Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-15
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat verfolgt die aktuellen epidemiologischen Entwicklungen insbesondere auch in den Nachbarstaaten eng. Er hat von der Situation und den getroffenen Massnahmen in Italien Kenntnis. Gegenüber den Schengen-Staaten setzt der Bundesrat in der aktuellen Lage auf effektive grenzsanitarische Massnahmen und nicht auf Einreisebeschränkungen oder verstärkte Grenzkontrollen. Der Bundesrat beobachtet die Situation laufend und passt die Massnahmen bei Bedarf an.
Das Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020 gibt dem Bundesrat zwar die Möglichkeit, Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen einzuführen, gleichzeitig muss jedoch die Reisefreiheit diverser Personengruppen gewährleistet bleiben. Nur damit kann den wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen in den Grenzregionen Rechnung getragen werden.
Der grenzüberschreitende Freizeitverkehr wird insbesondere durch die Massnahmen im Inland gesteuert. Die Reduktion der Kapazitäten von Läden und die Schliessungen von Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben haben grosse Auswirkungen auf den Grenzverkehr. Systematische Binnengrenzkontrollen sind daher nicht nötig. [PAGE 429]