Graf Maya · Ständerat · 2021-03-15
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Ich kann nahtlos dort weiterfahren, wo mein Kollege, Herr Stöckli, aufgehört hat. Wir befinden uns hier beim Kernstück dieser Vorlage. Bei der Höhe und der Dauer der Ausgleichsmassnahmen entscheidet sich dann in der Volksabstimmung die Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage.
Ich möchte die Argumente, die wir bereits beim Eintreten gehört haben, nicht wiederholen. Wichtig ist aber, zu wissen, dass es hier um die Dauer dieser Massnahmen geht, die zentral sind, und dass es eben darum geht, dass eine Übergangsgeneration von Frauen, die dann ins Rentenalter kommen, ihre Vorsorge eben nicht schon sehr lange planen konnte. Über die Gründe haben wir uns bereits ausgetauscht.
Bevor ich zur Darstellung meiner Minderheitsanträge komme, möchte ich Ihnen gerne noch einige Argumente mitgeben. Herr Kollege Ettlin hat gesagt, die Erwerbsquote aller Frauen zwischen 59 und 63 Jahren liege bei erfreulichen 57 Prozent. Es ist aber so, dass bereits in der Altersgruppe 40 bis 55 Jahre heute nur jede dritte Frau Vollzeit arbeitet und es bei den 55- bis 64-Jährigen nur gerade 31 Prozent sind. Was möchte ich damit sagen? Ich möchte damit sagen, dass ältere Frauen, im Alter 50 plus - wir fühlen uns zwar nicht älter, aber ich bezeichne sie jetzt einmal als ältere erwerbstätige Frauen -, heute nicht vollständig in den Arbeitsmarkt integriert sind. Viele, die meisten arbeiten Teilzeit. Das ist natürlich eine Problematik, wenn wir heute miteinander darüber bestimmen, wie die Ausgleichsmassnahmen für diese Altersgruppe, die dann mit dem Rentenalter 65 ein Jahr Rente verliert, kompensiert werden sollten.
Ich möchte Ihnen dazu Folgendes sagen: Diese tiefen Pensen entsprechen gar nicht immer den Wünschen und Bedürfnissen der Frauen im Alter 50 plus. 12 Prozent der in Teilzeit erwerbstätigen Frauen zwischen 55 und 64 Jahren hätten nämlich laut Umfragewerten gern mehr gearbeitet, und dieser Prozentsatz hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Ich zitiere hier aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2018: Gemäss dieser Studie leiden Frauen dreieinhalbmal so oft unter Unterbeschäftigung wie Männer. Bei älteren Arbeitnehmerinnen kommt dies auch dadurch zum Ausdruck, dass 22 Prozent der erwerbstätigen Frauen zwischen 55 und [PAGE 239] 64 Jahren zu weniger als 50 Prozent beschäftigt sind, wohingegen es bei Männern lediglich 5 Prozent sind. Schliesslich haben die Frauen in dieser Altersgruppe weiterhin doppelt so häufig wie die Männer mehr als eine Arbeitsstelle.
In diesen verschiedenen Bedingungen bezüglich Erwerbstätigkeit befinden sich die heutigen Generationen der Frauen und Männer über 50: Der Unterschied ist frappant, so viel ist festzustellen.
Aufgrund dieser Feststellung müssen wir uns nun überlegen, welche Ausgleichsmassnahmen wir dieser Übergangsgeneration von Frauen im Alter 50 plus, die eben mehr arbeiten möchten, gewähren sollten. Ich möchte hier auch den Fachkräftemangel anführen: Hier wären Fachkräfte da, die nicht abgeholt oder nicht aus- und weitergebildet werden - aber das ist ein anderes wichtiges sozialpolitisches Thema.
Meine Minderheitsanträge gehen in die Richtung, dass wir erstens die Jahrgänge der Frauen über 50 Jahre, nämlich 14 Jahrgänge, in diese Ausgleichsmassnahmen mit einbeziehen und nicht nur einen Drittel, wie es der Entwurf des Bundesrates vorsieht, investieren. Die 10 Milliarden Franken, die die Frauen in den ersten zehn Jahren bis 2030 in die AHV einbringen, sollen voll reinvestiert werden, damit diese Übergangsgeneration von Frauen keine Rentenkürzungen hat und sicher und ohne Altersarmut in Rente gehen kann. Ab 2034 werden wir dann die Angleichung des Rentenalters erreicht haben, was mir ebenfalls ein grosses Anliegen ist.
Sie haben bereits angefügt - und das ist natürlich so, auch mit Blick auf die Modelle -, dass die Renten dann höher werden. Ich möchte zur Erinnerung noch eine Zahl nennen: Die Hälfte aller Frauen, die 2018 in Rente gingen und sowohl eine AHV- als auch eine BVG-Rente beziehen, erhält unter 3000 Franken pro Monat. Also durchschnittlich 3000 Franken erhält die Hälfte der Frauen, die 2018 in Rente gingen, aus der AHV- und der BVG-Rente! Wir können also, wenn wir diese Ausgleichsmassnahmen angehen, nie davon ausgehen, dass jemand irgendwie zu viel Rente bekommt, um eine sichere Existenz, ein würdiges Alter zu haben.
Ich möchte nicht die Modelle im Detail erklären; das wird sicherlich der Kommissionspräsident tun. Die Minderheit II baut auf dem Modell des Bundesrates auf. Wie gesagt, es betrifft 14 Jahrgänge, wobei die 100 Prozent, die eingespart werden, wieder eingesetzt werden sollen.
Mit der Minderheit V wird das sogenannte Trapezmodell beantragt. Demgemäss werden diese 10 Milliarden Franken, die bis im Jahr 2030 eingebracht werden, aufsteigend, gleichbleibend und wieder absinkend auf 14 Jahrgänge verteilt.
Das sind meine Minderheitsanträge. Ich bitte Sie, hier einen wichtigen Entscheid zu treffen, damit wir gemeinsam das Ziel erreichen. Die AHV ist ja, wie gesagt, eine sehr wichtige Versicherung, gerade auch für die Frauen. Gemeinsam mit den betroffenen Frauen müssen wir einen Schritt gehen und die Ausgleichsmassnahmen so gestalten, wie man es - ich erinnere nochmals daran - damals vor 25 Jahren bei der Anhebung des Rentenalters von 63 auf 64 Jahre gemacht hat, als man 84 Prozent für Ausgleichsmassnahmen eingesetzt hat.