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Graf Maya · Ständerat · 2021-03-15

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-03-15

Wortprotokoll

In dieser Reform AHV 21 geht es darum, die erste Säule, die AHV, unser wichtigstes Sozialwerk der Schweiz, zu stabilisieren. Das entscheidende Element für diese Reform stellt die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre dar. Damit würden die Frauen bis ins Jahr 2030 zur Finanzierung der AHV 10 Milliarden Franken beisteuern. Heute diskutieren und entscheiden wir miteinander, zu welchem Preis dies geschehen soll.

Auf den ersten Blick erscheint die formale Gleichstellung der Geschlechter bei der AHV zeitgemäss und richtig, doch formale Gleichstellung setzt tatsächliche Gleichstellung voraus. Hier müssen wir aber feststellen, dass die tatsächlichen Benachteiligungen von Frauen, vor allem im Erwerbsleben und in der Sozialpolitik in der Schweiz, leider immer noch eklatant hoch sind. Die ökonomische und gesellschaftliche Realität verhindert auch heute noch, dass Frauen eine gleich gute Altersvorsorge haben wie Männer. Das ein Jahr tiefere Rentenalter in der AHV ist für die meisten Frauen immer noch eine Kompensation für ihre eklatanten Nachteile beim Ersparen der eigenen Altersvorsorge infolge ihrer unterschiedlichen Erwerbsbiografien und Lebensplanungen.

Erinnern wir uns an dieser Stelle kurz daran, dass die Altersvorsorge der Schweiz mit ihren drei Säulen bis heute auf dem sogenannten Ernährermodell aufgebaut ist, wobei auch festgehalten werden muss, dass mit der 10. AHV-Revision zumindest in der AHV wichtige Korrekturen zugunsten eines Ausgleichs zwischen den Geschlechtern beschlossen wurden. Aber noch heute gilt: Wer durchgehend zu 100 Prozent einer bezahlten Erwerbsarbeit nachgeht, ist der Gewinner. Wer wie die meisten Frauen auch heute noch Unterbrüche in der Erwerbsarbeit infolge Betreuungs- und Pflegearbeit hat, Teilzeit arbeitet oder im Tieflohnsegment tätig ist, wo bezeichnenderweise auch die meisten sogenannten Frauenberufe angesiedelt sind, steht im Alter auf der Verliererinnenseite.

Die Frauen erhalten heute im Durchschnitt einen Drittel weniger Rente, wobei dies vor allem auf den Systemfehler in der zweiten Säule zurückzuführen ist. So ist denn auch dort, in der zweiten Säule, die mittlere Pensionskassenrente der Frauen nur gerade halb so gross wie diejenige der Männer. Und die Frauen sind denn auch die, die schon beim Rentenantritt doppelt so häufig wie die Männer Ergänzungsleistungen beziehen. Wir bezeichnen diese Ungleichheit in der Altersvorsorge als Gender Pension Gap.

Dazu kommt der Salary Gap, die Lohnungleichheit. Die neueste Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik zeigt auch für 2018 eine unerklärbare, sogar wieder leicht steigende Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern. Es wird eine Lohndiskriminierung von 8 Prozent ausgewiesen. Das heisst ganz konkret, es fehlen den erwerbstätigen Frauen im Durchschnitt 684 Franken Lohn pro Monat, ohne sachlichen Grund, nur aufgrund ihres Geschlechts. [PAGE 215]

Und dieser fehlende Lohn ist auch nicht rentenbildend. Rechnen wir dies für die AHV durch, dann fehlen infolge dieser Lohndiskriminierung auch der AHV mindestens 825 Millionen Franken pro Jahr. Oder sagen wir es etwas provokativ: Die Frauen könnten sich damit ihren Ruhestand ab 64 selbst finanzieren.

Aus all diesen Gründen sind die entscheidenden Fragen, von denen es abhängt, ob diese Reform scheitern wird oder nicht, erstens: Schaffen wir es endlich, die Lohnungleichheit zu beseitigen? Und zweitens: Wie sehen die Ausgleichsmassnahmen für diejenigen Frauengenerationen aus, welche aus den Gründen, die ich oben ausgeführt habe, bis zu ihrer Pensionierung ihren Gender Pension Gap, ihre Rentenlücke, nicht mehr schliessen können?

Die AHV ist wichtig für die Frauen, viel wichtiger noch als für die Männer. Ein Viertel aller Frauen hat nur die AHV. Bei den Männern sind es etwa 13 Prozent.

Ich möchte Ihnen hier auch gerne noch aus dem Brief zitieren, den wir vom Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband bekommen haben. Die Frauen vom Lande schreiben uns, die Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus sei unerlässlich und eine Bedingung für die Stabilisierung der AHV. Frauen und Personen mit Teilzeitpensen, tiefen Einkommen und eben auch Selbstständigerwerbende seien auf eine gute und sichere AHV angewiesen, weil diese Personen oft über keine oder nur eine geringe zweite Säule verfügen würden. Sie fordern uns daher auf, bei der AHV nicht auf dem Buckel der Frauen zu sparen, sondern sie im Verhältnis zur beruflichen Vorsorge eben zu stärken.

Mein Fazit ist daher klar: Schon die Vorlage des Bundesrates, welche einen Drittel der durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingesparten Finanzmittel, also 700 Millionen Franken im Jahre 2030, in Ausgleichsmassnahmen für neun betroffene Frauenjahrgänge investieren will, sieht hier viel zu wenig vor. Der uns heute vorliegende Antrag der Mehrheit unserer Kommission mit gerade mal 440 Millionen Franken Ausgleichszahlungen für nur sechs Frauenjahrgänge sieht noch viel weniger vor und ist in Anbetracht der Wichtigkeit der AHV, gerade für die Frauen, nicht akzeptabel. Wir werden anschliessend zu den sechs Minderheiten mit verschiedenen Varianten der Kompensation Stellung beziehen können. Dort werde ich dann auch die Variante meiner Minderheit darlegen, die Ihnen beantragt, dass wir den Grossteil der Einsparungen bei einer Übergangsgeneration mit vierzehn Jahrgängen wieder investieren. Das sind die Frauen über 50, das sind diejenigen, wir werden es dann sehen, die auch schon heute Schwierigkeiten haben, mehr und gut bezahlte Jobs zu finden, um noch rentenbildend arbeiten zu können - auch wenn sie das möchten.

Die AHV darf also vor allem für Frauen über 50 nicht gekürzt werden. Es ist eigentlich eine offene Frage, warum gerade die Frauen die AHV sanieren müssen, und ich habe von niemandem eine wirkliche Antwort darauf erhalten.

Zum Schluss möchte ich Sie bitten, bei unseren Diskussionen nicht zu vergessen, dass die letzte erfolgreiche Revision zwanzig Jahre zurückliegt. Die 10. AHV-Revision, die damals mit 65 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde, war deshalb erfolgreich, weil 84 Prozent der Einsparungen, die gemacht wurden, wieder investiert wurden, und zwar in Gleichstellungsmassnahmen und in eine Flexibilisierung.

Aus all diesen Gründen ist für mich diese Vorlage, wie wir sie heute diskutieren, nicht akzeptabel. Eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen kann ich nicht annehmen; wir haben gehört, aus welchen Gründen das nicht möglich ist.

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