Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2021-03-09

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-09

Wortprotokoll

Es ist bereits das zweite Mal, dass dieses Geschäft im Ständerat traktandiert ist. Der Rat hat die von Frau Kollegin Baume-Schneider eingereichte Motion am 24. September des letzten Jahres der WBK-S zur Vorberatung zugewiesen, dies verbunden mit dem ausdrücklichen Wunsch, die Akteure des Hochschulbereichs in die Diskussion mit einzubeziehen. Diesem Auftrag ist die WBK-S an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2021 nachgekommen.

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, durch eine Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) das Mitspracherecht der Studierenden zu stärken, die durch den Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) an sämtlichen Hochschulen vertreten sind. Zu diesem [PAGE 154] Zweck schlägt die Motionärin eine konkrete Ergänzung von Artikel 15 Absatz 1 HFKG und weitere Anpassungen zu den verschiedenen Ausschüssen vor. Sie verweist auf die Bedeutung, die der VSS - der im letzten Jahr hundert Jahre alt wurde - für die Studierenden hat. Seine Bedeutung war in der Kommission natürlich unbestritten.

Die Kommission hat den VSS angehört, ebenso den Dachverband der Studierenden der ETH, die Vereinigung der Schweizer Hochschuldozierenden, die Konferenz Hochschuldozierende Schweiz, Actionuni - der Schweizer Mittelbau - sowie Swissuniversities. Alle diese Organisationen wurden angehört.

Gegenstand der Diskussion waren unter anderem die Verbindungen zwischen den verschiedenen interessierten Parteien in Bezug auf die Mitspracherechte, die Umsetzung des geforderten Einbezugs und ein Vergleich der Schweiz mit anderen Ländern. Die Kommission und die Anhörungsteilnehmer teilen die Auffassung, dass einer umfassenden Mitwirkung der Studierenden in Hochschulfragen eine zentrale, systemische Bedeutung zukommt. Sämtliche Schweizer Hochschulen sehen denn auch partizipative Strukturen vor, die ihren Angehörigen eine aktive Mitwirkung ermöglichen. Im HFKG kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Studierenden ihre Anliegen auch auf gesamtschweizerischer Ebene vorbringen sollen. Das Gesetz garantiert ihnen eine eigene Vertretung im obersten hochschulpolitischen Organ von Bund und Kantonen, der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), sowie im Schweizerischen Akkreditierungsrat.

Zudem macht das HFKG die institutionelle Akkreditierung von Hochschulen davon abhängig, dass die Hochschulangehörigen über angemessene Mitwirkungsrechte verfügen. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der studentischen Mitwirkung schliesslich dadurch, dass ihre Förderung explizit als Aufgabe von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung erwähnt wird. Die Vertretung in den genannten Gremien wird vom VSS wahrgenommen. Dieser vertritt die Studierenden übrigens auch in mehreren ständigen Delegationen und weiteren Gremien der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen, Swissuniversities, und wird von dieser generell in wichtigen Geschäften angehört.

In der SHK ist der VSS sowohl im Hochschulrat wie auch in der Plenarversammlung mit beratender Stimme vertreten. Damit hat der VSS heute schon den gleichen Status wie etwa die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz, der ETH-Rat oder der Schweizerische Nationalfonds. Dazu gehört das Recht, zu den Traktanden der SHK Stellung zu beziehen sowie Anträge zu stellen. Das Präsidium der SHK ist zudem angewiesen, die Beziehungen zum VSS als der gesamtschweizerischen Vertretung der Hochschulangehörigen zu pflegen und ihn bei der Vorbereitung wichtiger Beschlüsse zur Stellungnahme einzuladen.

Sie sehen, es gibt bereits heute sehr viel. Die Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Studierendenvertretungen würde dieser an Themen und nicht an Interessengruppen orientierten Logik widersprechen und zudem die Forderung nach der Einrichtung weiterer Ausschüsse für andere Teilnehmer der SHK mit beratender Stimme - Lehrkörper, Mittelbau, Förderorgane usw. - mit sich ziehen. Durch die entsprechenden Überschneidungen bezüglich Themen und Teilnahme würde die Komplexität der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination wesentlich erhöht. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen räumen den Studierenden bereits heute sehr weitgehende Mitwirkungsrechte inklusive des Rechts auf Antragstellung ein.

Fazit: Die WBK-S hat Verständnis für die Sorgen der betroffenen Parteien und wird die Diskussion zu diesem Thema weiterhin verfolgen. Allerdings ist die Kommissionsmehrheit wie auch der Bundesrat und die Verwaltung zur Überzeugung gelangt, dass das geltende Recht diesen Akteuren des Hochschulbereichs bereits ausreichend Beteiligungsmöglichkeiten bietet. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt Ihre Kommission daher die Ablehnung der Motion.

Eine Minderheit Baume-Schneider beantragt die Annahme der Motion. Die Gründe wird die Motionärin vermutlich selber ausführen. In den Augen der Minderheit könnte eine institutionelle Stärkung des Einbezugs dieser Akteure zu einer Verbesserung der Entscheidverfahren beitragen. Das ist die Kernaussage der Minderheit, die ihren Antrag nun aber selber begründen wird.

In der Kommission fiel der Entscheid mit 9 zu 4 Stimmen. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit um Ablehnung der Motion.