Gutjahr Diana · Nationalrat · 2021-03-10
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-10
Wortprotokoll
"Burn-out" ist ein Begriff, der in den letzten Jahren immer mehr verwendet und in den allermeisten Fällen mit dem Arbeitsplatz in Verbindung gebracht wird - ungerechterweise, wie ich finde. Denn es ist bestätigt, dass es eben schwierig ist, einen kausalen Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und einer Burn-out-Erkrankung herzustellen. Das Burn-out ist in der Regel eine multifaktoriell verursachte Erkrankung, und der berufliche Anteil an der Krankheitsursache ist, wenn überhaupt, oft nur schwer zu ermitteln.
Mit dem Postulat will man nun den Bundesrat beauftragen, zu prüfen, ob das Bundesgesetz über die Unfallversicherung oder andere gesetzliche Bestimmungen so geändert werden sollen, dass das Burn-out-Syndrom als Berufskrankheit anerkannt und die Prävention gefördert wird.
Der Urheber des Vorstosses will, nachdem der Nationalrat seiner parlamentarischen Initiative 18.416, "Burn-out-Syndrom als Berufskrankheit anerkennen", im Juni 2019 keine Folge gegeben hat, nun über einen Seiteneingang eine gesetzliche Grundlage schaffen und die Kosten der Unfallversicherung anhängen, also dem Arbeitgeber.
In der Schweiz ist jeder Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle und gegen Berufskrankheiten versichert. Das ist eine Thematik, die unbestritten ist. Die versicherten Schäden sind entweder objektiv einer Folge zuzuordnen oder wurden bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht. Jetzt daraus abzuleiten, dass auch psychische Probleme durch die Arbeitstätigkeit entstehen, ist zu kurz gegriffen bzw. ist in meinen Augen auch ein Misstrauensvotum den Arbeitgebern gegenüber. Der Arbeitgeber ist übrigens für die Mitarbeitenden in KMU meist die erste Anlaufstelle, um Probleme zu diskutieren und zu lösen.
Als Arbeitgeberin bin ich mit verschiedenen Fragestellungen konfrontiert und kann Ihnen sagen, dass Burn-out in den allermeisten Fällen im privaten Rahmen seinen Ursprung hat, was auch immer wieder durch die Betroffenen selber so erwähnt wird. Aussagen, wonach die betreffenden Personen mit den Bedürfnissen der verschiedenen Anspruchsgruppen - also Familie, Beruf, Hobby - überfordert seien, höre ich regelmässig. Der heutige gesellschaftliche Grundsatz, auf nichts verzichten zu müssen und alles haben zu können, bringt sehr viele Menschen in eine Abwärtsspirale. Dafür ist aber jede einzelne Person mitverantwortlich! Hierfür schlussendlich den Arbeitgeber verantwortlich zu machen, indem man die Kosten über die Unfallversicherung abwickeln will, wird der Sachlage sowie der Ausgangssituation keineswegs gerecht.
Die Kommission sowie das Parlament hatten die Initiative aus Gründen abgelehnt, die auch in Bezug auf das Postulat gelten:
1.[NB]Bei einer überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmenden stimmt das Verhältnis zwischen Ressourcen und Belastungen am Arbeitsplatz.
2.[NB]Wichtiger, als eine neue Zuständigkeit der Unfallversicherung zu schaffen, ist es, die laufenden Programme der Privatwirtschaft zur Prävention von Burn-out-Erkrankungen weiterzuverfolgen.
3.[NB]Bis heute gibt es weder in der Forschung noch in der Praxis eine klare Definition des Burn-out-Syndroms. So kennt auch der Tarif Tarmed, welcher für alle ambulanten ärztlichen Behandlungen in Arztpraxen und Spitälern gilt, keine Position für Burn-out-Erkrankungen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.