Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-03-10
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-03-10
Wortprotokoll
Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft und deren Strukturen hat sich über die Jahre hinweg zu einem Dauerthema entwickelt. Bereits 2002, also vor fast zwanzig Jahren, trat die Effizienzvorlage in Kraft. Damit wurde die fachliche Aufsicht über die Bundesanwaltschaft der Anklagekammer des Bundesgerichtes zugewiesen. Die administrative Aufsicht blieb beim Justizdepartement.
Offensichtlich überzeugte diese Lösung jedoch nicht, denn im Rahmen der Beratung des Strafbehördenorganisationsgesetzes wurde 2011 die heutige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft geschaffen, um eine Entkoppelung von der Exekutive zu erreichen.
Aber auch diese Lösung überzeugt heute zumindest Teile des Bundesparlamentes nicht, was zur vorliegenden parlamentarischen Initiative führte. Die Initianten und Initiantinnen führen als Hauptgrund für ihren Vorstoss an, dass die strukturellen Probleme in den letzten Jahren offensichtlich anhielten und die Aufsichtsbehörde so nicht befriedigend sei.
Ich hege Zweifel, ob nach der Kommissionsberatung und der knappen Kommissionsentscheidung das Problem wirklich gelöst ist. Doch lassen Sie mich zuerst erläutern, was die Initianten und Initiantinnen verlangt haben und wie sich die Kommission dazu geäussert hat.
Sie haben es gehört: Die parlamentarische Initiative will eine Aufteilung der Aufsichtsverantwortlichkeiten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement soll für den administrativen Bereich die Verantwortung haben, das Bundesgericht für den fachlichen Bereich. Damit sei eine wirksame Aufsicht gewährleistet. Mit der beantragten Entflechtung der Aufsicht könne die erforderliche Fachkompetenz für die vollumfängliche Aufsicht unmittelbar wieder eingebracht werden. Zudem geniesse die Aufsicht weitgehende Unabhängigkeit von den politischen Behörden.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 14. Januar 2021 die vorliegende parlamentarische Initiative behandelt. Einigkeit bestand zwar insofern, als die Anliegen der Initiative geteilt und ein Handlungsbedarf gesehen wurde, denn es habe in den letzten Jahren zu viele negative Ereignisse bei der Bundesanwaltschaft gegeben. Deshalb ist es natürlich auch wichtig, dass wir dieses Thema behandeln. Aber bei der Suche nach einer Lösung zur Verbesserung der Situation war es dann mit der Einigkeit schnell vorbei.
Die eine Hälfte der Kommission ist überzeugt, dass die Aufteilung der Aufsichtsverantwortlichkeiten zu echten Verbesserungen führen würde. Die andere Hälfte der Kommission befürchtet genau das Gegenteil. Die Meinungen über die Befugnisse der Bundesanwaltschaft waren schon früher einmal geteilt. Die bisherige Lösung hat sich nicht bewährt, weil es Abgrenzungsprobleme und Kompetenzkonflikte gab. Mit der parlamentarischen Initiative würde nun ein neues System ausprobiert, nämlich eine Dreiteilung der Befugnisse. Es ist fraglich, wieso ein System, das bisher nur mangelhaft funktioniert hat, mit der neuen Lösung besser funktionieren soll, nachdem eben auch die Zweiteilung nicht funktioniert hat.
Trotz den unterschiedlichen Lösungsansätzen war sich Ihre Kommission für Rechtsfragen immerhin einig, das Ergebnis einer GPK-Inspektion abzuwarten und anschliessend gegebenenfalls eine grundlegende Reform vorzunehmen. Denn die GPK hat bereits Sachverständige mit der Untersuchung des Problems beauftragt, was die Kommission als sinnvoll erachtet.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will an einem einzigen Aufsichtsorgan festhalten, das von den Bundesbehörden vollkommen unabhängig ist und dessen Zuständigkeitsbereich und Ressourcenausstattung angepasst werden können.
Ihre Kommission hat mit 13 zu 12 Stimmen der Initiative keine Folge gegeben. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative ebenfalls keine Folge zu geben.