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Zopfi Mathias · Ständerat · 2021-03-17

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-03-17

Wortprotokoll

Ich unterstütze selbstverständlich - wie die Kommission für Rechtsfragen, der ich als Ersatzmitglied angehört habe - die Ablehnung der Motion. Kollege Rieder und Kollege Hefti haben in ausgezeichneter Weise dargelegt, wieso diese Motion nichts bringt und warum sie die bewährte Schweizer Rechtsöffnungspraxis gefährdet. Ich kann [PAGE 286] gar nicht mehr viel anfügen. Aber ich möchte Kollege Noser schon noch sagen: Man kann einen Handlungsbedarf und einen Mangel auch herbeireden! Immer schon seit 1889 wurde die Mehrzahl der Verträge formlos und nicht einer Rechtsöffnung zugänglich abgeschlossen. Es gab vielleicht gewisse Verfahren, in denen man per Katalog und mit Unterschrift bestellt hat, aber die üblichen Verträge waren formlos - wahrscheinlich noch viel mehr als heute. Mündliche Werkverträge, Aufträge an Handwerker usw. waren nie der Rechtsöffnung zugänglich.

Wenn Sie hier einen Handlungsbedarf herbeireden und die Rechtsöffnung auf neue Verhältnisse anwenden wollen, die eben nicht so klar sind, dann machen Sie genau diese Rechtsöffnung, dieses bewährte und genial einfache Schweizer Instrument von 1889, kaputt. Manchmal sind die Gesetze, die damals gemacht wurden, die besten: Man muss nicht daran herumschrauben, um sie an eine Praxis in der heutigen Zeit anzupassen, in welcher sie nachher nicht mehr funktionieren. Sie gefährden damit die Rechtsöffnung.

Zu diesem Thema kann ich auch aus der Praxis erzählen: Stellen Sie sich vor, Sie haben als Schuldner Einwendungen, die Rechtsöffnung wird erteilt, und Sie müssen eine Aberkennungsklage führen. Wissen Sie, wie man dem auch sagen kann? Das ist eine Umkehrung der Beweislast! In einem anderen Zusammenhang hat das Kollege Noser sehr stark gestört. Wir dürfen an diesem System nicht herumschrauben, und wir dürfen keinen Mangel herbeireden. Das System funktioniert, es funktioniert auch heute, und wir müssen die Vereinheitlichung gut anschauen.

Ich meine, dass es heute nicht einmal ein Postulat braucht, ehrlich gesagt. So gross ist der Handlungsbedarf nicht: Er ist dann gegeben, wenn wir eine E-ID oder eine qualifizierte elektronische Signatur haben, die flächenmässig eingesetzt wird. Dann besteht Handlungsbedarf - da gebe ich Ihnen recht -, weil wir dann eine neue qualifizierte Form der Bestellung haben. Bis dahin, das muss ich Ihnen sagen, sehe ich noch nicht einmal ein Problem, wenn man im Internet per Twint - das es vor ein paar Jahren noch nicht gab - bezahlen muss.

Ich bestelle ab und zu im Internet, und normalerweise mache ich das nicht gegen Rechnung, sondern gegen Vorauskasse. Ein grosses Problem ist das nicht. Deswegen jetzt unsere bewährte Praxis und ein bewährtes Instrument langfristig zu gefährden, dazu bin ich schlicht und einfach nicht bereit.

Die Diskussion in der Kommission, Herr Kollege Caroni, war keine Karikatur, sondern ein fundierter, ausführlicher Austausch von Leuten, die das Thema verstehen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, hier der Kommission zu folgen.