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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-11-28

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-11-28

Wortprotokoll

Zu den verschiedenen Anträgen doch ein paar Bemerkungen: Zum Ersten möchte ich Herrn Weyeneth für den Rückzug seines Minderheitsantrages danken. Wir hätten damit Probleme gehabt, vor allem dann im Übergang zum nächsten Zahlungsrahmen, und zwar einfach deshalb, weil wir ja gemäss Landwirtschaftsgesetz und gemäss unseren internationalen Verpflichtungen die Produktionsstützungen um einen Drittel abbauen müssen. Wir hatten dieses Problem ja jedes Jahr, wir wissen es, und ich muss es nicht weiter ausführen, sondern möchte einfach sagen, dass ich froh bin um den Rückzug des Minderheitsantrages. Es wäre in der jetzigen Restrukturierung auch ein falsches Signal gewesen.

Nun zur Frage der Kreditsperre: Herr Walter hat hier vorhin gesagt, die Personalkosten würde man ja auch nicht kürzen. [PAGE 1821] Ich muss sagen, die Personalkosten unterliegen nicht der Kreditsperre. Aber sie wurden natürlich gezielt sehr stark gekürzt, und wir werden über diese Kürzung hier noch diskutieren müssen; deshalb hat man sie ausgenommen. Die Kreditsperre ist ein Instrument, das eigentlich möglichst klein sein sollte; ich werde dann beim Antrag Hess Peter noch einmal darauf zurückkommen. Ich glaube, eine Kreditsperre sollte nicht 2,5 oder 3 Prozent betragen, denn je grösser sie ist, desto mehr führt sie zu Verzerrungen und desto mehr trifft sie auch Bereiche, die man vielleicht nicht treffen möchte. Sie ist ein Rasenmäher, aber dieser Rasenmäher sollte nicht zu tief eingeschätzt werden. Das können wir aber nur dann, wenn diese Kreditsperre möglichst viele Bereiche trifft. Wir sollten nur diese wenigen Ausnahmen beschliessen, die wirklich zwingend nötig sind - das sind die vertraglichen Abmachungen, das sind Dinge wie die Passivzinsen, wo wirklich überhaupt nichts zu machen ist.

Ich möchte Ihnen nun sehr beliebt machen, hier nicht für die Landwirtschaft eine neue Ausnahme zu schaffen, sonst kommen Sie sofort zur Frage: Ja, muss ich nicht anderswo auch eine Ausnahme machen? Ich würde Ihnen sehr empfehlen, auf die Ausnahme zu verzichten, aber dafür zu sorgen, dass Sie jetzt nicht Aufstockungen machen, die dazu führen, dass Sie dem Antrag Hess Peter zustimmen wollen und die Kreditsperre auf 2 Prozent festlegen. Das wäre aus meiner Sicht eben gerade zum Beispiel wegen der Landwirtschaft oder wegen der Bildung nicht gut. Wir werden ja auch noch über die Strassen reden usw. Wenn Sie dann Strassen bauen wollen und dafür die Bildung oder die Landwirtschaft drücken, fände ich das auch nicht so wahnsinnig gut. Das ist der Grund dafür, dass ich Sie eben bitten möchte, dort, wo Sie können, die Sparmassnahmen zu treffen, nirgends aufzustocken und dafür bei der Kreditsperre auf das Minimum zu gehen.

Jetzt komme ich auf die Landwirtschaft zurück. Wir haben das angeschaut, und ich bin der Meinung, dass die Sperre von 1 Prozent bei diesem Ausgabenvolumen - ich glaube, es sind 2,4 Milliarden - irgendwo im Bereich des möglichen Schätzfehlers ist. Die Kürzung sollte gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft keine grundsätzlichen Vollzugsprobleme geben, und dort, wo es eben vertraglich und gesetzlich gegeben ist, werden wir sie aufheben; da wird der Bundesrat die Einzelaufhebungen machen.

Aus all diesen Überlegungen komme ich zum Schluss, dass es vertretbar ist, hier keine Ausnahme zu machen. Es ist ja gerade der Sinn der Kreditsperre, möglichst breit zu wirken.

Zum Antrag von Herrn Kunz möchte ich nur kurz sagen, dass es hier vor allem um eine relativ komplexe Umbuchungsgeschichte geht, die dazu geführt hat, dass man gewisse Ausgaben der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten neu auch unter einer Kategorie "Vollzug und Kontrolle" darstellt. Ich glaube nicht, dass seine Angst berechtigt ist, dass so viel davon wegfällt. Es hat vor allem mit komplizierten Umbuchungen zu tun, aber vielleicht muss er das am besten mit den Fachleuten selber anschauen; ich sehe es auch noch nicht in der letzten Transparenz.

Noch zum Antrag von Herrn Rechsteiner Paul: eine Erhöhung zuhanden eines Sozialplanes für die Belegschaften von Swiss Dairy Food (SDF). Der Bundesrat hat viel Verständnis für die Probleme, die natürlich auch im Bereich des Personals kommen. Es gibt aber doch einen Unterschied zu der Hilfe, die wir den Landwirten mit dem Milchgeld gegeben haben: Das ist nicht nur Lohn, es geht auch um die Tiere, die Milchverwertung, die Aufrechterhaltung des Marktes usw. Hier haben wir eine klare, gesetzliche Grundlage. Der Bund hat aber alles getan, um eine Restrukturierung bei der SDF zu ermöglichen - die läuft ja jetzt Schritt für Schritt ab. Ich glaube, das ist das Wichtigste: dass man möglichst viele dieser Arbeitsplätze erhalten kann. Aber wir haben für eine direkte Aufstockung für solche Sozialpläne keine Rechtsgrundlage. Es wäre ein Präjudiz, das natürlich wieder überall zum Tragen käme. Deshalb muss ich Sie auch hier dringend bitten, diesen Kredit abzulehnen. Ich glaube, der Bund hat das Seine getan, um zu versuchen, dass diese Strukturen in einer geeigneten Form überleben können - in einer Weise aber, die dann langfristig lebensfähig ist. Das ist der Grund dafür, dass ich Sie bitte, bei all diesen Vorschlägen hier bei ihrer Kommission zu bleiben.