Levrat Christian · Ständerat · 2021-03-09
Levrat Christian · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-09
Wortprotokoll
Die Worte von Kollege Bischof sind wahrscheinlich die richtigen. Wir werden mit dieser Gesetzgebung keinen Schönheitspreis gewinnen, und das ist meines Erachtens Teil des Problems. Die Covid-Gesetzgebung ist eine absolute Ausnahme. In der Regel gehen wir etwas sorgfältiger mit unseren Gesetzgebungsabläufen um.
Ich habe zwei Bemerkungen. Die erste bezieht sich auf das Verfahren. Wenn der Antrag der Kommissionsmehrheit angenommen wird, dann wird der Nationalrat sich einmal dazu äussern. Wenn der Nationalrat die Spaltung der Vorlage - und darum geht es - ablehnt, dann können wir nicht noch einmal einen Spaltungsantrag stellen; dies im Gegensatz zu dem, was Herr Noser vorhin ausgeführt hat. Wir sind in der Differenzbereinigung so weit fortgeschritten, dass der Nationalrat dann endgültig entscheiden wird, ob die Vorlage gespalten wird oder nicht. Das ist zunächst einmal eine technische Bemerkung.
Zweitens muss ich inhaltlich eine gewisse Ratlosigkeit in dieser Situation zugeben. Denn sogar die Befürworter des Einzelantrages Gmür-Schönenberger sagen: Das ist ein Platzhalter; er erlaubt uns, Zeit zu gewinnen für ein E-Commerce-Gesetz; wir stimmen dem Antrag zu, weil wir den Initianten irgendwie entgegenkommen wollen. Saubere Gesetzgebung läuft anders, und in der Regel höre ich von den Befürwortern einer Regelung etwas mehr Überzeugung, wenn es darum geht, hier in der Schlussrunde eine Regelung zu vertreten.
Ich teile die Zweifel, und ich bin auch der Meinung, dass wir - auch wenn wir ein besonderes "génie helvétique" haben - kaum eine dreissigseitige EU-Richtlinie in letzter Minute durch eine Gesetzesbestimmung ersetzen können. Man müsste hier mit einer etwas feineren Klinge arbeiten. Ich muss aber auch sagen, dass die Gegner der Initiative, allen voran die Verwaltung und das SECO, einen grossen Teil der Verantwortung tragen. Sie haben bis zur letzten Minute damit gewartet, Vorschläge zu machen, wie wir diese Frage des Geoblockings angehen könnten. Sie haben Widerstand geleistet bis zu dem Zeitpunkt, wo es nicht mehr realistisch war. Sie sind erst mit diesen Vorschlägen gekommen, als es zu spät war, um sich eine definitive Meinung zu bilden.
Nach einer Abwägung aller Punkte und im Wissen, dass wir eine schlechte Gesetzgebung machen und dass ich als Gesetzgeber dabei ein schlechtes Gewissen habe, werde ich dem Einzelantrag Gmür-Schönenberger zustimmen, weil uns wohl nichts anderes übrig bleibt, als diesen Schritt zu machen. Sonst haben wir die mehr oder weniger gleiche Bestimmung, noch schlechter formuliert, in der Volksinitiative, die höchstwahrscheinlich vom Volk angenommen wird. Sie können schon sagen, dass wir dann eine Vernehmlassung haben werden. Wir würden aber eine Vernehmlassung zu einem Text machen, der bereits verabschiedet wurde.
Ich wollte hier im Rat einen gewissen Frust über die Art und Weise loswerden, wie das Ganze vor sich gegangen ist. Es sollte die Ausnahme sein, dass wir bei einer Volksinitiative eine derart zentrale Frage noch in der letzten Differenzbereinigungsrunde quasi an einer Tischecke lösen müssen.