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preparatory:AB 279500

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15

Wortprotokoll

Es ist ja so, dass die Bundesratsversion auch noch da steht; sie sieht 0,7 Prozent Mehrwertsteuer vor. Die Beschlüsse der SGK-S und jetzt des Rates verändern natürlich den Finanzierungsbedarf.

Ziel des Bundesrates war es wie gesagt, dass der Deckungsgrad des Ausgleichsfonds im Jahr 2030 bei 100 Prozent liegt. Wir haben in der Kommission verschiedene Varianten gerechnet, von 0,3 bis 0,8 Prozent. Um die Mehrheitsentscheide der Kommission, die ja jetzt nicht mehr so sind, zu finanzieren, wären eigentlich 0,8 Prozent Mehrwertsteuer richtig gewesen, aber mit dem Wegfall des Ehepaarplafonds sieht das jetzt anders aus.

Dagegen wurde in der Kommission geltend gemacht, dass all die Modelle so gestaltet sind, dass sie vor 2030 einen Fondsbestand von deutlich über 100 Prozent ausweisen, teilweise über 110 Prozent, was nicht sinnvoll sei, weil man keine Steuern oder Beiträge auf Vorrat erheben solle. Deshalb wurde ein Antrag eingebracht, der jetzt der Mehrheitsantrag ist, der ein zweistufiges Vorgehen plant: Es gibt eine erste Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent, und wenn dann der Deckungsgrad des Fonds unter 90 Prozent fällt, kann der Bundesrat sie noch einmal um 0,4 Prozent erhöhen. Die Ermächtigung in der Bundesverfassung ist ihm mit dieser Vorlage gegeben. Das ist kein neues Vorgehen. Auch in der Vergangenheit bestand die entsprechende Kompetenz in der Bundesverfassung schon - siehe Artikel 130 Absatz 3 der Bundesverfassung.

Damit wäre für eine spätere Erhöhung um 0,4 Prozent, wenn sie denn notwendig wird, keine neue Änderung der Bundesverfassung erforderlich. Das würde in der ersten Phase auch einen Schock verhindern. Dem wurde entgegnet, dass es nicht ehrlich sei, dass dem Volk nicht klar aufgezeigt werde, dass man eigentlich von 0,7 Prozent ausgehe. All das hat sich jetzt natürlich etwas relativiert.

Der Vorteil dieser Lösung ist, dass zeitlicher Spielraum besteht. Wenn die Betriebsergebnisse der AHV besser sind, z.[NB]B. durch höhere Vermögenserträge, dann bleibt der Fonds auf einem höheren Niveau, und es braucht keine zweite Finanzierungsrunde.

Die Erhöhung um 0,3 Prozent war in der Fassung der Kommissionsmehrheit natürlich ungenügend, und es hätte ein Abfall der Deckung des Fonds im Jahr 2030 auf 75 Prozent resultiert. Alle Erhöhungsanträge beinhalten immer auch die reduzierten Sätze, den Sondersatz für Beherbergungsleistungen und den reduzierten Satz.

Der Antrag, der jetzt als Mehrheitsantrag vorliegt, wurde mit 9 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Ich empfehle Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen.