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Friedli Esther · Nationalrat · 2021-03-17

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-17

Wortprotokoll

Wir sind bereits in der zweiten Differenzbereinigungsrunde der dringlichen Änderung des Covid-19-Gesetzes. Letzte Woche haben wir den Entwurf am Montag und am Donnerstag beraten. Am Montag hat sich der Ständerat erneut über das Gesetz gebeugt. Jetzt sind wieder wir dran.

Es gibt nach wie vor einige wichtige materielle Differenzen. Wir haben gestern Morgen früh in der Kommissionssitzung nochmals versucht herauszuschälen, wo unsere wichtigsten Punkte sind, denn wir wollen oder müssen die Revision am Freitag verabschieden. Daher werden wir wohl heute um 13 Uhr auch in die Einigungskonferenz gehen, um die strittigen Punkte mit dem Ständerat zu beraten und zu bereinigen. Ich komme nun zu den noch offenen Artikeln.

Artikel 3 hatten wir letzte Woche eigentlich schon bereinigt, aber es gab in der ständerätlichen und auch in unserer Kommission einen Rückkommensantrag, dem stattgegeben wurde. Es geht hier bei Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e darum, dass der Bund wichtige medizinische Güter nicht nur selber beschaffen, sondern auch selber herstellen lassen kann. Vor einer Woche ist das Thema der Impfstoffherstellung in der Schweiz aufgekommen. Es geht bei diesen wichtigen medizinischen Gütern also um Impfungen, aber auch um Medikamente. Mit dieser neuen Gesetzesbestimmung, einer Kann-Bestimmung, möchten wir dem Bund quasi alle Optionen offenlassen. Der Ständerat hat diesen Artikel so ergänzt, und Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen. Eine Minderheit Martullo beantragt hier "gemäss geltendem Recht".

Zu Artikel 6a gab es in beiden Kommissionen ebenfalls ein Rückkommen. Es geht hier um die Anforderungen für den Nachweis einer Covid-19-Impfung oder eines Covid-19-Testergebnisses. Ende letzte Woche wurde festgestellt, dass der bereits bereinigte Artikel noch etwas unklar ist und nochmals verbessert und präzisiert werden muss. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 19 zu 6 Stimmen, hier der neuen Version des Ständerates zu folgen. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Streichen. Den Einzelantrag Grossen Jürg haben wir in der Kommission so nicht beraten.

Dann kommen wir nochmals zu den mietrechtlichen Bestimmungen in Artikel 9 Buchstaben d, e und f. Wir haben letzten Donnerstag an diesen drei Bestimmungen festgehalten. Der Ständerat will sie weiterhin streichen.

Unsere Kommission empfiehlt Ihnen nun mit 14 zu 11 Stimmen, an den Buchstaben d und e festzuhalten. Hier geht es um eine Fristerstreckung für Miet- und Pachtzinsen und Nebenkosten. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Streichen gemäss Ständerat.

Bei Buchstabe f beantragt Ihnen die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und die Bestimmung zu streichen. Hier geht es um verschärfte Kündigungsbedingungen. Diese Bestimmung ist ein massiver Eingriff in das privatrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und würde bedeuten, dass ein Vermieter einem Mieter bis zu einem Jahr oder mehr - je nachdem, wie lange der Lockdown dauert - nicht kündigen könnte. Eine Minderheit Badran Jacqueline beantragt Festhalten.

Ich komme jetzt zur wohl wichtigsten materiellen Änderung; sie betrifft den Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche. Wir haben unser Konzept letzte Woche präzisiert, nachdem der Ständerat in einer ersten Runde nicht darauf einsteigen wollte. Nun hat der Ständerat den Ball aufgenommen, aber ein Konzept mit sehr restriktiven Bedingungen erarbeitet. Wir beantragen Ihnen im Sinne eines neuen, geänderten Gesamtkonzeptes in vier wichtigen Bereichen Änderungen, und zwar mit 18 zu 7 Stimmen.

Zur ersten Änderung: Der Ständerat will, dass nur Publikumsanlässe von besonderer gesamtschweizerischer Bedeutung unterstützt werden können. Wir beantragen Ihnen, diese Formulierung durch "regional" zu ersetzen. Das heisst, dass Veranstaltungen von regionaler Bedeutung unter diesen Schutzschirm fallen würden.

Zur zweiten Änderung: Der Ständerat befristet die Geltungsdauer dieser Bestimmung zu den Veranstaltungen vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2021. Wir beantragen Ihnen aufgrund der sehr unklaren Zukunft, die Frist bis zum 30. April 2022 zu verlängern.

Eine weitere Differenz besteht darin, dass der Ständerat auf Veranstaltungen zielt, die abgesagt oder verschoben werden. Wir beantragen Ihnen noch eine Ergänzung, nämlich dass auch für Veranstaltungen, die aufgrund der behördlichen Anordnungen in einem eingeschränkten Mass durchgeführt werden, ein Gesuch eingereicht werden kann. Sie sehen, die Mehrheit möchte die Bestimmungen betreffend Voraussetzungen für die Gesuche breiter fassen, damit mehr [PAGE 525] Veranstalter ein Gesuch stellen können. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt, dem Ständerat zu folgen.

Zu den Bestimmungen betreffend die Voraussetzungen für die Härtefallmassnahmen bei Unternehmen: Bei Artikel 12 Absatz 1bis schwenken wir im Grundsatz auf den Kurs des Ständerates ein und bleiben beim geltenden Recht. Das bedeutet, dass ein Härtefall vorliegt, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen jedoch eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass die Grenze in Ausnahmefällen auf höchstens 75 Prozent festgelegt werden kann. Das Stimmenverhältnis betrug 14 zu 11 Stimmen. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt, auf diese Ausnahmebestimmung zu verzichten und dem Ständerat zu folgen.

Noch etwas ein Knackpunkt sind die Bestimmungen für Unternehmen mit einem Betrag über 5 Millionen Franken, speziell die Differenz bei Artikel 12 Absatz 1quinquies Buchstabe[NB]d, wo es um die Eigenleistungen geht. Der Ständerat hält an seiner Forderung nach Eigenleistungen fest, hat dies aber noch etwas präzisiert und möchte, dass Eigenleistungen, die seit dem 1. März 2020 eingebracht wurden, berücksichtigt werden. Im Sinne eines Kompromisses beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 150 Millionen Franken von dieser Erbringung einer Eigenleistung ausgenommen werden. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt, dem Ständerat zu folgen.

Bei den restlichen Bestimmungen schwenken wir grundsätzlich auf den Kurs des Ständerates ein. Das Konzept der Mehrheit sieht jedoch in Artikel 12 Absatz 1septies-a noch eine neue Bestimmung vor, die definiert, wann Beiträge aus Härtefallmassnahmen zurückbezahlt werden müssen.

Dann komme ich noch kurz zum Sport: Der Ständerat hält bei Artikel 12b, bei den Bestimmungen zum professionellen Mannschaftssport, an seinem Konzept fest. Er möchte nach wie vor keine Kürzung der Löhne. In unserem Rat wurde jedoch immer die Meinung vertreten, dass die Löhne berücksichtigt und in einem gewissen Umfang gekürzt werden müssen. Letzte Woche haben wir Ihnen hier einen ersten Kompromiss beantragt. Im Sinne einer Präzisierung unseres Konzeptes beantragen wir Ihnen mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine neue Formulierung für Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b. Diese besagt, dass ein Club, wenn er die Löhne nicht oder nicht im erforderlichen Umfang senkt, nur einen Betrag von höchstens 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen erhält. Das heisst konkret: Wer die Löhne nicht senkt, erhält weniger, wer sie senkt, kann mehr beantragen.

Kurz noch zu Artikel 15, "Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls": Hier ist der Ständerat auf uns zugekommen und hat eine massgebende Umsatzeinbusse von "mindestens 30 Prozent" beschlossen. Im Sinne eines Kompromisses lenken wir hier ein, der Artikel ist somit nicht mehr bestritten.

Dann komme ich noch zu Ziffer II Absatz 7: Hier geht es um die Geltungsdauer von Artikel 17a, also der höheren Kurzarbeitsentschädigung bei den tiefen Einkommen. Wir haben letzte Woche an unserem Beschluss, die ursprünglich bis Ende März 2021 befristete Massnahme auf den 31. Dezember dieses Jahres zu verlängern, festgehalten. Auch der Ständerat hat hier an seiner Befristung auf den 30. Juni festgehalten. Wir beantragen Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, hier festzuhalten und die Geltungsdauer bis Ende Jahr zu verlängern. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Einlenken auf den Ständerat.

Ich beantrage Ihnen, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.