Studer Lilian · Nationalrat · 2021-03-16
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-16
Wortprotokoll
Ich möchte drei Punkte zur Einigungskonferenz erwähnen. Erstens: Bei der Gesamtabstimmung an der Einigungskonferenz vom 10.[NB]März 2021 wurde die Vorlage mit 24 zu 0 Stimmen angenommen. Zweitens: Wir sind in allen Artikeln, die noch ausstehend waren und wo noch Differenzen waren, dem Ständerat gefolgt. Beim dritten Punkt möchte ich noch kurz darauf eingehen, was in der Detailberatung diskutiert wurde:
Ich fange mit Artikel 37 Absatz 2bis an; dort folgte man mit 23 zu 1 Stimmen dem Beschluss des Ständerates. Da ging es ja um das Beschwerderecht und darum, ob man Beschwerde einreichen können soll oder nicht. Eigentlich war es klar - wir folgten ja dem Ständerat -, der Ständerat hatte einen Kompromissvorschlag gemacht, dass man zum Beispiel bei den Bundesmitteln keine Beschwerde einreichen kann. Der Bundesrat war zunächst der Meinung, man könne dem Ständerat so folgen. Dann machte er aber einen Rückzieher und legte dar, dass sogar die nationalrätliche Variante besser wäre, dass man es den Gerichten überlassen sollte, ob sie auf eine Beschwerde eintreten wollen oder nicht. Die Begründung des Bundesrates war, die Variante Ständerat könne eine neue Rechtsunsicherheit schaffen, da man den Umkehrschluss machen könne, bei den anderen Punkten sei [PAGE 482] eine Beschwerde erlaubt. Die grosse Mehrheit befürchtet dies nicht, denn wenn ein Fall an die Gerichte käme, würde man sicher in den Materialien schauen und eine Auslegeordnung machen, was der Gesetzgeber wirklich wollte.
Dann noch zu Artikel 37a Absätze 1 und 5; dort wurde der Beschluss mit 17 zu 7 Stimmen gefasst. Seitens der Minderheit votierte man, dass die Wahl der Beschwerdekommission durch den Bundesrat nicht standesgemäss sei. Die Einigungskonferenz folgte aber eben dem Ständerat, welcher die Beschwerdekommission durch den Bundesrat wählen lassen möchte. Sie folgte den Argumenten, dass die Beschwerdekommission eigentlich ein erstinstanzliches Verwaltungsgericht sei und es nicht nur um studentische Rekurse, sondern auch um das Personal und andere Fragen gehe. Dass ein Rat, der ein Interesse an einem Urteil in seinem Bereich hat, auch gleich seine Richter wählt, ist nicht die richtige Corporate Governance, meinte die Einigungskonferenz.