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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2021-03-16

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-16

Wortprotokoll

Hier geht es erneut, einmal mehr, um die Erfassung der Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen. Diese Bezeichnung ist ein essenzieller Bestandteil der Vorlage. In der Schweiz sind noch Zuströmbereiche, die die Wasserversorgung von 12 Prozent der Bevölkerung betreffen, zu erfassen. Jetzt heisst es, das sei richtig, das sei ein Bestandteil, nur sei das nicht vernehmlasst worden.

Das stimmt einfach nur sehr beschränkt. Wir haben hier in diesem Gesetz aufgrund der parlamentarischen Initiative in Artikel 27 des Gewässerschutzgesetzes festgelegt - beide Räte haben zugestimmt -, dass im Bereich der Wasserfassungen Wirkstoffe, die gefährlich sind, nicht ausgebracht werden dürfen. Das betrifft in etwa drei bis sechs Wirkstoffe. Für alle diese Wirkstoffe gibt es Ersatzprodukte und alternative Techniken; dafür gibt es Studien, das ist belegt. Wenn wir jetzt aber diese Zuströmbereiche nicht erfassen, dann kann man auch nicht sagen, man könne da die Trinkwasserfassungen vor Pestiziden schützen. Das ist aber Sinn und Zweck der ganzen Gesetzesübung, die wir hier machen.

Ich möchte einfach noch sagen, dass das Argument, es[NB]habe keine Vernehmlassung gegeben, sehr[NB]wacklig[NB]ist. Die[NB]Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren sowie die Kantone Aargau, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Tessin, Uri, Wallis und Zürich verlangen explizit, dass Zulassungsentscheide für Pestizide eine Kennzeichnung beinhalten müssen, wonach das Produkt im Bereich der Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen eingesetzt werden darf. Sonst werden die Produkte eben nicht zugelassen. Mit dieser Forderung bezwecken sie eben auch, dass die Zuströmbereiche bezeichnet werden, damit das dann überhaupt zum Tragen kommt. Deshalb haben wir ja auch Artikel 27 des Gewässerschutzgesetzes geschaffen. Eine Kennzeichnung verlangen ebenso explizit sämtliche Fachorganisationen der Wasserversorger - wirklich aller Wasserversorger - und der Abwasserbeseitigung, und zwar sehr dringlich, weil sie ganz viele Wasserfassungen im Bereich des sensiblen Trinkwassers schliessen.

Dazu kommt: Die Bezeichnung der Zuströmbereiche ist seit 1999 Pflicht, wenn das Grundwasser durch Stoffe verunreinigt ist oder wenn die konkrete Gefahr einer Verunreinigung durch solche Stoffe besteht. Das ist in Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben c und d der Gewässerschutzverordnung geregelt.

Es gibt also weit und breit keinen Grund, dass wir das jetzt nicht hier in das Gesetz integrieren, zumal es Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist und bleibt, dass wir alles unter einem Dach vereinigen, um einen informellen Gegenvorschlag zur kommenden Trinkwasser-Initiative und zur Pestizid-Initiative zu haben.

Ich bitte Sie also wirklich, hier im Nationalrat dabei zu bleiben, dass man diese Zuströmbereiche bezeichnet. Die einzige Massnahme, die daraus folgt, ist, dass man auf diesen Gebieten dann künftig keine gefährlichen Pflanzenschutzmittel mehr ausbringen darf.

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