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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-09

Wortprotokoll

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Ziffer 2 des ursprünglichen Motionstexts von Herrn Ständerat Stark zurückgezogen worden ist.

Nun, Sie haben es gehört, der Gewässerraum ist der zentrale Kompromiss der parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2007, die als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" erarbeitet worden war. Nach diesem Kompromiss sollten nicht alle verbauten Gewässer revitalisiert werden, sondern nur etwa ein Viertel. Dafür würde zwischen den revitalisierten Abschnitten ein minimaler Gewässerraum ausgeschieden, um eben die Vernetzung zwischen den Abschnitten zu gewährleisten. Wie Sie wissen, ist die Vernetzung eines der Hauptelemente und eine der Hauptstossrichtungen zur Stärkung der Biodiversität, auch zur Stärkung des Gewässerschutzes. Das war damals das Hauptelement, aber es war eben auch, wie Sie gehört haben, ein ganz klarer Kompromiss.

Diese Punkte und auch die Auswirkungen auf die Landwirtschaft wurden intensiv beraten. Ich darf das sagen, weil ich damals selber noch in der UREK war. Ich finde, es ist schon ein wichtiges Element, wenn der Ständerat einen Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative ausarbeitet, die dann zum Rückzug dieser Volksinitiative führt. Ich denke, es ist dann wichtig, dass das auch eine Versicherung ist und man nicht sagt, das gelte nur gerade jetzt und nachher könne man es wieder ändern. [PAGE 166]

Die Motion, die 2015 eingereicht wurde, führte dazu, dass die Verordnung in der Zwischenzeit angepasst wurde. Sie haben es gesagt: In den Jahren 2016 und 2017 wurde die entsprechende Verordnung zweimal angepasst. Diese Anpassungen erfolgten aber in enger Zusammenarbeit mit der BPUK und der LDK. Sie haben dazu geführt, dass man den Handlungsspielraum etwas erweitert hat. Nach diesen Revisionen sahen die BPUK und die LDK keinen Bedarf für weitere rechtliche Anpassungen. Es ist ja, das wissen Sie wahrscheinlich, eine Austauschplattform eingerichtet worden. Da sind die Kantone, die für den Vollzug zuständig sind, aber auch das Bundesamt für Umwelt dabei. Man hat sich eigentlich auf dieser Austauschplattform in all diesen Jahren auch immer wieder darüber unterhalten, wo es noch etwas braucht und welche Möglichkeiten es gibt. Man ist dort zum Schluss gekommen, dass jetzt kein Bedarf für eine weitere rechtliche Anpassung besteht.

Im Gegenzug, und ich denke, das hat Frau Ständerätin Z'graggen jetzt eindrücklich geschildert, haben sich auch die Kantone und die Mitglieder der kantonalen Regierungen eingesetzt und haben Lösungen gefunden. Sie haben gesagt: Ja, es war manchmal sehr schwierig, aber man hat Lösungen gefunden. Wenn Sie jetzt sagen: Wir ändern es wieder, und zwar entgegen dem expliziten Wunsch von BPUK und LDK - stellen Sie sich vor, was das gegenüber den Kantonen bedeutet und auch gegenüber denjenigen, die damals die Initiative zurückgezogen haben, weil man gesagt hat, dass man sich hier auf einen Kompromiss geeinigt hat.

Ich muss Ihnen sagen, das ist für den Ständerat schon etwas speziell, denn es gibt zwei kantonale Konferenzen, die Ihnen sagen, Sie sollten diese Motion nicht annehmen. Und warum sollten Sie sie nicht annehmen? Weil die Kantone genau in diesem Prozess bzw. in diesen schwierigen Verhandlungen sind und jetzt Planungs- und Rechtssicherheit brauchen.

Ich habe jetzt von mehreren von Ihnen gehört, dass die Kantone ja noch ganz am Anfang seien. Was Ihnen die beiden Konferenzen gesagt haben, ist, dass 13 Prozent aller Schweizer Gemeinden den Gewässerraum bereits eigentümerverbindlich festgelegt haben. Weitere 24 Prozent aller Gemeinden haben den Gewässerraum behördenverbindlich festgelegt. Eine grosse Anzahl von Gemeinden hat das Festlegungsverfahren auf Basis der bestehenden gesetzlichen Grundlagen eben bereits abgeschlossen oder gestartet. Was bedeutet es für sie, wenn Sie da jetzt wieder etwas ändern?

Im Schreiben, das Sie von der BPUK und der LDK bekommen haben, steht, dass die Festlegung grösstenteils nicht, wie von Ständerat Fässler gesagt wurde, bis 2035, sondern bis 2026 abgeschlossen sei. Das ist der Stand der Dinge. Ich bitte Sie einfach, diese Umstände, unter denen Sie hier jetzt einen Entscheid fällen, auch zu berücksichtigen.

Es geht um die Stärkung des Gewässerschutzes. Das war damals ganz klar das Ziel. Es geht um den Schutz der Biodiversität. Die Gewässerschutzverordnung wurde bereits zweimal angepasst, und jetzt kommt von denjenigen, die für den Vollzug dieser Regeln zuständig sind, das Signal: "Bitte jetzt nichts ändern." Damals war auch sehr klar, dass man einen harmonisierten Vollzug wollte. Man wollte eben nicht, dass jeder Kanton noch für sich schauen kann. Das war auch eine wichtige Grundlage.

Nun, die Kantonsumfrage der BPUK und des BAFU per Ende 2019 - und Ende 2019 liegt nicht weit zurück - hat ja gezeigt, dass die Festlegung des Gewässerraumes jetzt eben in vollem Gange ist. Mit dieser Motion müssten die Spielregeln in einem bereits laufenden Prozess wieder geändert werden, und das geht eben zulasten der Planungssicherheit für die Kantone.

Ich möchte Ihnen noch etwas zu bedenken geben: Sie sind ja zurzeit daran, eine Vorlage, einen Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen zu erarbeiten, die im kommenden Juni zur Abstimmung gelangen. Auch hier geht es ja im Grundsatz um den Schutz der Gewässer. Wenn Sie diese Motion annehmen - mit dem, was sie bedeutet, und entgegen dem Willen der Kantone -, dann stellt sich schon ein bisschen die Frage, was für ein Signal Sie da an die Bevölkerung aussenden.

Wir haben es mit zwei Initiativen zu tun, die der Bundesrat ablehnt. Der Bundesrat bittet Sie aber auch, diese Motion hier abzulehnen. Wir können nicht diese beiden Initiativen ablehnen, sagen, dass wir genug machen, auch für den Gewässerschutz, und dann nehmen Sie eine Motion an, die eigentlich in die andere Richtung geht. Wir können nicht solche Signale aussenden. Ich glaube, wir brauchen im Moment gute, klare Signale an die Bevölkerung: dass Bundesrat und Parlament gemeinsam gewillt sind, den Bereich des Gewässerschutzes zu stärken - darum geht es jetzt hier, und in einem weiteren Sinn geht es auch um Biodiversität - und ihn sicher nicht zu schwächen.

Ich bitte Sie also namens des Bundesrates, zusammen mit den beiden kantonalen Konferenzen, diese Motion abzulehnen. Es geht hier um die Förderung der Biodiversität, um die Wasserqualität, um einen nachhaltigen Hochwasserschutz. Wenn Sie diese Motion annehmen, dann gehen Sie in die andere Richtung, und das ist das, was der Bundesrat nicht möchte.