Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-03-17
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-17
Wortprotokoll
Den inhaltlichen Ausführungen von Frau Mazzone, die die Kritik an der Vorlage gut zum Ausdruck gebracht hat, habe ich eigentlich nichts anzufügen. Die Frage stellt sich aber, wie wir mit dieser Vorlage umgehen, denn wir stehen ja in der Eintretensdebatte und damit gewissermassen am Anfang der gesetzgeberischen Beratung.
Die Ausgangslage stellt sich so dar, dass Sie in dieser Vorlage eine Verknüpfung von zwei Themen haben, die grundsätzlich, es wurde auch vom Kommissionsberichterstatter gesagt, nichts miteinander zu tun haben. Sie haben einerseits die Frage des Kantonswechsels. Diesen Teil erachte ich als sehr positiv. Sie haben auf der anderen Seite das kategorische Verbot der Auslandreisen. Das erachte ich aus den Gründen, wie sie Frau Mazzone zu Recht geschildert hat, ebenfalls für unzulässig, jedenfalls in dieser Form.
Es gibt jetzt politisch anderweitige Überlegungen, die das Gegenteil sehen: Sie sehen den Kantonswechsel negativ, aber das Verbot der Auslandreisen positiv. Dann passiert das, was eben nach dem Prinzip "Der Feind meines Feindes ist mein Freund" passiert oder was man eine "politisch unheilige Allianz" nennt. Deshalb wurde im Nationalrat Nichteintreten beschlossen.
Das ist an und für sich schade, weil man damit aus meiner Sicht das berühmte Kind mit dem Bade ausschüttet. Wenn wir ebenfalls nicht eintreten, würden wir eben das tun. Das [PAGE 290] heisst, wenn wir nicht auf die Vorlage eintreten würden, hätten wir zwar das Verbot der Auslandreisen, so, wie es hier vorgeschlagen wird, nämlich in einer zu restriktiven Form, abgewendet. Wir hätten aber den Vorteil der Möglichkeit des erleichterten Kantonswechsels ausgeschaltet. Von dem her, glaube ich, entspricht es auch etwas der Tradition unseres Rates, hier zu sagen, dass wir über das Ergebnis entscheiden, wenn es da ist, und nicht am Anfang. Eintreten bedeutet: Es lohnt sich, die Sache einmal zu diskutieren.
Aus meiner Sicht hat die Vorlage vor allem ein Problem: Die Einschränkung der Auslandreisen ist - Frau Mazzone hat es gesagt - eine Einschränkung der Grundrechte, die möglich ist, die aber nur in Grenzen möglich sein darf. Jetzt sagt der Bundesrat durchaus zu Recht, dass die Ausnahmen ja in Artikel 9 respektive 9a der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen definiert seien. Nach meinem rechtsstaatlichen Verständnis geht es allerdings nicht, dass Sie auf Gesetzesebene eine Einschränkung festlegen, und zwar eine übermässige Einschränkung eines Grundrechts - nämlich der Reisefreiheit -, und irgendwo auf Verordnungsstufe dann die Ausnahmen regeln. Das gehört mindestens auf die gleiche Stufe! Entsprechende Anträge sind ausgearbeitet, eingereicht und können im Nationalrat und allenfalls nachher im Ständerat diskutiert werden.
Ich bin persönlich der Meinung, dass man der Vorlage so, wie sie hier vorliegt, nicht zustimmen kann. Ich würde sie ablehnen. Ich bin aber der Meinung, dass es sich lohnt, jetzt auf sie einzutreten, weil sie positive Elemente hat, und ihr die Chance zu geben, dass man diese rechtsstaatlichen Defizite behebt. Wie gesagt, entsprechende Anträge wurden, auch in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, schon ausgearbeitet, eingereicht und können diskutiert werden. Wenn die Vorlage am Schluss anders bzw. günstiger daherkommt, wird sich hier und auch im Nationalrat eine Mehrheit dafür finden, davon bin ich überzeugt.
Zusammengefasst gesagt, teile ich die Kritik von Frau Mazzone, bin aber der Meinung, dass man heute auf die Vorlage eintreten sollte.