben Sie ernsthaft, der Bundesrat würde denken: "Ups, gut, dass Sie uns das sagen, ohne Sie wären wir nie darauf gekommen, dass Impfen eine gute Idee ist." Das macht er natürlich nicht, denn der Bundesrat arbeitet seit Frühjahr 2020 an den Impfungen, und zwar mit Hochdruck. Und glücklicherweise hat er die wirksamsten und am frühesten zugelassenen Impfstoffe in millionenhoher Anzahl Dosen beschafft. Dafür, dass nun weltweit Lieferengpässe bestehen, kann der Bundesrat nichts. Und ich möchte mal hören, was Sie gesagt hätten, wenn der Bundesrat für eine Liefer-Sonderbevorzugung alle Daten herausgegeben hätte, wie das Israel gemacht hat.

Ich bitte Sie deshalb, den Einzelantrag Gysi Barbara zu unterstützen und den grotesken Artikel 3 Absatz 7 mit fixen Impfterminen und Massnahmen, die der Bundesrat ohnehin täglich ergreift, zu streichen. Das gehört ebenso wenig in ein Gesetz wie fixe Öffnungstermine für Restaurants, Schiessstände oder sonst irgendetwas.

Ganz sicher auch in kein Gesetz gehört dieser Maulkorb für die Wissenschaft 2.0. Bei Artikel 3aquater will eine Mehrheit, dass die Taskforce-Mitglieder nicht selbstständig nach aussen kommunizieren und dass die Kommunikation ausschliesslich durch den Präsidenten der Taskforce erfolgt. Auch wenn dies in einem Abkommen steht, heisst das noch lange nicht, dass man einen Fehler noch in ein Gesetz schreibt. (Zwischenruf des Präsidenten: Frau Badran, Sie müssen mir nicht winken. Aufhören! Die Zeit ist abgelaufen.) Eine Sekunde noch. (Zwischenruf des Präsidenten: Das Wort hat Herr Ritter.) (Teilweise Unruhe)