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Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-03-17

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-17

Wortprotokoll

Ich eröffne die Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung und begrüsse Sie herzlich.

Die Mitglieder beider Räte sind reglementsgemäss zur heutigen Sitzung eingeladen worden. Ich stelle fest, dass die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates anwesend ist. Die Vereinigte Bundesversammlung ist somit verhandlungs- und beschlussfähig.

Vor der Behandlung der Wahlgeschäfte verabschieden wir heute Bundesrichter Andreas Zünd. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat ihn Ende Januar zum Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt.

Bundesrichter Andreas Zünd studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bern. 1984 erwarb er das aargauische Fürsprecherpatent, 1986 das Doktorat. 1986/87 sammelte Andreas Zünd am Obergericht des Kantons Aargau erste Erfahrungen als Gerichtsschreiber, von 1987 bis 1996 war er Gerichtssekretär bzw. Gerichtsschreiber am Bundesgericht, von 1989 bis 2002 Ersatzrichter am Obergericht des Kantons Aargau und ab 2002 Oberrichter. Ab 1996 war er zudem als nebenamtlicher Bundesrichter tätig. Am 17. Dezember 2003 folgte die Wahl zum Bundesrichter; sein Amt trat er am 1. Februar 2004 an.

Bundesrichter Zünd trat bei seinem Amtsantritt als Bundesrichter in den Kassationshof in Strafsachen ein, heute bekannt als Strafrechtliche Abteilung. 2009 wechselte er in die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung, der er bis heute angehört. Dort amtete bzw. richtete er von 2010 bis 2016 als Präsident und war auch Mitglied der Präsidentenkonferenz.

Bundesrichter Andreas Zünd kann als vielseitig interessierter Jurist und Richter eine Bilderbuchkarriere vorweisen. Seine wissenschaftlichen Publikationen decken verschiedene Rechtsgebiete ab, mit Schwergewicht im internationalen Recht. Als Richter war er in den grossen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht sowie im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig. Während seiner Tätigkeit am Bundesgericht hat Andreas Zünd an zahlreichen praxisbildenden Urteilen mitgewirkt und diese vielfach wesentlich geprägt. Mit seiner besonnenen Art gelang es ihm oft, Mehrheiten für wegleitende Entscheide zu finden.

Sein besonderes Interesse galt dem Ausländerrecht, über das er zahlreiche Publikationen verfasste. Er publizierte auch zum Steuerrecht, das er als Stiftungsrat der Zeitschrift "Archiv für Schweizerisches Abgaberecht" förderte. Grossen Wert legte er auf die allgemeinen Grundsätze des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie auf das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht. In seiner Zeit als Abteilungspräsident nahm die Geschäftslast in der von ihm präsidierten Abteilung stark zu. Mit umsichtiger Führung und Organisation sowie grossem persönlichen Einsatz gelang es Bundesrichter Zünd, diese Herausforderung zu bewältigen, und er sorgte dafür, dass der Pendenzenberg überschaubar blieb.

Am 26. Januar 2021 hat ihn die Parlamentarische Versammlung des Europarates zum neuen Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gewählt. Er wird sein Amt am 29. März 2021 antreten.

Sehr geehrter Herr Zünd, im Namen der Bundesversammlung danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihren jahrelangen Einsatz für die Schweizer Judikative und gratuliere Ihnen zu Ihrer Wahl an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ich wünsche Ihnen in Strassburg alles Gute! (Grosser Beifall)[GZ] [PAGE 726]

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