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Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-03-08

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08

Wortprotokoll

Ziff.[NB]Ia[NB]Ziff.[NB]4

Antrag Schwander [GZ]

Titel [GZ]

4. Epidemiengesetz

Art. 6 Abs. 2 Bst. a, b; 7; 8 Abs. 2 Bst. b, c [GZ]

Streichen

Schriftliche Begründung[GZ]

Dieser Antrag ist notwendig, um Normenkonflikte auf Stufe Bund zu vermeiden. Die Kompetenzen auf Stufe Kanton bleiben mit diesem Antrag bestehen.

[VS]

Antrag Humbel [GZ]

Art. 60a Abs. 3 [GZ]

Behörden dürfen keine Person aufgrund ihrer Teilnahme oder Nichtteilnahme am PT-System bevorzugen oder benachteiligen.

Schriftliche Begründung[GZ]

Die WAK fordert ein wirksames Contact-Tracing, namentlich mit folgenden Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes:

Artikel 1 Absatz 2bis: Der Bundesrat orientiert sich an den Grundsätzen der Subsidiarität ... indem Bund und Kantone zuvor sämtliche Möglichkeiten von Schutzkonzepten, von Test- und Impfstrategien sowie des Contact-Tracings ausschöpfen.

Artikel 3 Absatz 7: Der Bund trifft Massnahmen in den folgenden Bereichen in enger Abstimmung mit den Kantonen:[NB]... a.[NB]umfassendes, wirksames, digitales Contact-Tracing.

Es ist nicht zielführend, wenn im Covid-Gesetz ein digitales Contact-Tracing verlangt wird, und im Epidemiengesetz wird es privaten Veranstaltern verboten, ein solches einzusetzen. Artikel 60a Absatz 3 Epidemiengesetz muss daher angepasst werden. Im Verhältnis zu Behörden soll die Covid-App freiwillig bleiben. Privaten Veranstaltern soll es hingegen erlaubt sein, die App als Voraussetzung für den Zugang zu verlangen. Es geht bei Veranstaltern und Besuchern um ein privates Vertragsverhältnis, und bei (schnellen) Öffnungsschritten ist das Contact-Tracing von zentraler Bedeutung. Eine funktionierende App kann für die Kantone eine Entlastung beim Contact-Tracing bringen. Da die derzeitige Proximity-Tracing-App nur bedingt taugt, muss sie optimiert werden, damit sie bei den Öffnungsschritten wirksam eingesetzt werden kann und für das Contact-Tracing Nutzen bringt.

[VS]

Ch. Ia ch. 4

Proposition Schwander [GZ]

Titre [GZ]

4. Loi sur les épidémies

Art. 6 al. 2 let. a, b; 7; 8 al. 2 let. b, c [GZ]

Biffer

[VS]

Proposition Humbel [GZ]

Art. 60a al. 3[GZ]

Les autorités ne peuvent pas favoriser ou désavantager une personne en raison de sa participation ou de sa non-participation au système TP.