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Dittli Josef · Ständerat · 2021-03-18

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative hat schon eine längere Geschichte. Sie wurde nämlich von Herrn Nationalrat Neirynck am 11. Dezember 2012 eingereicht. Diese parlamentarische Initiative hat selbstverständlich einen sehr engen Bezug zur Vorlage Altersvorsorge 2020, die abgelehnt wurde, und zur AHV 21, die wir am letzten Montag beraten haben.

Mit der parlamentarischen Initiative wird verlangt, dass Personen, die Anspruch auf eine ordentliche Altersrente haben, den Beginn des Rentenbezugs beliebig lange aufschieben können. Die parlamentarische Initiative wird wie folgt begründet: "Angesichts der steigenden Lebenserwartung ist die aktuelle Beschränkung des Aufschubs auf fünf Jahre nicht mehr sinnvoll. Jede Person sollte frei darüber entscheiden können, wie lange sie den Rentenbezug aufschieben will. Damit die AHV im Gleichgewicht bleibt, sollte - in Anbetracht der demografischen Veränderungen, die auf den medizinischen Fortschritt zurückzuführen sind - die Pensionierung so lange wie möglich aufgeschoben werden. Dabei soll jede Person den Zeitpunkt selber bestimmen können und einen gerechten Ausgleich erhalten."

Die SGK des Nationalrates prüfte die parlamentarische Initiative am 22. Januar 2014 erstmals und gab ihr Folge; dies war noch vor der Beratung der Altersvorsorge 2020 im Erstrat.

Die SGK-S beschloss am 1. September 2015, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben; dies, nachdem sie die Erstberatung der Reform Altersvorsorge 2020 beendet hatte. Sie wollte die Reform nicht um weitere Elemente anreichern, um das Paket im Hinblick auf die Volksabstimmung nicht zu überladen.

Nachdem die Reform Altersvorsorge 2020 am 24. September 2017 in der Volksabstimmung abgelehnt worden war, beantragte die SGK-N ihrem Rat am 22. Februar 2018, der Initiative Folge zu geben, da die parlamentarische Initiative in die richtige Richtung gehe und das Anliegen im Rahmen der Neuauflage der AHV-Reform diskutiert werden solle. Der Nationalrat hiess den Antrag am 28. Mai 2018 ohne Gegenantrag gut.

Nun haben wir ja am Montag die Reform AHV 21 beraten. Wir haben uns zuerst in der Kommission und am Montag dann eben auch im Rat im Rahmen der Diskussion über die Reform AHV 21 eingehend mit der Flexibilisierung des Rentenbezugs befasst. Wir folgten dabei dem Entwurf des Bundesrates, wonach Rentenberechtigte den Bezug der AHV oder neu eines Teils davon bis zum Alter von 70 Jahren aufschieben können. Um die Anreize für eine weiterführende Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu verstärken, haben wir beschlossen, dass über 65-jährige Erwerbstätige auf den ersten 2000 Franken Einkommen pro Monat keine AHV-Beiträge leisten müssen. Eine noch weiter gehende Flexibilisierung erachtet Ihre Kommission als unnötig.

Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission ohne Gegenstimme, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.