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Engler Stefan · Ständerat · 2021-03-09

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-09

Wortprotokoll

In ihrer Mehrheit will die KVF den Anstoss dafür geben, dass die parlamentarische Mitwirkung bei der strategischen Steuerung und der Aufsicht der Service-public-Betriebe gestärkt wird. Schade, nimmt der Bundesrat diesen Ball nicht auf. Er verpasst eine grosse Chance, ein bisschen Ordnung in einen Bereich zu bringen, der im politischen Alltag etwas unter dem Radar durchgeht, obwohl von der politischen Bedeutung der Grundversorgung her eine höhere politische und auch parlamentarische Beachtung durchaus gerechtfertigt wäre.

Die Grundversorgung prägt nämlich, wie die sprachliche, kulturelle und soziale Vielfalt unseres Landes, unser Bild und trägt zum Zusammenhalt der Landesteile und der Bevölkerung bei. Seinen Wert hat der Service public in den Krisenzeiten der Pandemie unter Beweis gestellt. Der öffentliche Verkehr, die Post, die Medien, die Schule, das Gesundheitswesen, sie alle erwiesen sich als krisenresistent. Der gleichberechtigte Zugang zu diesem Angebot trug wesentlich zur Stabilität, zum inneren Zusammenhalt und in der Krise auch zum Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und die Institutionen bei.

Wenn davon die Rede ist, was in unserem Land systemrelevant und damit unverzichtbar ist - alle möchten das sein -, [PAGE 170] zählt der Service public zweifellos dazu. Trotzdem wird über die Grundversorgung regelmässig und zuweilen auch leidenschaftlich gestritten, nämlich darüber, was dazugehört und was nicht, was der Umfang sein soll oder wie sich der Service public zu organisieren hat.

Es geht um Fragen von Staatsleistungen und Markt, von Liberalisierung, von Privatisierung und Subventionen. Weitere Themen wie Gewinnverbote und Dividendenvorgaben, Lohnbeschränkungen in bundesnahen Betrieben, aber auch die Abgrenzung von Dienstleistungen, die unter dem Schutzmantel von Grundversorgung und Monopol erbracht werden sollen, und von solchen, die im Wettbewerb erbracht werden müssen, werden diskutiert. Die Wahrnehmung der Eignerinteressen, die Aufsicht über die staatlichen Betriebe und schliesslich die spezielle Rolle des Parlamentes, das die Oberaufsicht über Verwaltung und Bundesrat ausübt, runden den Katalog ab.

In diesem Spannungsverhältnis lassen die Spezialgesetzgebungen, welche die Post, die Telekommunikation und die Eisenbahn organisieren, viele Antworten offen. Politisch äussert sich dies in fehlender Übersichtlichkeit, unklaren Kompetenzabgrenzungen und zu vielen Aufsichtsgremien.

Mit der Kommissionsmotion stossen wir den Prozess für eine stärkere Rolle des Parlamentes bei der strategischen Steuerung des Service public an. Mir schwebt dafür ein Mantelgesetz als Klammer für die Grundversorgung und die staatsnahen Betriebe vor. Es soll sich um eine Auffanggesetzgebung handeln, die die Spezialgesetzgebungen für die Post, den öffentlichen Verkehr oder die Telekommunikation ergänzt.

Inhaltlich hätte sich eine solche Mantelgesetzgebung an folgenden Fragen auszurichten: Wie geht man in der Grundversorgung mit dem Zielkonflikt zwischen Gewinnstreben und Gemeinwohl um? Unter welchen Voraussetzungen soll es staatsnahen Unternehmungen erlaubt sein, zusätzlich zur Grundversorgung kommerzielle Tätigkeiten im Wettbewerb mit privaten Anbietern auszuüben? Wie grenzt sich die Wahrnehmung der Eigner- und Bestellerinteressen von der Aufsichtsfunktion ab? Welche Möglichkeiten soll das Parlament im Rahmen der Oberaufsicht haben, politische Verantwortung für den Service public wahrzunehmen? Wie gelingt es, die Ziele und die Berichterstattung der bundesnahen Unternehmungen so zu organisieren, dass über sie die strategische Steuerung durch Bundesrat und Parlament effektiver und effizienter wird?

Weitere Defizite, die zum Teil auch im Bericht von 2019 zur Beurteilung der Corporate Governance des Bundes anhand der Analysen von vier Unternehmungen festgestellt wurden, betrafen die Holding- und Konzernstrukturen bundesnaher Unternehmungen, aber auch die Frage der kohärenten Eignerpolitik in Bezug auf alle staatsnahen Unternehmungen, die schon erwähnten Schnittstellen und Zielkonflikte zwischen Eigner- und Bestellerrolle, die Ausweitung des Mandats der externen Revision oder ganz generell die Einhaltung der Grundsätze von Good Governance.

Ich komme zum Schluss: Die Gesetzgebung des Bundes weist in Bezug auf diverse Regelungsfelder beträchtliche Lücken auf. "Eine zielgerichtete staatliche Führung ist in diesen Punkten auf entsprechende Leitlinien durch den demokratischen Gesetzgeber angewiesen", schreibt Professor Markus Müller im "Mitteilungsblatt der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen". Die Politik hat dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Interessen gewahrt bleiben.

Dieses Ziel verfolgt die Kommissionsmotion im Unterschied zur Vorstellung des Bundesrates, der die Motion zwar nur halbherzig ablehnt, aber diese Fragen nicht mit einem gesamtheitlichen Ansatz, sondern spezialgesetzlich angehen möchte.

Ich bitte Sie, diese Kommissionsmotion anzunehmen. Wir stossen hier einen wichtigen Prozess an, der nicht von heute auf morgen zu leisten ist. In Anbetracht der grossen Relevanz sehe ich den gesetzgeberischen Handlungsbedarf ohne Zweifel als gegeben an.