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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-03-17

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-17

Wortprotokoll

Die Volksinitiative hat zum Ziel, einen Beitrag zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu leisten. Das ist vordergründig löblich. Gut gemeint ist aber keineswegs immer gut. Dies ist umso gravierender, als die Initianten die heutigen Tabakregulierungen, die zusätzlichen Selbstregulierungen der Branche und auch die parlamentarische Arbeit am Tabakproduktegesetz einfach ignorieren. Die Initianten fordern noch viel radikalere Einschränkungen, als wir sie in diesem Haus bei diesem Dossier bereits diskutieren.

Bis heute bestehen keine spezifischen Studien zu den Auswirkungen eines Werbeverbots, wie es die Initiative verlangt. Wir wissen also gar nicht, was wir tun, wenn wir dieses Anliegen befürworten. Die 2015 im Rahmen des ersten Entwurfes des Tabakproduktegesetzes durchgeführte Regulierungsfolgenabschätzung ist das Einzige, womit wir einige Auswirkungen abschätzen können. Im Wesentlichen ging es damals um Werbung in der Presse, im Internet, auf Plakaten, in Kinos, auf Sportplätzen und an Sportveranstaltungen, um Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter, um Geschenke, Rabatte und die unentgeltliche Abgabe von Produkten. Heute sind wir im Rahmen der Beratung des Tabakproduktegesetzes ja wieder genau bei diesen Punkten.

Die Regulierungsfolgenabschätzung kam zum Schluss, dass die im Tabakproduktegesetz vorgesehenen Werbeeinschränkungen nur einen geringen und auch nur auf lange Sicht zu erreichenden Rückgang der Raucherprävalenz von etwa 5 Prozent bewirken könnten - ich betone den Konjunktiv. Mit der Vorlage würden sich die sozialen Kosten des[NB]Rauchens, also die Gesundheitskosten, die Produktivitätseinbussen usw., wieder reduzieren - auch da wieder Konjunktiv -, sagen die Befürworter immer wieder. Sie verschweigen aber immer auch die wirtschaftlichen Kollateralschäden, die in Kauf genommen würden und die eben auch in der Regulierungsfolgenabschätzung enthalten waren. Hunderte Millionen Franken an Wertschöpfung und mehrere hundert Arbeitsplätze - die Regulierungsfolgenabschätzung spricht von über 170 Millionen Franken bzw. von über 500 Arbeitsplätzen - würden in den betroffenen Branchen verloren gehen.

Die im Rahmen der Initiative vorgeschlagenen Regelungen dürften zu einer noch stärkeren Einschränkung der Tabakwerbung führen, als dies in der Vorlage des Bundesrates aus dem Jahr 2015 vorgesehen war, dies insbesondere aufgrund des Werbeverbots an Verkaufsstellen sowie des Sponsoringverbots bei privaten Veranstaltungen mit nationaler [PAGE 562] Ausrichtung, also zum Beispiel Festivals. Es ist daher davon auszugehen, dass die Folgen für die Wirtschaft bedeutend gravierender wären als jene, die in der Regulierungsfolgenabschätzung 2015 berechnet wurden.

Ich bin der Auffassung, dass die Initiative, die sehr radikale Werbeeinschränkungen fordert, klar zu weit geht. Ich appelliere an Sie, ein gewisses Gleichgewicht zwischen den Interessen der öffentlichen Gesundheit und jenen der Wirtschaft zu wahren.

Ich lehne die Initiative aus den genannten Gründen ab und bitte Sie, das Gleiche zu tun.