Gysi Barbara · Nationalrat · 2021-03-11
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-11
Wortprotokoll
Ich spreche für die SP-Fraktion und plädiere für Eintreten und für Unterstützung der Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes. Ich werde angesichts der unbestrittenen Zustimmung unserer Fraktion gleich auch noch etwas zu den Minderheitsanträgen sagen und mich dann in der Detailberatung nicht mehr äussern.
Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrates ohne grosse Änderungen verabschiedet. Es wurde von den Berichterstattenden ausgeführt: Die Änderung ist auch durch eine Motion aus dem Ständerat angeschoben worden, die jetzt vollzogen wird.
Die SP-Fraktion unterstützt die Optimierung und Vereinfachung der Haushaltsteuerung im Grundsatz und ist darum eben wie erwähnt auch klar für Eintreten. Das heisst, dass Sie darum eben die Kommissionsmehrheit unterstützen und den Nichteintretensantrag der Minderheit Schwander, wie ihn Herr Schwander eben begründet hat, ablehnen sollen. Wir teilen auch die Bedenken nicht, die er vorhin punkto Verfassungsmässigkeit ausgeführt hat. Auch die Bedenken, dass die Schuldenbremse dann nicht mehr genügend gut funktionieren könnte oder das zu wenig transparent sei, teilen wir so nicht.
Wir begrüssen diese Vereinfachung grundsätzlich. Es ist eben auch ein Schritt, damit wir uns der Darstellung annähern, wie sie auch sonst im öffentlichen Bereich verwendet wird. Es geht hier wirklich um eine technische Vorlage und nicht um eine inhaltliche Änderung. Sie stellten auch schon sehr oft fest, dass wir dann grosse Differenzen zwischen Budget und Rechnung hatten. Ich glaube, dass die Art, wie das zukünftig gemacht werden wird, eben dazu führen wird, dass wir da auch der Lösung etwas näher kommen, dass wir dann eben nicht mehr diese grossen Verwerfungen haben.
Die Änderungen führen dazu, dass ein grosser Schritt in der öffentlichen Rechnungslegung vom eher traditionellen dualen System hin zu HRM 2 gemacht wird, einem modernen Rechnungslegungsstandard, gemäss dem übrigens auch 2222 Gemeinden, 6000 Kirch-, Schul- und Bürgergemeinden und Gemeindeverbände und 26 Kantone ihre Finanzen darstellen. Ich glaube, dies macht auch Sinn hinsichtlich der internationalen Vergleichbarkeit der Finanzen.
Es werden mit dieser Vorlage auch Doppelspurigkeiten beseitigt, und insgesamt wird eine periodengerechtere Darstellung der Ergebnisse resultieren. In der Vergangenheit hatten wir, wie ich es bereits erwähnte, immer wieder die grossen Differenzen zwischen Voranschlag und Rechnung moniert. Die unter anderem systembedingten Überschüsse helfen uns im Moment zwar, die Corona-Pandemie finanziell zu bewältigen, dennoch ist es im Grundsatz zu begrüssen, wenn wir eine etwas genauere Schätzung und nicht mehr diese grossen Differenzen haben werden. Wir mussten uns wegen dieser systembedingten Überschüsse bei den Voranschlägen teilweise auch stark einschränken.
Die SP-Fraktion unterstützt auch die Vereinfachung bei den Nachtragskrediten, den dringlichen Nachtragskrediten, der Begrenzung der Nachtragskredite und Kreditübertragungen und lehnt hier alle Anträge der Minderheit Schwander zu den Artikeln 33 bis 36 ab. Die Klärung der Prozesse und die Entschlackung der Formulierungen sind grundsätzlich sinnvoll. Bei den dringlichen Nachtragskrediten sind es nicht wesentliche Änderungen, es sind dennoch sinnvolle Anpassungen. Es gibt eine Vereinfachung respektive Entlastung, wenn es sich nur um kleinere Kreditüberschreitungen handelt. Diese Vereinfachung ist sinnvoll. Bei tieferen Beträgen muss man eben nicht noch Nachtragsbotschaften machen, sondern man kann es einfach mit Übertragungen machen. Ich denke, da wird die Verwaltung auch etwas entlastet. Das macht grundsätzlich Sinn. Wir müssen nicht für jeden Betrag diese Nachträge haben.
Bei Artikel 3 Absatz 6 gibt es eine Minderheit Fischer Roland. Dort wurden in der Diskussion verfassungsrechtliche Bedenken eingebracht, weshalb die SP-Fraktion hier geteilt ist. Ein Teil unserer Fraktion unterstützt diese Kommissionsminderheit, grossmehrheitlich ist sie aus Gründen der Verfassungsrechtlichkeit aber bei der Kommissionsmehrheit.
Einzig die Minderheit Badertscher zu Artikel 37 Absatz 2 unterstützen wir voll und ganz. Die explizite Erwähnung der ökologischen Risiken erachten wir als sinnvoll, auch wenn es hier zu bemerken gilt, dass es natürlich noch andere relevante Risiken gäbe, die allenfalls auch konkret hätten genannt werden können. Dennoch finden wir, dass die Risiken im Bereich der Ökologie auch festzuhalten und explizit zu erwähnen sind.
Wie gesagt, alle Minderheitsanträge aus der SVP-Fraktion lehnen wir ab.
Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann auch zuzustimmen.