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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-03-17

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-17

Wortprotokoll

Die Schweiz rühmt sich ihrer Sozialpartnerschaft. Der Kommissionssprecher hat das gerade auch wieder getan. In der Praxis heisst Sozialpartnerschaft aber nichts anderes als Gesamtarbeitsverträge und Stärkung der Gesamtarbeitsverträge. Wer konkret Vorschläge zur Stärkung der Gesamtarbeitsverträge unter Einschluss der Allgemeinverbindlichkeit bekämpft, der kann sich kaum rühmen, die Sozialpartnerschaft zu unterstützen.

Wir haben hier eine Initiative aus dem Nationalrat, die auf einem Vorschlag der Westschweizer Arbeitgeberverbände Fédération des entreprises romandes und Centre Patronal beruht. Sie nimmt ein Anliegen auf, das sich in der Praxis stellt, namentlich auch in gewerblichen Branchen der Deutschschweiz. Die schweizerische Regelung ist so, wie sie heute ausgestaltet ist, in Bezug auf die Allgemeinverbindlichkeit überholt und entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr.

Dazu muss man wissen, dass erst die Allgemeinverbindlichkeit dafür sorgt, dass ein Gesamtarbeitsvertrag auch für die sogenannten Aussenseiter greift, also für jene, die sich sonst, ohne diese Allgemeinverbindlicherklärung, nicht an die Spielregeln in der Branche halten würden. Dank der Allgemeinverbindlicherklärung schafft der Gesamtarbeitsvertrag - und das ist ein Erfolgsmodell - Standards und setzt der Konkurrenz Schranken.

"Wettbewerb ist gut" ist das Prinzip. Aber das darf nicht auf Kosten der Arbeitsbedingungen der Menschen gehen. Lohndumping und Ausbeutung sind weder wirtschaftlich noch politisch Erfolgsrezepte. Eine Billiglohnpolitik schadet der Schweiz, und genau um solche Fragen geht es hier.

Im Nationalrat ist der Vorschlag der Westschweizer Arbeitgeberverbände von einer grossen Mehrheit unterstützt worden. Auch der Bundesrat selber hat den Vorschlag schon einmal, 2014, aufgenommen, ihn als gut befunden und in eine Vernehmlassung geschickt. Nachher hat er darauf verzichtet, ihn weiterzuverfolgen, weil der Schweizerische Arbeitgeberverband sich aus einer politischen Optik dagegen ausgesprochen hat.

Der Vorschlag des "quorum coulissant", der Milderung der Anforderung an das Quorum, der mit diesen parlamentarischen Initiativen aufgenommen wird, ist ein sehr bescheidener Vorschlag. Er nimmt Rücksicht auf Branchen, in denen einzelne Arbeitgeber die ganz grosse Mehrheit der Beschäftigten anstellen und daneben verschiedenste kleine Firmen, auch Einzelfirmen, bestehen, die dann in der Lage sind, diese Allgemeinverbindlichkeit zu verhindern, weil die entsprechenden Standards nicht erfüllt sind. Ein Beispiel dafür ist die Sicherheitsbranche, in der die Notwendigkeit von Standards, die allgemeinverbindlich gelten, besonders hoch ist. Dort beschäftigen die grösseren Arbeitgeber den ganz grossen Teil des Personals. Sie sorgen dafür, dass es Standards gibt, das geht von der Minimalausbildung bis hin zu Lohn- und Arbeitsbedingungen. Es hat dann aber kleine Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten.

Der Vorschlag, den die Westschweizer Arbeitgeberverbände in Übereinstimmung mit den Interessen verschiedener gewerblicher Branchen machen, sieht vor, dass in diesen Fällen das Quorum bezüglich der Arbeitgeber etwas abgesenkt werden muss, dass aber dafür das Quorum bezüglich der Beschäftigten der Arbeitgeber, die in dieser Branche die Allgemeinverbindlicherklärung beantragen, umso höher sein soll. Das ist also ein Vorschlag, der der Logik des Gesetzes folgt, das wir heute haben. Es stammt aus den Fünfzigerjahren und ist in einer Zeit erlassen worden, als wir noch einen geschlossenen Schweizer Arbeitsmarkt und keinen geöffneten europäischen Arbeitsmarkt hatten.

In diesem Sinne muss ich Ihnen beantragen, hier mit der Minderheit dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und den Vorschlag der Westschweizer Arbeitgeberverbände aufzunehmen.

Der Kommissionssprecher - und das wurde auch im Bericht abgebildet - führt die Interessen von Minderheiten ins Feld, die gegebenenfalls berechtigte Interessen sind. Da muss ich ihn einfach auf Artikel 2 des heutigen Gesetzes - also des Gesetzes, das schon seit den Fünfzigerjahren existiert - hinweisen. Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen besagt: Die Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeit ist, dass es eine Notwendigkeit zur Sicherung der Arbeitsbedingungen gibt und dass es sonst, ohne die Allgemeinverbindlichkeit, zu erheblichen Nachteilen in der Branche kommen würde. Es ist weiter festgeschrieben, dass die Allgemeinverbindlichkeit den Gesamtinteressen nicht zuwiderlaufen und namentlich die Interessen von Minderheiten nicht beeinträchtigen darf. Sie muss auf die regionalen und betrieblichen Verschiedenheiten Rücksicht nehmen.

All diese Punkte müssen im Prozess der Allgemeinverbindlicherklärung geklärt werden. Es ist ein kompliziertes Verfahren, das zur Allgemeinverbindlichkeit führt. Es gibt eine Auflage- und eine Einsprachefrist. Alle Einwände müssen geprüft werden, bevor es zur Allgemeinverbindlichkeit kommen kann. Öffentliches Interesse, Minderheitsinteressen usw. - all dies muss gewichtet werden, erst dann kann zur Allgemeinverbindlichkeit geschritten werden. In diesem Sinne stösst [PAGE 299] die Argumentation des Kommissionssprechers namens der Mehrheit ins Leere.

Es ist so, dass wir ein grosses Interesse daran haben, die Gesamtarbeitsverträge zu stärken; dies übrigens nach dem Prinzip der Subsidiarität, wie es auch in der Bundesverfassung verankert ist. Dort, wo es um die Regulierung in der Branche geht, ist diese Regulierung einem allgemeinen Gesetz vorzuziehen. Das gilt namentlich auch für die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Löhne, denn auch dort geht Vertrag vor Gesetz. Wenn man aber dieses Prinzip hochhält, dann müssen die Allgemeinverbindlichkeit und die Möglichkeiten der Regulierung in der Branche selbst gegenüber den gesetzlichen Regelungen gestärkt werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier mit der Kommissionsminderheit dem Nationalrat zu folgen und die Sozialpartnerschaft zu stärken.