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Guggisberg Lars · Nationalrat · 2021-03-09

Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-09

Wortprotokoll

Ich durfte als Mitglied der Justizkommission während sieben Jahren im Gremium mitarbeiten, das im Kanton Bern die Richterwahlen zuhanden des Kantonsparlamentes vorbereitet. Das Verfahren der Richterwahlen im Kanton Bern ist mit jenem auf eidgenössischer Ebene vergleichbar. Ein politisch breit abgestützter Ausschuss bestehend aus je einer Vertretung jeder Fraktion studiert Bewerbungsunterlagen, hört die Kandidierenden an, diskutiert sachlich deren Geeignetheit und gibt dem Parlament eine Empfehlung ab. Die Zusammensetzung der Richtergremien erfolgt in Anlehnung an die Wählerstärke.

Dieses Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt. Es wurde aber dennoch nicht selten auch durch Parlamentarier kritisiert. Aber keiner der Beanstandenden war in der Lage, ein besseres System zu präsentieren.

Das heutige System mag gewisse Schwächen haben. Es ist aber bei Weitem das beste unter zahlreichen unperfekten Varianten. Denn vergessen wir nicht: Richterinnen und Richter sind Menschen. Jeder Mensch hat eine Geschichte, ein spezielles Umfeld, in dem er aufwächst, und einen Lebenslauf, der ihn prägt. Jeder Mensch hat eine politische Haltung, niemand ist wertfrei. Deshalb ist es wichtig, dass an den Gerichten in einem Rechtsstaat das ganze ideologische Spektrum vertreten ist.

Klar, Richterinnen und Richter sind in erster Linie dem Gesetz verpflichtet. Wo aber Ermessensspielräume bestehen, kann und darf ihre Werthaltung in die Urteile einfliessen. Die Berücksichtigung der politischen Parteien und ihrer Werthaltungen ist Ausdruck gutschweizerischer Konsenskultur und der Konkordanzdemokratie.

Nun sollen gemäss Initiative nicht mehr Menschen, sondern das Los über die Bestückung des Bundesgerichtes mit Richterpersonen entscheiden. Die Initianten glauben, mit dem Vorschlag das Ei des Kolumbus gefunden zu haben.

Als das Losverfahren zur Bestellung eines Gerichtes letztmals angewandt wurde, war Kolumbus aber noch längst nicht geboren. Es war ein nach dem Prinzip Zufall zusammengesetztes Gericht im alten Griechenland, das den Philosophen Sokrates vor 2420 Jahren wegen Gottlosigkeit zum Tod verurteilte. Dass die Richterwahl per Los seit rund zweieinhalb Jahrtausenden nicht mehr angewandt wurde, sagt alles über die Tauglichkeit in der heutigen Zeit.

Und sicherlich können sich einige im Saal noch an die Unterhaltungssendung "Benissimo" im Schweizer Fernsehen erinnern. Die Ernennung der höchsten Richterinnen und Richter des Landes würde nach dem gleichen Prinzip erfolgen, wie damals die glücklichen Gewinner einer Million Franken bei Beni Thurnheer erkoren wurden oder wie bei der Ziehung der Lottozahlen.

Dieses Verfahren wird dem Gewicht des höchsten richterlichen Amtes im Land nicht gerecht. Neu würde der Zufall herrschen anstatt die Verantwortung, denn heute übernimmt eine Partei mit dem Vorschlag von Kandidierenden für ein [PAGE 326] hohes Richteramt Verantwortung. Wer soll diese Verantwortung übernehmen, wenn das Los und damit der Zufall entscheidet? Das Schicksal? Diese Variante ist nicht praxistauglich.

Diese Verantwortung der Parteien und die Wahl durch die ganze parteipolitische Breite des Parlamentes führt zu höherer Akzeptanz der Amtsträgerinnen und Amtsträger am Bundesgericht. Die Initiative hingegen würde zu einer massiven Schwächung des Parlamentes und damit auch zur Schwächung der horizontalen Gewaltenkontrolle führen. Das System von Checks and Balances als grundlegendes Merkmal jeder Demokratie würde teilweise untergraben.

Letztlich müssen wir uns vor allem eine Frage stellen: Wollen wir Ausgewogenheit und die besten Richterinnen und Richter am Bundesgericht? Oder wollen wir dort die "glücklichsten", die dank Losentscheid zum Handkuss kommen?

Ich persönlich will die besten Richterinnen und Richter und lehne deshalb die Initiative klar ab.