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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2021-03-15

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-15

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt diese Gesetzesänderung und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ein grundsätzlich kostenloser Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung ist für die Verbesserung der Transparenz der Bundesbehörden eine notwendige Selbstverständlichkeit. Die parlamentarische Initiative Graf-Litscher wurde bereits 2016 eingereicht und von den beiden SPK deutlich angenommen. Die Forderung ist richtig und wichtig geblieben, und sie ist einfach umzusetzen.

Mit dem Öffentlichkeitsgesetz wurde 2004 ein Paradigmenwechsel hin zu einer offenen und transparenten Verwaltung vorgenommen. Das war ein entscheidender Schritt. Seitdem das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt wurde, sind jedoch die Gebühren für Öffentlichkeitsgesuche ein Thema. Die Mehrheit der SPK wehrte sich von Beginn an dagegen, dass überhaupt Gebühren eingeführt werden. Wir sind heute erst recht der Ansicht, dass diese staatspolitische Haltung damals richtig war und heute noch richtig ist.

Dass die aktuelle Regelung nicht zielführend ist, zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre: Es herrscht ein eigentliches Jekami. Die Praxis der Gebührenerhebung in der Verwaltung ist äusserst uneinheitlich. So erhoben 2018 die Bundeskanzlei, das EJPD, das EDA und das EFD gar keine Gebühren, die anderen Departemente erhoben jedoch Gebühren in einem Gesamtumfang von 13 358 Franken.

Wenn wir das Öffentlichkeitsprinzip wollen, dann können und dürfen wir die Schwelle für die Akteneinsicht nicht wieder mittels Gebühren erhöhen und dieses Prinzip damit untergraben. Ziel des Gesetzes ist es, dass die Verwaltung bürgerfreundlicher und zugänglicher wird. Gebühren dürfen deshalb nicht als Zugangshindernis eingesetzt werden, und sie dürfen keine Disziplinierungsmassnahme darstellen. Deshalb ist die vorliegende Gesetzesänderung wichtig. Im Öffentlichkeitsgesetz soll festgeschrieben werden, dass der Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung für Privatpersonen in der Regel kostenlos ist. Nur ausnahmsweise sollen Gesuche kostenpflichtig sein, nämlich dann, wenn sie einen besonders hohen Aufwand für die Verwaltung zur Folge haben.

Sie haben es bereits gehört: Die Vernehmlassung zeigte, dass die Vorlage breit abgestützt ist. Von 51 Vernehmlassungsteilnehmenden waren 38 für den Vorentwurf. Bei den Kantonen war es auch sehr deutlich: Achtzehn Kantone befürworteten den Vorentwurf, und nur ein Kanton sprach sich dagegen aus.

Wir bitten Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.