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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2021-03-17

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-17

Wortprotokoll

Bei Artikel 8, zu dem ich einen Minderheitsantrag eingereicht habe, geht es mir darum, die Formulierung etwas liberaler und offener zu gestalten. Zudem ist sie vor allem auch auf die existierenden internationalen Systeme besser abgestimmt.

Wir sollten bei Artikel 8 auf einen sogenannten Swiss Finish verzichten. Bei Absatz 1 hat sich der Bundesrat in seinem Entwurf für eine sehr absolute Formulierung entschieden: Der Zugang von Kindern und Jugendlichen, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, soll hundertprozentig ausgeschlossen werden. In der internationalen Richtlinie heisst es allerdings: "üblicherweise keinen Zugang". Da haben wir bereits einen Swiss Finish drin, der so nicht notwendig ist. Ich habe "üblicherweise" in die Formulierung übernommen. Zudem sollten nur gefährdende Inhalte in den Fokus genommen werden, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können. Sonst haben wir eine generelle Norm, bei welcher alle Inhalte zu prüfen und allenfalls zu sanktionieren wären.

Bei Absatz 2 möchte ich mit meiner Minderheit bei den Jugendschutzmassnahmen das Verhältnismässigkeitsprinzip einführen: Die schwer jugendgefährdenden Inhalte, insbesondere Gewaltverherrlichung und Pornografie, sollen den strengsten Massnahmen unterliegen. So kann man das Verhältnismässigkeitsprinzip einführen. Es ist notwendig, dass man hier eine klarere bzw. verhältnismässigere Formulierung wählt, die viel besser auf internationale Abkommen abgestimmt wäre.

Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.