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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-15

Wortprotokoll

In seiner Stellungnahme zur Motion Regazzi 18.3758 hat der Bundesrat bestätigt, dass in Bezug auf das Online-Meldeverfahren für die kurzfristige Erwerbstätigkeit Optimierungspotenzial besteht. In einem ersten Schritt wird durch eine Verbesserung der Datenqualität und -übermittlung ein effizienterer Vollzug der flankierenden Massnahmen ermöglicht. Ein erstes Paket an Massnahmen wurde im Oktober 2020 umgesetzt. Weitere Massnahmen werden schrittweise bis 2023 implementiert.

Parallel dazu werden in einem zweiten Schritt Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung geprüft. Diese zielen unter anderem auf eine bessere Identifikation der meldepflichtigen Unternehmen ab. Ein entsprechendes Umsetzungsprojekt soll noch in diesem Jahr gestartet werden. Bis wann es abgeschlossen werden kann, hängt nicht zuletzt von den verfügbaren IT-Ressourcen ab. Die Kantone und die Sozialpartner werden eng in diese Arbeiten einbezogen.

Was die Schnittstelle mit der Isab-Datenbank betrifft, ist auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 2018 zur Interpellation Regazzi 18.3725 zu verweisen. Demnach sind branchenspezifische Ansätze für die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen nicht sinnvoll. Zudem gibt es aktuell keine gesetzliche Grundlage für den Zugriff der paritätischen Kommissionen auf die Zemis-Datenbank.

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