Ryser Franziska · Nationalrat · 2021-03-17
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2021-03-17
Wortprotokoll
Heute sind wir in der dritten Etappe der Covid-Beratung, in der zweiten Differenzbereinigungsrunde, wobei zwei Differenzen vom Ständerat neu geschaffen und eingefügt wurden.
Die Ergänzung in Artikel 3, die Förderung einer nationalen Impfstoffproduktion, ist aus Sicht der grünen Fraktion ein nettes Zeichen, bliebe aber wirkungslos, ein politisches Geplänkel zweier Bundesratsparteien. Machen wir uns nichts vor: Die Schweiz wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr in die Impfstoffproduktion einsteigen. Wir haben 36 Millionen Impfdosen bestellt. Der Fokus sollte jetzt darauf gelegt werden, diese nach Eintreffen rasch zu verimpfen.
Im Grundsatz unterstützen wir Grünen aber eine stärkere Rolle des Staates in der Produktion und der Verteilung von Arzneimitteln. Die Frage, ob und wie die Grundversorgung der schweizerischen Bevölkerung mit Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden kann, gehört zu den Themen, die nach der Pandemie aufgearbeitet werden müssen. Instrumente dafür liegen mit der Motion Häberli-Koller und der parlamentarischen Initiative Weichelt-Picard bereits auf dem Tisch. Weil wir Grünen in der Zukunft eine Diskussion führen wollen über die Rolle, die der Staat in der Versorgung mit medizinischen Gütern einnehmen könnte, unterstützen wir aber diesen Antrag.
Wichtig sind für uns vor allem drei Aspekte: erstens der Schutzschirm für die Kultur und die Eventbranche in Artikel 11a. Der Ständerat unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich, hat dafür jedoch eine Formulierung gewählt, die so praxisfern ist, dass der angedachte Schutzschirm zu einem Papiertiger zu verkommen droht. Er will nur Publikumsanlässe von besonderer gesamtschweizerischer Bedeutung unterstützen. So bleibt gerade eine Handvoll Veranstalterinnen, denen geholfen wird. Es geht aber nicht nur darum, ausschliesslich das Lauberhornrennen zu unterstützen, sondern eben genauso um die kleinen Festivals oder Messen oder Stadtfeste mit regionaler Ausstrahlung. Sie können ohne kalkulierbares Risiko nicht mit der Planung beginnen. Es braucht daher eine Formulierung, die umsetzbar ist und die Realität der Branche abbildet. Beispielsweise muss berücksichtigt werden, dass ein Anlass pandemiebedingt nur eingeschränkt, z. B. nur mit halb so vielen Zuschauerinnen und Zuschauern, durchgeführt werden kann. Auch ein solcher Fall muss durch den Schutzschirm gedeckt werden. Zudem sollen auch diejenigen Veranstaltungen gedeckt werden, die in diesem Jahr geplant und erst im nächsten Frühjahr durchgeführt werden. Auch sie brauchen Planungssicherheit. Die grüne Fraktion bittet Sie daher, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen, sodass wir in der Einigungskonferenz den Ständerat von einer praxistauglichen Lösung überzeugen können.
Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um die Definition der Härtefälle. Wir haben uns hier im Rat mehrfach dafür [PAGE 520] ausgesprochen, die Umsatzgrenze für diejenigen Unternehmen anzupassen, die nicht wegen einer 40-tägigen behördlichen Schliessung automatisch als Härtefälle gelten. Sie müssen sowieso einzeln geprüft werden. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen eine Kompromisslösung, die grundsätzlich Kontinuität bei der aktuellen Umsetzung gewährleistet, den Kantonen in Ausnahmefällen aber mehr Spielraum einräumt, um die Härtefälle zu beurteilen. Wir bitten Sie hier ebenfalls, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bei der Revision neu hinzugekommen ist die Härtefallregel für Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz. Im Gesetz soll festgeschrieben werden, dass Eignerinnen und Eigner eine Eigenleistung zu erbringen haben. In der Frage der Eigenleistung ist die Umsetzung aber entscheidend. In der Kommission wurden uns Ausführungen zu den entsprechenden Eckwerten gemacht. Ich bitte aber Herrn Bundesrat Maurer, noch einmal darauf einzugehen, um sicherzustellen, dass wir dies auch richtig verstanden haben.
Ist es richtig, dass mit der Härtefalllösung Unternehmen mit einem Umsatz von 25 Millionen Franken oder mehr einen A-Fonds-perdu-Beitrag von 5 Millionen Franken erhalten, ohne eine Zugabe von Eigenmitteln leisten zu müssen, und dass sie für weitere Unterstützungsleistungen bis maximal 10 Millionen Franken eine Eigenleistung im Umfang von 40 Prozent des Staatsbeitrags erbringen müssen, wobei Einlagen, die seit dem 1. März 2020 geleistet wurden, angerechnet werden? Und stimmt es, dass Unternehmen, deren Umsatzverlust grösser als 70 Prozent ist, keine Eigenleistung erbringen müssen, dass aber bei allen Gesuchen die Vermögens- und Kapitalsituation geprüft wird? Und ist es richtig, dass bei Unternehmen, deren Reserven aufgebraucht sind und die keine Möglichkeit zur Beschaffung neuer Eigenmittel mehr haben, ebenfalls auf die Zuführung von Eigenmitteln verzichtet wird? Ich danke dem Finanzminister, wenn er darauf noch einmal eingeht, es kommentiert und bestätigt.