Tuena Mauro · Nationalrat · 2021-03-10
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-10
Wortprotokoll
Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes betreffend die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft sind dahingehend zu ändern, dass durch die Aufteilung der Verantwortung auf das EJPD im administrativen Bereich und auf das Bundesgericht für den fachlichen Bereich eine wirksame Aufsicht gewährleistet werden kann. Ausdrücklich nicht erfasst werden sollen die geltenden Wahlbefugnisse - das ist ganz wichtig.
Die Bundesanwaltschaft stand von ihrer Schaffung an bis zum Inkrafttreten - wir haben es vom Initianten gehört - der sogenannten Effizienzvorlage im Jahr 2002 unter der Aufsicht des Bundesrates bzw. des EJPD. Durch die Effizienzvorlage wurde die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in fachlicher Hinsicht der Anklagekammer des Bundesgerichtes unterstellt. Belassen wurde aber die administrative Aufsicht beim Bundesrat bzw. beim EJPD.
Am 1. April 2004 hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona die Funktionen der ehemaligen Anklagekammer des Bundesgerichtes übernommen. Im Rahmen der Beratungen zum Strafbehördenorganisationsgesetz wollte der Bundesrat die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft verbessern, indem er die Aufsicht ausschliesslich dem Bundesrat zukommen lassen wollte. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragte dagegen einstimmig ein Modell, bei dem diese Aufsicht von einem Sondergremium wahrgenommen wird. Die Bundesanwaltschaft solle in ihrer Tätigkeit von der Exekutive vollumfänglich unabhängig sein. Gewisse Vorkommnisse hätten gezeigt, dass eine zu grosse Nähe zwischen Bundesanwaltschaft und Bundesrat der Glaubwürdigkeit schaden würde. Das vorgeschlagene Modell könnte als Pilotprojekt betrachtet werden - vergleichen Sie hierzu bitte die Beratungen im Ständerat.
Im Nationalrat stiess das neue Aufsichtsmodell auf Widerstand. Es sei kompliziert und führe zu einer Verpolitisierung. Der Nationalrat sprach sich schliesslich mit 88 zu 81 Stimmen für das ständerätliche Modell aus.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist seit dem 1. Februar 2011 in Funktion. Die AB-BA untersteht direkt der Aufsicht der Bundesversammlung. Sie ist unabhängig vom Bundesrat, von der Bundesverwaltung und von den Gerichten. Mit der AB-BA wollte man primär die politische Beeinflussung der Strafverfolgungsbehörde ausschliessen.
Wie sich heute zeigt, halten die strukturellen Probleme bei der Bundesanwaltschaft ganz offensichtlich an. Zudem ist das System stark verpolitisiert. Daran vermag die Aufsichtstätigkeit der AB-BA nach deren Aufbauphase - insbesondere mit den neu geschaffenen juristischen Stellen - offensichtlich nichts zu ändern. Die Aufsichtsbehörde ist so, wie sie jetzt mandatiert ist, offensichtlich ein Fehlschlag.
Nach der Stellungnahme der AB-BA vom 9. September 2019 besteht Bedarf nach einer Präzisierung und Modernisierung ihrer eigenen Rechtsgrundlage. Mit der beantragten Entflechtung der Aufsicht könnte die erforderliche Fachkompetenz für die vollumfängliche Aufsicht wieder unmittelbar eingebracht werden.
Zudem erweckt die Ansiedlung der fachlichen Aufsicht bei einem Gericht den Eindruck, dass auch die Aufsicht weitgehend unabhängig von den politischen Behörden ist und damit auch die unterstellte Bundesanwaltschaft und die von ihr geleitete Strafverfolgungsbehörde dem Einfluss der Tagespolitik entzogen ist. Weiter kann die administrative Aufsicht ohne Weiteres wie früher über die Bundesverwaltung erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Ressourcenbewirtschaftung und die Budgetierung. Auch die Zusammenarbeit und Koordination mit weiteren Behörden und Diensten würde erleichtert.
Eine Kommissionsminderheit bittet Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.