Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-11-27
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-11-27
Wortprotokoll
Mit der Effizienzvorlage (EffVor), die Ihnen der Bundesrat vor einiger Zeit unterbreitet hat, wollen wir versuchen, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Korruption, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität effizienter zu machen - deshalb auch dieser Name. Damit wollen wir natürlich auch präventiv etwas bewirken und diesen Dingen auf die Spur kommen. Der Bundesrat hat Ihnen damals eine Kann-Vorschrift vorgeschlagen, nämlich dass der Bund solche Fälle übernehmen kann, wenn sie zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen werden und nicht ein besonderer Schwerpunkt besteht. Der Bundesrat war damals der Meinung und ist eigentlich auch heute noch der Meinung, dass man mit dieser Kann-Formulierung dieses Resultat durchaus hätte erreichen können und die Kantone nicht hätte voll entlasten müssen.
Sie haben anders entschieden; man kann es auch so tun. Wir haben aber alle damals bei dieser Muss-Vorschrift den Aufwand, den es braucht, um diese Struktur aufzubauen, wahrscheinlich unterschätzt - nicht nur wahrscheinlich: Ich kann für Sie nachher kurz zwei Finanzpläne vergleichen, also wie wir es uns zuerst gedacht haben und was es jetzt kostet.
Die Frage stellt sich jetzt - das ist vielleicht der erste Gedanke -, was das eigentlich kostet. Weil es Neuland war, musste man das natürlich schätzen, und es stellt sich die Frage: Wie viele Mittel brauchen wir wirklich, um diese Muss-Vorschrift perfekt durchzusetzen? Der Bundesrat hat dann, als es darum ging, dieses Budget noch etwas zu straffen, allen Leuten - allen Departementen, allen Bundesämtern - den Auftrag gegeben, noch einmal zu schauen, wo man eine Bundesaufgabe immer noch erfüllen kann, aber mit etwas weniger Aufwand. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass diese 10 Millionen Franken gekürzt werden können, ohne dass diese Aufgabe mit der Muss-Vorschrift infrage gestellt wird. Es ist nicht so, dass das ganze Schicksal dieses Muss an diesen 10 Millionen Franken hängt.
Aber es ist wahr - wir kommen jetzt an die Grenze -, dass sich, wenn wir hier weiter zurückfahren wollten, die Frage stellen würde, ob wir wirklich im Sinne des Gesetzes diese Muss-Vorschrift auch voll durchsetzen können. Sollte man zum Schluss kommen, dass die EffVor eine zu aufwendige, eine zu grosse Bürokratie auf Bundesebene mit sich bringen wird, dann müsste man ehrlicherweise sagen, dass man zurück zur Kann-Vorschrift gehen und einen Teil bei den Kantonen belassen müsste. Das hat auch immer funktioniert.
Das wäre aber ein politischer Entscheid, den Sie fällen müssten. Weitere Reduktionen, sollten sie im grossen Stil kommen, müssten von einem politischen Entscheid, in welche Richtung man weitergehen will, flankiert sein. Wir sind aber der Meinung, das sei heute noch nicht der Fall, und ich sage Ihnen nur, wie sich diese Schätzungen entwickelt haben.
Wir hatten im alten Finanzplan - nach diesem Entscheid - im laufenden Jahr 32 Millionen, im nächsten Budgetjahr 52 Millionen, im Jahr 2004 dann 80 Millionen und im Jahr 2005 schliesslich 96 Millionen Franken vorgesehen. Diese Beträge mussten aufgrund der Angaben aus der Bundesanwaltschaft revidiert werden. Sie haben im laufenden Jahr Nachtragskredite gesprochen, die dazu führen, dass es nicht 32 Millionen, sondern 53 Millionen Franken sein werden. Wir haben im Voranschlag für das nächste Jahr 90 Millionen Franken eingesetzt, anschliessend 101 Millionen für das Jahr 2004 und 112 Millionen Franken für das Jahr 2005. Wir sind also von 52 auf 90 Millionen Franken gesprungen. Jetzt schlagen wir Ihnen vor, von diesen 90 Millionen wieder 10 Millionen Franken wegzunehmen, weil wir glauben, dass wir damit die Muss-Vorschrift gerade noch glaubwürdig erfüllen können. Es ist aber immer noch ein Sprung von 52 auf 80 Millionen Franken; es sind also rund 30 Millionen Franken mehr, als wir vor einem Jahr dachten. Im Finanzplan steigt dieser Betrag in den kommenden Jahren auf 101 Millionen, danach auf 112 Millionen und 126 Millionen Franken. Das ist nicht infrage gestellt.
Sie sehen also, dass Sie diese 10 Millionen Franken in einem Gesamtkontext sehen müssen. Wir haben immer noch eine signifikante Steigerung wie nirgendwo sonst. Das ist der Grund dafür, dass wir der Meinung sind, diese Kürzung sei vertretbar, ohne dass wir die Muss-Vorschrift, die Sie beschlossen haben, infrage stellen.