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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-11-28

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-11-28

Wortprotokoll

Vielleicht interessiert Sie der Schuldenbremsentotalisator ein bisschen; ich möchte Ihnen zuerst für diese Debatte danken. Sie haben zwar an ein paar Orten aufgestockt, wo ich das an Ihrer Stelle nicht getan hätte, aber Sie haben angesichts der Grössenordnungen doch im Grossen und Ganzen den Pfad der Tugend nicht allzu sehr verlassen. Darüber bin ich natürlich ausserordentlich froh. Ich will ja nicht immer nur mahnen, sondern Ihnen auch einmal danken, wenn ich meine, Sie hätten die Disziplin einigermassen eingehalten.

Sie haben zusätzliche Ausgaben beschlossen: 30 Millionen Franken für Kinderbetreuung; 3 Millionen Franken für Kantone, Schutzaufgaben; 5 Millionen Franken für Hochwasserschutz; 2 Millionen Franken für Energie - Sieg von Herrn Mariétan; 8 Millionen Franken für Niveauübergänge. Das sind insgesamt 48 Millionen Franken. Wir hatten einen Spielraum in Bezug auf das zulässige Defizit mit der Schuldenbremse: 305 Millionen Franken Defizit sind zulässig. Ihre Finanzkommission nützte nicht den ganzen Spielraum aus - also weniger Defizit, ich muss mit plus/minus immer etwas aufpassen -, sodass ein Spielraum von 149 Millionen Franken blieb. Nun hat sich der Spielraum um weitere 48 Millionen Franken reduziert, und Sie haben noch einen solchen von 101 Millionen Franken. Da eingerechnet sind eine Kreditsperre von 1 Prozent über alles und 1 zusätzlichen Prozent für die so genannten Sachausgaben - das geht über das hinaus, was der Bundesrat beantragt.

Wenn Sie jetzt dem Antrag Hess Peter zustimmten, würden Sie ungefähr 190 Millionen Franken zusätzlich einsparen. Wir nehmen hier etwas weniger als das Ganze: Es macht nicht die ganzen 220 Millionen Franken aus, die wir für das 1 Prozent hatten, weil ja die Sachausgaben mit 30 Millionen auch in Ihrer Mehrheit schon mit 2 Prozent belegt sind. Es gibt jetzt nur noch die anderen mit 2 Prozent; das sind 190 Millionen Franken. Das ist von der Schuldenbremse her nicht nötig. Das wäre eine zusätzliche Reserve. Das ist einmal das Erste, damit Sie den Überblick haben.

Wenn Sie dem Antrag Fässler zustimmten, der die Kreditsperre ganz streichen will, würden 250 Millionen Franken wegfallen. Sie haben aber nur eine Reserve von rund 100 Millionen Franken. Wir würden also die Schuldenbremse um 150 Millionen Franken nicht einhalten. Das heisst, dass wir schon von dem her den Antrag Fässler ablehnen müssen. Frau Fässler ist nie durch eine besondere Vorliebe für die Kreditsperre aufgefallen und hat auch entsprechende Vorstösse gemacht; das ist mir schon bewusst. Aber ich glaube doch, es sei nötig, dass wir das jetzt beschliessen.

Ich kann mich auch als Bundesrat Ihrer Kommission und einem zweiten Prozent für die Sachausgaben anschliessen. Das wird zwar da und dort wehtun, aber es wird die Eidgenossenschaft nicht in ihren Grundfesten erschüttern. Wir müssen halt probieren, das durchzuziehen.

Zur Frage, ob Sie 1 oder 2 Prozent beschliessen sollen: Als Finanzminister muss ich sagen, dass ich natürlich um jede Reserve froh wäre. Unsere Einnahmenschätzungen ruhen im Moment natürlich - wie ich Ihnen das gesagt habe - auf relativ schwachem Fundament. Trotzdem finde ich, dass Sie im momentanen Umfeld nicht auf 2 Prozent gehen müssen, weil erstens die Reserve reicht, und zweitens ist es so, dass wir, je höher der Prozentsatz wird, desto mehr Ausnahmen beschliessen werden müssen. Eine Reserve - die 100 Millionen Franken - brauchen wir schon, weil es mit den Ausnahmen noch 20 oder 30 Millionen Franken, vielleicht 40 oder - ich hoffe es nicht, aber wer weiss: dort, wo vertragliche und gesetzliche Bindungen es eben nötig machen - maximal 50 Millionen Franken geben kann.

Wir brauchen also eine Reserve, aber sie müsste nicht unbedingt so gross sein. Mit 2 Prozent wird es sehr viel schwieriger; es wird nicht unmöglich, aber es wird mehr Ausnahmen geben.

Zur konkreten Frage: Ich wurde informiert, dass wir nach Meinung des Bundesamtes für Landwirtschaft die Ansätze bei 1 Prozent Kreditsperre nicht verändern müssen. Es scheint so steuerbar zu sein, dass das Prozent hereingeholt werden kann, vielleicht mit Zahlungsfristen oder was auch immer. Bei 2 Prozent wird das sehr viel fraglicher. Ich bin der Meinung, dass Sie mit 2 Prozent möglicherweise die Landwirtschaft etwas treffen, sicher auch die Bildung usw., also Bereiche, die eigentlich Schwerpunktbereiche sind.

Ich überlasse den Entscheid Ihnen, aber das ist die Begründung dafür, dass ich namens des Bundesrates empfehle, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.