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Schmid Martin · Ständerat · 2021-03-10

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-10

Wortprotokoll

Die Wahrung des rechtlichen Gehörs ist auch im Verständigungsverfahren zu gewährleisten, soweit das möglich ist. Zwar soll der ersuchenden Person kein Akteneinsichtsrecht gewährt werden, jedoch sind die allgemeinen Grundsätze der Einräumung des rechtlichen Gehörs auch bei Verständigungsverfahren einzuhalten. Dies bedeutet, dass der ersuchenden Person von der zuständigen Behörde in der Schweiz Gelegenheit zur Stellungnahme zu bieten ist, insbesondere auch zu sogenannten Positionspapieren, die von anderen zuständigen Behörden verfasst worden sind.

Die Stellung der gesuchstellenden Person wird in Absatz 1 gemäss Bundesratsentwurf aus Sicht der Kommission noch zu restriktiv umschrieben. In der Praxis sind das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen als zuständige Behörde und das betreffende Unternehmen als gesuchstellende Person für ein erfolgreiches Ergebnis auf gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen angewiesen. Diesem Aspekt soll der Gesetzeswortlaut Rechnung tragen; ein solches Verhalten soll daher nicht gesetzlich unterbunden werden.

Zu Artikel 12 Absatz 2 kann man noch festhalten, dass das SIF mit Einwilligung der gesuchstellenden Person, allenfalls zusammen mit der zuständigen Behörde des anderen Staates, einen Augenschein durchführen kann, wenn dies der Feststellung des Sachverhalts dient. In der Praxis stellt sich dabei die Frage nach den Befugnissen der zuständigen Behörde des anderen Staates. Zuhanden der Materialien möchte ich hier noch zu Protokoll geben, dass insbesondere auch die Bestimmungen der Artikel 271 und 273 StGB vorbehalten bleiben. Dabei ist festzuhalten, dass es lediglich, aber immerhin um die sinnliche und unmittelbare Wahrnehmung beweiskräftiger Tatsachen durch die zuständige Behörde in der Schweiz und gegebenenfalls auch des anderen Staates geht. Der Besuch kann aber insbesondere nicht der weitergehenden Beschaffung von Beweismitteln oder sogar Befragungen der gesuchstellenden Person in der Schweiz dienen.

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

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