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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-03-15

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission bittet Sie, hier diesem Freibetrag von 24[NB]000 Franken zuzustimmen. Es ist so, wie der Minderheitssprecher ausgeführt hat: Unterhalb dieser Höhe bezahlt man keine Beiträge. Wenn also jemand das Referenzalter erreicht hat - wenn wir die Vorlage jetzt so, wie sie vorliegt, durchberaten, läge es für Frauen und Männer bei 65 Jahren -, dann ist ein Verdienst, der nach Erreichen des Referenzalters erzielt wird, bis zum Betrag von 2000 Franken pro Monat oder 24[NB]000 Franken pro Jahr von den Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer befreit. Heute sind das 1400 Franken pro Monat oder 16[NB]800 Franken pro Jahr. Das ist das eine.

Das Zweite ist, wie auch ausgeführt wurde, dass es klar ist, dass man, wenn man dann keine Beiträge bezahlt, auch die Rente nicht mehr verbessern kann. Das trifft aber nur auf diejenigen zu, die nicht schon die Maximalrente erhalten. Also Menschen, die mit 65 Jahren das Referenzalter erreichen und schon die Maximalrente erhalten, sind natürlich motiviert, weiterzuarbeiten. Sie haben keine weiteren Beiträge mehr zu leisten, weil sie auch auf keine Rentenverbesserung hoffen können, da sie schon die Maximalrente erhalten - das noch hierzu.

Die Kommission wollte Anreize zum Weiterarbeiten schaffen. Ein Anreiz geht davon aus, dass die Menschen vielleicht eher weiterarbeiten, wenn die Arbeit nicht zu teuer wird, d.[NB]h., wenn sie keine Beiträge bezahlen müssen. Gerade um gegen den Fachkräftemangel anzutreten, der vor uns steht, muss man die Leute motivieren weiterzuarbeiten. Es wurde in der Kommission auch erwogen, dass der Betrag seit 1996 nicht mehr angepasst wurde. Es ist auch an der Zeit, dass man hier eine grössere Anpassung macht.

Es ist aber vielleicht auch noch der strukturelle Aspekt zu erwähnen, dass neu ein Fixbetrag im Gesetz stehen soll und keine Ableitung aus der Altersrente mehr, die sich ja auch verändert. Im Entwurf des Bundesrates steht, dass der Freibetrag "bis zur Höhe des anderthalbfachen Mindestbetrages der Altersrente" beträgt. Neu, nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit, ist der Betrag fixiert. Er bleibt also über die nächsten Jahre gleich und wird sich nicht anpassen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen, auch, um die Motivation für eine Weiterarbeit zu fördern. Die Kommission hat den Betrag von 24[NB]000 Franken und die Änderung des Gesetzestextes mit 9 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Die Kosten, das hat der Minderheitssprecher gesagt, würden bei etwa 95 Millionen Franken pro Jahr liegen. Kosten heisst, dass weniger Beiträge bezahlt werden. Aber die Kosten sind natürlich ein bewegliches Ziel, das muss man vielleicht auch sagen. Wenn man Leute hat, die sagen: "Ja, wenn ich Beiträge bezahlen muss, dann arbeite ich nicht", dann hat man diese Beträge nicht. Man hat sie nur, wenn die Leute sowieso arbeiten würden.

Wir gehen hier also von einem Ausfall aus, der in dieser Höhe so vielleicht nicht eintritt, wenn man den Betrag nicht erhöht, weil viele Menschen heute nicht diese hohen Zusatzeinkünfte haben und daher vielleicht später zum Weiterarbeiten motiviert werden.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b im Sinne der Mehrheit mit dem Maximalbetrag von 24[NB]000 Franken anzunehmen.