Huber Annemarie · 2002-11-28
Huber Annemarie · Bern · 2002-11-28
Wortprotokoll
Ich möchte Ihrer Staatspolitischen Kommission zuerst einmal ganz herzlich dafür danken, dass sie diese Vorlage so speditiv behandelt und ohne Gegenstimme gutgeheissen hat. Ich möchte auch den Kommissionsreferenten dafür danken, dass sie diese Vorlage im Interesse von Herrn Bundespräsident Villiger vorgestellt haben. Es geht immerhin um das Menschenrecht, dass man über Mittag etwas essen kann, und auch die meisten Ratsmitglieder haben davon profitiert. Insofern empfinde ich es nicht als Affront, dass ich hier vor einem fast leeren Saal spreche. Denjenigen, die hier sind, danke ich trotzdem. Um auch Herrn Bundespräsident Villiger zu diesem Menschenrecht zu verhelfen, möchte ich jetzt doch noch einige Ausführungen zu diesem Parteienregister anbringen.
Der französisch sprechende Referent hat es bereits gesagt: Es geht um jene Parteien, die mit mindestens einem Mitglied im Nationalrat oder mit je drei Mitgliedern in drei kantonalen Parlamenten vertreten sind. Diese Parteien können von der Erleichterung bei der Beibringung des Unterschriftenquorums und der Stimmrechtsbescheinigungen profitieren, falls sie sich in das geplante Parteienregister eintragen lassen. In den grossen Kantonen werden die Parteien dadurch wesentlich entlastet, müssen sie doch bis zu 400 Stimmrechtsbescheinigungen nicht beibringen.
Wenn Sie dem Antrag Ihrer Kommission und dem Bundesrat zustimmen, sieht das weitere Verfahren folgendermassen aus: Die Verordnung wird dank der speditiven Behandlung in den beiden Räten am 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten können. Die Parteien werden dann bis zum 1. März 2003 Gelegenheit haben, sich bei der Bundeskanzlei für das Parteienregister anzumelden. Aufgrund dieser Anmeldungen wird in den Monaten März und April das Register erstellt, und ab Mitte Mai wird dieses Register auf dem Internet verfügbar sein. Es kann aber auch in schriftlicher Form bei der Bundeskanzlei eingesehen werden. Mit dieser Veröffentlichung wollen wir sicherstellen, dass alle Parteien die nötigen Anweisungen haben und wissen, ob sie von der Arbeit der Stimmrechtsbescheinigung befreit werden. Ab Anfang August müssen bereits in den ersten Kantonen die Wahlvorschläge eingereicht werden. Dieses Verfahren geht dann bis Mitte September; bis zu diesem Zeitpunkt müssen also in allen Kantonen die Wahlvorschläge eingereicht werden.
So viel zum Verfahren in den Kantonen. Es bleibt dann nur noch, das Wahlmaterial bereitzustellen, das Anfang Oktober an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer geht. Spätestens vom 6. bis 9. Oktober 2003 werden auch alle in der Schweiz wohnhaften Stimmberechtigten dieses Wahlmaterial erhalten. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt: Die Nationalratswahlen können gut organisiert werden, alle Beteiligten, inklusive die Parteien, können an die Vorbereitungen gehen, und die Nationalratswahlen können gesetzeskonform durchgeführt werden.