Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-03-18
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-18
Wortprotokoll
Es handelt sich ja um einen Klassiker, und ich möchte mich in der mündlichen Begründung jetzt nicht auf die teilweise etwas polemischen Ausführungen einlassen. Die schriftliche Fragestellung war ja nüchtern gehalten. Es handelt sich insofern um einen Klassiker, als klar ist, dass die Finanzierung der IV durch den AHV-Fonds nicht gottgegeben war. Vielmehr wurde dies durch die Behörden des Bundes politisch entschieden. Es ist nicht der Fehler der IV, dass diese Schuld nach wie vor nicht vollständig zurückbezahlt ist, und es ist nicht der Fehler der AHV, dass sie auf dieses Geld warten muss. Der Bund hat den betreffenden Entscheid gefällt.
Hier würde sich schon lange eine einfache Lösung aufdrängen. Deshalb möchte ich das auch hier erneut anbringen: Es wäre Aufgabe des Bundes, der hier die Verantwortung trägt, diese Schuld zu übernehmen, und es wäre notwendig, dies zu günstigen Bedingungen zu tun.
Der Bund ist ja der bestmögliche Schuldner auf dem Kapitalmarkt. Er kann sich nach wie vor zu Negativzinsen verschulden, d. h., er bekommt noch Geld dafür, dass er etwas Geld aufnimmt. In diesem Sinne wäre ein Schritt notwendig. Es wäre gegenüber der AHV, aber auch gegenüber der IV die richtige Schlussfolgerung, dass der Bund diese IV-Schuld übernehmen würde.
Es ist offensichtlich, dass der im Zusammenhang mit der AHV-Reform getroffene politische Entscheid, das Frauenrentenalter von 64 auf 65 anzuheben, dazu führen wird, dass es noch etwas länger geht, bis die IV die Schuld zurückzahlen kann. Durch die Anhebung des Frauenrentenalters entstehen für die IV Zusatzausgaben.
Alle diese Umstände führen dazu, dass man ernsthaft in Erwägung ziehen muss, hier einen politischen Weg zu wählen, indem der Bund diese Schuld übernimmt. Ich lade namentlich auch die Interpellanten dazu ein, diese Überlegungen mitzutragen. Es wäre beiden zentralen Sozialwerken der Schweiz damit geholfen.