Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-11-28
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Wir haben hier eigentlich nicht eine Grundsatzdiskussion zu führen, wie Frau Genner dies versucht hat, denn wir haben uns bereits intensiv mit den familienpolitischen und finanzpolitischen Aspekten dieser Vorlage auseinander gesetzt.
Frau Polla, Herr Bührer und Herr Maitre haben nochmals darauf hingewiesen, welche Ziele wir mit dieser Vorlage verfolgen; das möchte ich nicht wiederholen.
Ich komme dennoch nochmals kurz auf Artikel 9a zu sprechen - denn um diesen geht es -, wo Ihnen die Mehrheit beantragt, an Ihrem bisherigen Beschluss festzuhalten. Ich habe bereits in meinem einleitenden Votum darauf aufmerksam gemacht: Der Ständerat spricht sich gegen ein Wahlrecht für Konkubinatspaare mit Kindern aus und lässt somit eine Diskriminierung unter Eltern zu. Wenn wir mit dieser Revision wirklich die mittelständischen Familien entlasten wollen - und wenn ich von "mittelständischen Familien" spreche, meine ich damit, Frau Fehr Jacqueline, Familien mit einem Medianeinkommen zwischen 70 000 und 90 000 Franken pro Jahr. Das sind genau jene, die wir völlig entlasten werden, und jene, die heute im Durchschnitt der Schweizer Saläre liegen, also nicht jene im Bereich zwischen 45 000 und 60 000 Franken, wie das Frau Fehr dargelegt hat. Dort haben wir also eine grundsätzliche Differenz.
Familien erbringen Leistungen, und diese wollen wir honorieren, egal welchen Status sie haben. Der Ständerat hat dieses Wahlrecht abgelehnt. Unsere Kommission hält daran aber unmissverständlich und grossmehrheitlich fest, mit 18 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Mit dem gleichen Ergebnis und diskussionslos übernahmen wir in der Kommission auch die vorgeschlagenen Ergänzungen. Das betrifft als logische Konsequenz Artikel 24 Buchstabe e DBG, Artikel 33 Absatz 1 DBG sowie Artikel 7 Absatz 4 Litera g und Artikel 9 Absatz 2 Litera c StHG.
Es ist daher eher befremdend, dass ausgerechnet die Ratslinke nun mit ihrem Minderheitsantrag die Gleichstellung der Eltern bekämpfen will. Dies ist umso erstaunlicher, als sie noch in der Kommission mit der bürgerlichen Mehrheit gestimmt hat. Ich erinnere einfach noch einmal kurz daran, dass Konkubinatspaare mit Kindern ohne das Wahlrecht eine beträchtliche, nicht gerechtfertigte Benachteiligung erfahren würden. Wenn wir Familienpolitik betreiben wollen, dürfen wir diese Benachteiligung nicht tolerieren. Ihre steuerliche Belastung bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen wäre viermal höher als jene der Verheirateten.
Daher beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dass wir alle Familien mit Kindern gleichstellen, keine Diskriminierung zulassen und an unserem Entscheid vom Herbst 2001 festhalten.