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Fischer Roland · Nationalrat · 2021-03-09

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-09

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Postulat Ihrer Aussenpolitischen Kommission wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Umsetzung des bilateralen Menschenrechtsdialogs zwischen der Schweiz und China vorzulegen.

Es handelt sich bei diesem Vorstoss um einen von zwei Vorstössen, mit welchen die Kommission der Petition 18.2020 der Gesellschaft für bedrohte Völker, "Grundrechte der Tibeterinnen und Tibeter schützen, auch in der Schweiz!", Folge gegeben hat. Der zweite Vorstoss zu dieser Petition ist das Postulat 20.4333, welches vom Bundesrat einen Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz verlangt; diesen Vorstoss werden wir an einem anderen Tag dieser Session noch diskutieren.

Seit 1991 führt die Schweiz einen Menschenrechtsdialog mit China. Die Absicht, diesen Dialog weiterzuführen, wurde auch im Rahmen der Diskussionen zum im Jahr 2014 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen mit China bekräftigt. Nach diesen dreissig Jahren und nachdem die Schweiz nun auch erste Erfahrungen mit dem Freihandelsabkommen gemacht hat, ist es Zeit für eine Bilanz. Der Bundesrat soll aufzeigen, was im Rahmen des Menschenrechtsdialogs im Bereich der Menschenrechte, des Umweltschutzes und der Good Governance erreicht werden konnte. Er soll sich auch dazu äussern, ob dieser Dialog in der gleichen Art und Weise fortgeführt werden soll und kann oder ob Anpassungen notwendig werden. Es ist ausserdem aufschlussreich für die Öffentlichkeit zu wissen, wie der Bundesrat bei der Führung des Menschenrechtsdialogs konkret vorgeht. Der Bericht würde zweifellos auch zusätzliche Informationen zur Beurteilung der bald zur Diskussion stehenden China-Strategie liefern.

Der Antrag für ein Postulat war in der Kommission nicht unumstritten, fand aber dank dem Stichentscheid der Präsidentin eine Mehrheit.

Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen denn auch, das Postulat abzulehnen. Ein Argument gegen die Einreichung des Postulates war bei der Diskussion in der Kommission, dass der Bundesrat ja bereits in den vergangenen Jahren regelmässig in der Kommission und im Rahmen der Diskussion über den Bericht zur Menschenrechtsaussenpolitik über den Menschenrechtsdialog berichtet habe. Es brauche somit keinen weiteren Bericht. Auch solle das Thema in der Kommission mit Experten diskutiert werden, was die Kommission übrigens mittlerweile auch schon gemacht hat.

Nichtsdestotrotz ist ein ausführlicher Bericht aus der Sicht der Mehrheit der Kommission notwendig, denn es geht nicht nur um die Wirkung, sondern auch darum, aufzuzeigen, wie der Bundesrat konkret im Menschenrechtsdialog vorgeht. Hinzu kommt, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur genannten Petition genau auf diesen Menschenrechtsdialog hingewiesen hat.

Der Bundesrat selbst beantragt Ihnen ebenfalls die Annahme des Postulates, wofür ich ihm im Namen der Kommission danke. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Analyse im Rahmen der China-Strategie und im Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2019-2022 durchzuführen.

Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission beantrage ich Ihnen, das Postulat anzunehmen.