Grossen Jürg · Nationalrat · 2021-03-11
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-11
Wortprotokoll
Zu Artikel 17e hatte ich einen Minderheitsantrag gestellt, den wir am Montag ohne Diskussion annahmen. Der Ständerat hat die Änderung dann ohne Diskussion im Plenum wieder gestrichen. Wir haben gestern in der Kommission kurz darüber diskutiert.
Ich möchte Ihnen das Anliegen und meine Beweggründe für diesen Antrag kurz darlegen: Es geht darum, dass man mit dieser Bestimmung Überentschädigungen zurückzahlen können soll. Wegen den pauschalisierten Formularen und summarischen Verfahren ist es möglich, dass man eine Überentschädigung kriegt, das heisst zu viel Geld kriegt, mehr, als man eigentlich bräuchte; und es ist möglich, dass man zu wenig kriegt. Das ist halt das System dieser nicht sehr genauen Verfahren. Ich möchte, dass man, wenn man zu viel erhalten hat, die Möglichkeit hat, den zu viel erhaltenen Betrag zurückzugeben, ohne dass dadurch Probleme entstehen. Das sollte unbürokratisch möglich sein. Ich beantrage das mit der Minderheit, weil ich Fälle von Leuten kenne, die mir gesagt haben, sie hätten die Formulare korrekt ausgefüllt, alles richtig gemacht und trotzdem zu viel Geld erhalten.
Nun wurde im Ständerat gesagt, das könne zu Missbrauch usw. führen. Es ist überhaupt nicht die Absicht, dass damit eine Tür für möglichen Missbrauch geöffnet wird. Ich möchte einfach, dass die Formulare und die Gesuchsunterlagen so ausgestaltet sind, dass man auch entsprechend Überentschädigungen zurückgeben bzw. in Abzug bringen kann. Das ist das Anliegen. Es folgt halt dem Prinzip, dass man Geld, das einem nicht zusteht, dorthin zurückgibt, wo man es erhalten hatte, demjenigen, dem es gehört. Das ist eine Frage der Redlichkeit gegenüber der Gesellschaft. Es gibt viele Leute und viele Firmen in diesem Land, die so funktionieren. Diesen möchte ich mit diesem Artikel die entsprechende Möglichkeit geben.
Jetzt ist es so, dass die Formulierung in juristischer Hinsicht möglicherweise noch nicht perfekt ist. Ich bin offen dafür, dass man diese Formulierung in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat noch anpasst. Ich wäre Ihnen, Herr Bundesrat, sehr dankbar, wenn Sie sich - wenn wir in diesem Sinne festhalten - dafür einsetzen könnten, dass am Schluss eine Lösung mit dem Ständerat gefunden wird, die dem Anliegen, das ich jetzt formuliert habe, entsprechend gerecht wird. Ob die Umsetzung am Schluss auf Verordnungsebene, in den Gesuchsformularen oder wo auch immer passiert, ist mir, ehrlich gesagt, egal. Aber es ist mir wichtig, dass diese Möglichkeit besteht.