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Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-03-09

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-09

Wortprotokoll

Revisionen des Kartellrechts sind schwierig, Revisionen des UWG sind schwierig, und wenn man beide Gesetze in einer Vorlage revidieren will, dann ist das sehr schwierig. Einig sind wir uns eigentlich darin, dass es nicht angeht, wie das heute der rechtliche Zustand ist, dass ein ausländischer, gerade ein ausländischer Anbieter uns Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten einfach mit der Blockierung von Online-Portalen preislich diskriminiert und dass er das nach schweizerischem Recht auch darf. Es ist absolut legal! Wir sind auf dem europäischen Kontinent halt ein relativ kaufkräftiges Volk und können mehr bezahlen als andere. Das wird schamlos ausgenutzt, und zwar mit Preisüberhöhungen, die jenseits jeder Realität sind. Die Schweizer und Schweizerinnen sind gezwungen, das zu bezahlen. Wir sind uns einig, dass es hier eine Regelung braucht.

Die Initiative hat das aufgegriffen. Sie hat das aber in einer Regelung aufgegriffen, die ich als nicht befriedigend erachte. Der Nationalrat hat eine Regelung vorgeschlagen, die nach [PAGE 151] Beurteilung der ständerätlichen WAK zwar gut gemeint, aber nicht genügend ist - sie ist nicht genügend!

Nun haben wir in der Kommission am Schluss zwei Varianten besprochen, die die Verwaltung entworfen hat. Die eine, die bessere Variante, haben Sie heute vor sich. Diese Variante liegt entweder als separater Entwurf Ihrer Kommission auf Seite 16 der Fahne vor oder in Form des Einzelantrages Gmür-Schönenberger, der Artikel 3a auf Seite 13 einfügen möchte. Beide Anträge haben inhaltlich die gleiche Regelung. Was ist der Unterschied? Der Unterschied liegt in der Frage, ob Sie das jetzt regeln und der Diskriminierung der Schweizerinnen und Schweizer hier und jetzt einen Riegel vorschieben oder ob Sie das nicht wollen und das Ganze noch einmal in eine Vernehmlassungsrunde schicken wollen. Es hat zwar keine offizielle Vernehmlassung stattgefunden, das stimmt, aber die entsprechenden Verbände und Kantone haben sich längst zu diesen Fragen geäussert.

Wir können beide Wege gehen. Als Jurist würde ich auch sagen, dass es schön wäre, wenn wir eine perfekte Gesetzgebung hinbringen würden, wenn wir einen Schönheitspreis gewinnen könnten mit dieser Gesetzgebung, die dann irgendwie in zehn Jahren in Kraft treten würde. Aber wir müssen keinen Schönheitspreis gewinnen. Wir haben einen rechtlichen Missstand in diesem Lande, und wir als Gesetzgeber sind aufgefordert, diesen zu beheben. Ich schlage Ihnen vor, ihn jetzt zu beheben, und zwar mithilfe des bestmöglichen inhaltlichen Vorschlages, den wir vor uns haben und auf den wir uns im Übrigen inhaltlich geeinigt haben, nämlich den Einzelantrag Gmür-Schönenberger.

Es gibt eine Differenz zum Nationalrat, der das vielleicht übernimmt, vielleicht auch nicht. Aber auf jeden Fall können wir hier in dieser Kammer sagen, dass wir einen Gegenvorschlag zu einer Initiative gemacht haben, den wir zeigen können, auch wenn vielleicht in zwei oder drei Jahren wieder Revisionsbedarf besteht. Das stört mich jetzt bei dieser Ausgangslage nicht, d. h. bei dieser Gesetzgebung und bei dem Gesetzgebungstakt, den wir angeschlagen haben - denken Sie daran: Morgen werden wir über das Covid-19-Gesetz debattieren.

Ich bitte Sie, jetzt zu handeln und dem Einzelantrag Gmür-Schönenberger zuzustimmen.