Ryser Franziska · Nationalrat · 2021-03-11
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2021-03-11
Wortprotokoll
Damit die Lücken im Covid-19-Gesetz bis Ende nächster Woche geschlossen werden können, wird diese Revision im Eiltempo durch beide Räte gereicht. Gerade weil es so schnell gehen muss, ist es jetzt entscheidend, dass wir eine Einigung finden. Die grüne Fraktion unterstützt die Anträge der Mehrheit der WAK-N, sich bei den Artikeln 1b bis 8f dem Ständerat anzuschliessen, und bittet Sie daher, die Minderheitsanträge Aeschi Thomas abzulehnen.
Wir müssen aber auch die Möglichkeit ergreifen, die bestehenden Hilfsmassnahmen, wo möglich, zu verbessern. Deshalb soll das Kriterium für einen Erwerbsersatz aufgrund von massgeblich eingeschränkter Erwerbstätigkeit angepasst werden. Der Erwerbsersatz stellt für die direkt und indirekt betroffenen Selbstständigen eine wichtige Unterstützungsmassnahme dar. Die lang andauernde Pandemie hat dazu geführt, dass sich deren Situation immer weiter [PAGE 406] zugespitzt hat. Wer monatelang mit wenigen Aufträgen auskommen muss, hat keine Reserven mehr. Für das Härtefallmassnahmenprogramm wurden die Kriterien deshalb in den letzten Wochen immer wieder angepasst. Nun soll auch das Kriterium für den Erwerbsersatz aufgrund von massgeblich eingeschränkter Erwerbstätigkeit auf 20 Prozent Umsatzverlust angepasst werden. Die grüne Fraktion unterstützt diesen Antrag und lehnt den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas ab.
Mit dem Covid-19-Gesetz müssen wir für die kommenden Monate eine stabile Grundlage für die betroffenen Unternehmen, die KMU und die Arbeitnehmenden, schaffen. Wir müssen jetzt vorausschauend handeln und antizipieren, was in den nächsten Monaten auf uns zukommen könnte. Natürlich hoffen wir alle, dass die Restaurants bald wieder öffnen und wir zu einer gewissen Normalität zurückkehren können. Wir dürfen uns aber nicht vom Wunsch nach einer raschen Öffnung blenden lassen. Wir brauchen ein Gesetz, das für die nächsten sechs Monate Bestand hat, ein Gesetz, das nicht ausschliesslich auf ein Best-Case-Szenario ausgerichtet ist, sondern uns die Instrumente für die Bewältigung der letzten Etappe der Krise in die Hand gibt.
Einige Szenarien: Was ist beispielsweise, wenn aufgrund von behördlichen Schliessungen, aufgrund von noch nicht ausbezahlten Härtefallgeldern oder aufgrund von Lohneinbussen durch Kurzarbeit das Geld fehlt, um rechtzeitig Miet- oder Pachtzins zu bezahlen? In diesem Fall soll die Kündigungsfrist um 90 Tage verlängert werden. Diese Verlängerung ist eine wichtige Massnahme für all jene Mieterinnen und Mieter, die keine einvernehmliche Lösung mit ihren Vermieterinnen und Vermietern finden konnten. Und das ist das Mindeste, was dieses Parlament tun kann, nachdem es sein Versprechen für eine Lösung im Geschäftsmietenstreit nicht eingehalten hat.
Was ist, wenn auch im Sommer Arbeitnehmende noch in Kurzarbeit geschickt werden müssen? Wir haben gesehen, dass die Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Löhnen zu gering ist, um davon leben zu können. Die Arbeitnehmenden im tiefsten Lohnbereich sind auf 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung angewiesen. Die Anpassung, die wir hier im Dezember beschlossen haben, soll daher für die Laufzeit dieses Gesetzes verlängert werden.
Und was ist, wenn im Sommer wieder Publikumsveranstaltungen erlaubt sein werden? Damit diese dann auch wirklich durchgeführt werden können, braucht es jetzt die notwendige Unterstützung in der Planungsphase, denn kein Festival, keine Publikumsmesse und kein Jahrmarkt haben in der aktuellen Situation die finanziellen Möglichkeiten, das Risiko einer Planungsleiche einzugehen. Ein Schutzschirm, mit dem im Falle einer kurzfristigen Absage oder einer Redimensionierung der Veranstaltung ein Teil der nicht versicherten oder nicht stornierbaren Kosten übernommen wird, soll dem entgegenwirken. Damit geben wir der Eventbranche die Perspektive und die Planungssicherheit, im Falle eines Corona-freien Sommers rasch wieder Veranstaltungen durchführen zu können.
Mit diesen Massnahmen für die Arbeitnehmenden, für die KMU und für die Eventbranche kann das Covid-19-Gesetz den betroffenen Menschen eine Perspektive für die kommenden Monate bieten. Die Fraktion der Grünen bittet Sie daher, bei allen Bestimmungen, ausser bei den Artikeln 12b und[NB]17e, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.