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Fischer Roland · Nationalrat · 2021-03-11

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-11

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, die vorliegende Reform des Finanzhaushaltgesetzes zu vervollständigen und nicht auf halbem Weg stehenzubleiben. Die Minderheit beantragt Ihnen, den Schritt zu einer vollständig auf der Erfolgsrechnung basierenden Rechnungslegung und Berechnung der Schuldenbremse zu machen.

Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates und zum Konzept des Ständerates, das hier von der Mehrheit der Kommission übernommen wurde, bewirkt die Annahme meines Antrages eine weitere Vereinfachung und Optimierung der Haushaltsteuerung. Das ist ja eigentlich auch das Ziel der Vorlage. Denn als Steuerungsgrösse der Schuldenbremse würde gemäss meiner Minderheit der Saldo der Erfolgsrechnung dienen. Im Gegensatz zum Antrag der Mehrheit wäre es zur Berechnung der Schuldenbremse nicht mehr notwendig, die Erfolgsrechnung zuerst um die Abschreibungen zu bereinigen und dann die Nettoinvestitionen wieder hinzuzuzählen. Die Erfolgsrechnung alleine würde also genügen, bereinigt allerdings um die Bewertungsänderungen bei Darlehen und Beteiligungen, da diese ja nicht direkt mit Kosten der Aufgabenerfüllung und laufenden Erträgen in Zusammenhang stehen. [PAGE 399]

Der Antrag der Minderheit hält am Grundkonzept der Schuldenbremse fest, bezieht deren Berechnung jedoch neu auf die Erfolgsrechnung. Da widerspreche ich dem Bundesrat, wenn er sagt, dass eine Basierung der Schuldenbremse auf der Erfolgsrechnung nicht der Verfassung entsprechen würde. Wenn das so wäre, dann dürften wir die Änderungen, die hier bei den laufenden Ausgaben und Einnahmen vorgeschlagen werden, auch nicht machen, dann wären Rückstellungen und Agios und Disagios beispielsweise auch nicht verfassungskonform.

Auch bei einer Steuerung über die Erfolgsrechnung wird der Saldo über den Konjunkturzyklus hinweg weiterhin ausgeglichen, so wie wir das heute bei der Schuldenbremse im Sinne einer antizyklischen Fiskalpolitik kennen. Der Unterschied zum Konzept der Mehrheit besteht lediglich darin, dass nicht die Investitionsausgaben selbst, sondern die Abschreibungen der Anlagegüter in der Schuldenbremse berücksichtigt würden.

Mit einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung würde auch der sogenannten goldenen Regel Rechnung getragen. Die goldene Regel ist in der Wissenschaft anerkannt. Sie besagt, dass sich die Neuverschuldung auf die Finanzierung von Neuinvestitionen beschränken soll. Das heisst beispielsweise, dass sich der Staat für Neuinvestitionen verschulden darf, ähnlich wie wir als Privatpersonen für den Bau eines Hauses eine Hypothek aufnehmen oder wie ein Unternehmen Investitionen mit einer Anleihe finanziert und nicht die gesamten Investitionskosten selbst finanziert.

Das ist heute beim Bund nicht möglich und soll gemäss der Mehrheit der Kommission auch so bleiben. Weil die Investitionen im Ausgabenplafond enthalten sind, werden sie zu 100 Prozent selbst finanziert. Wir betrachten das als nicht sinnvoll. Aber genauso, wie ich für den Unterhalt und für Reparaturen bei meinem Haus auch nicht die Hypothek erhöhe, sondern diese Unterhaltsarbeiten und Ersatzinvestitionen eben selbst finanziere, sollen gemäss der goldenen Regel auch betriebliche Ausgaben und Ersatzinvestitionen mit selbst erwirtschafteten Mitteln, also betrieblichen Einnahmen, finanziert werden; das bleibt also so erhalten. Somit wird dann auch verhindert, dass laufende Ausgaben beispielsweise mit Schulden finanziert würden.

Bei der praktischen Umsetzung der goldenen Regel können die Abschreibungen als Indikator für die Ersatzinvestitionen herangezogen werden, da sie den Wertverzehr, d. h. die Nutzung der Anlagegüter, und somit auch den Erneuerungsbedarf beschreiben. Das gilt gemäss meinem Minderheitsantrag auch bei der Schuldenbremse. Investitionen in das Anlagevermögen werden zum Zeitpunkt ihrer Nutzung mit einbezogen und nicht dann, wenn deren Finanzierung anfällt.

Durch die Haushaltsteuerung via Erfolgsrechnung wird die Haushaltsteuerung periodengerechter, was ja eigentlich dem Ziel der Vorlage, über die wir hier beraten, entspricht. Die Vorzüge der goldenen Regel bestehen auch in der Generationengerechtigkeit. Zukünftige Nutzniessende einer Investition beteiligen sich über die Zinszahlungen und die Abschreibungen an der Finanzierung der Investition. Ausserdem bewirkt die goldene Regel, dass Schulden zur Finanzierung von Investitionen stets durch das Anlagevermögen gedeckt sind. Auch das Eigenkapital wird durch den langfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung geschützt.

Ich bitte Sie also, im Sinne einer modernen, stringenten Lösung für die Steuerung der Bundesfinanzen, meiner Minderheit zuzustimmen.

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