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Engler Stefan · Ständerat · 2021-03-10

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10

Wortprotokoll

Ich nehme den Ball meines Vorredners Kollege Würth gerne auf, dessen Aussagen ich eins zu eins folgen kann. Ich möchte Ihnen, bevor ich zu meinen Überlegungen komme, eine Kurzgeschichte über Gespenster erzählen. Sie besteht aus drei Aussagen. Erstens: Es gibt keine Gespenster. Zweitens: In der Schweiz sind sie vollkommen harmlos. Drittens: Man kann sich gegen sie versichern. Umgemünzt auf die Erdbebensituation in der Schweiz lautet die Geschichte folgendermassen: Erstens gibt es keine oder höchst selten Erdbeben, zweitens sind Erdbeben in der Schweiz vollkommen harmlos, und drittens sind wir dagegen versichert.

Leider trifft das nicht zu, denn es gibt immer wieder Erdbeben, auch in der Schweiz. Wenn gesagt wurde, das Ereignis eines grösseren Erdbebens mit einer Wiederkehrperiode von 400 Jahren trete selten ein, so können wir schon morgen von einem solchen Ereignis betroffen sein. Somit können wir nicht ausschliessen, dass ein grösseres Ereignis schon nächste Woche, nächsten Monat, nächstes Jahr eintritt. Wer von Ihnen hat die Pandemie vorausgesehen? Wer von Ihnen hätte die Folgen und Konsequenzen für jeden Einzelnen, für die Volkswirtschaft und die Gesellschaft auch nur ahnen können? Eine Versicherung gegen Erdbeben gibt es leider nur beschränkt, obwohl wir schon seit mehr als zehn Jahren darüber debattieren; die Historie wurde in der Diskussion aufgezeigt. Ich stelle fest, dass in der Bevölkerung an und für sich die Wahrnehmung vorhanden ist, dass nebst allen anderen Elementarschäden auch das Erdbebenrisiko durch die kantonalen Gebäudeversicherungen abgedeckt ist. Das ist so nicht der Fall.

Damit lege ich auch meine Interessenbindungen offen: Ich bin Mitglied der Verwaltungskommission einer kantonalen Gebäudeversicherung und im Vorstand des Verbands kantonaler Gebäudeversicherungen. Diese kantonalen Gebäudeversicherungen sind Institutionen, die nicht gewinnstrebig sind. Es erwächst ihnen also kein gewinnbringender Vorteil, ob wir eine obligatorische Erdbebenversicherung im traditionellen Sinn oder eine Lösung auf Basis einer hier diskutierten Eventualverpflichtung anstreben möchten. Die Gebäudeversicherungen haben aber ein Interesse am Schutz ihrer Kundinnen und Kunden; das sind die Eigentümerinnen und Eigentümer. Ganz nach dem Motto "Solidarität schafft Sicherheit" streben sie für die Versicherten ein maximal hohes Sicherheitsniveau an. Es würde nicht ganz so einfach sein, den Kundinnen und Kunden bei einem solchen Ereignis zu sagen: "Ja, ihr seid zwar einer obligatorischen Versicherung gegen Elementarschäden angeschlossen, aber bei Erdbeben bezahlen wir nichts, das ist nicht gedeckt."

Von einem Erdbeben und dessen volkswirtschaftlichen Schäden können wir alle betroffen sein. Deshalb ist es meine Überzeugung, dass wir gemeinsam zu einer Lösung beitragen müssen, um auch dieses Risiko anzugehen. Wir sollten das Risiko Erdbeben nicht länger schubladisieren. Sonst werden wir womöglich einmal so überrumpelt werden, wie es mit der Corona-Pandemie erfolgt ist.

Tritt das Ereignis ein, so habe ich als Hauseigentümer zuerst ein persönliches Problem, weil ich kein Dach mehr über dem Kopf habe. Auch habe ich ein Problem mit der Bank, die mir Geld geliehen hat, jetzt keine Sicherheit mehr hat und das Geld zurückhaben möchte. Vor allem habe ich ein Problem in Bezug auf die Sicherung meiner Zukunft, wenn meine Pension auch in meinem Gebäude steckte. Jetzt kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen: Okay, wenn das eintritt, dann wird schon der Staat helfen. Der Staat, das sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die dann einzuspringen haben.

In der Pandemiesituation haben wir den Unternehmungen den Vorwurf gemacht, dass sie keine Reserven gehabt hätten, um nur schon einen Monat zu überleben. Beim Erdbebenrisiko verhält es sich ähnlich: Man kann nicht den ganzen privaten Schaden dem Staat überbinden. Wir haben eine Alternative dazu, und diese liegt in einer eigenverantwortlichen, aber solidarischen Absicherung durch alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer selbst, und zwar in der von Kollege Rieder aufgezeigten Art. Teilt sich die Schadensübernahme auf alle auf, ist der für den Fall eines Erdbebenereignisses einzuschiessende Betrag angemessen und vertretbar. Mit der Konstruktion dieser Kommissionsmotion entfällt vor allem auch das in der Vergangenheit immer wieder gegen eine Erdbebenversicherung ins Feld geführte Argument, dass man nicht Geld anhäufen möchte, das nicht gebraucht wird. Ich glaube, dass es sich lohnt, in diese Richtung weiterzudenken.

Ich bin auch Hauseigentümer und versuche zu verstehen, warum man gegenüber einer solchen Lösung kritisch ist - auch vonseiten des Hauseigentümerverbandes Schweiz. Dass die Versicherungsbranche kritisch ist, kann ich verstehen, obwohl sie ja heute nur 10 Prozent durch private Lösungen abdeckt. Die anderen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer glauben, dass das obligatorisch versichert sei, und möchten für sich selber keine solche Privatversicherung abschliessen. Bezüglich dieser anderen 90 Prozent haben wir eine Verpflichtung, ihnen einen Schutzschild zur Verfügung zu stellen für den Fall, dass dieses Ereignis eintreten sollte. Ich wäre als Eigentümer bereit, mich zu verpflichten für den Fall, dass ein grösseres Ereignis eintritt. Ich wäre bereit, einen Solidarbeitrag im hier beschriebenen Umfang zu leisten. Wenn ich selber betroffen bin, dann kommt mir das von den übrigen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern zugute. Wenn andere betroffen sind, dann sehe ich das als eine solidarische Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.

Deshalb möchte ich Sie bitten, diese Kommissionsmotion zu unterstützen, um vertieftere Abklärungen vornehmen zu können. Ich glaube auch nicht, dass das Argument der Grundbuchämter dann das entscheidende Argument in dieser Frage sein wird, zumal ja auch die Möglichkeit unmittelbar gesetzlicher Pfandrechte in Erwägung gezogen werden kann. Diese müssen nirgends eingetragen werden und sind durch die Anpassung der Einführungsgesetze zum ZGB in den Kantonen für gewisse Abgaben, die dadurch gesichert sind, bereits bekannt.

Ich unterstütze auf jeden Fall die Kommissionsmotion, werde aber auch der Standesinitiative Folge geben, damit ein gewisser Druck aufrechterhalten bleibt, dass das Parlament tätig werden kann.