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Bellaïche Judith · Nationalrat · 2021-03-18

Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Die Teilrevision der Strafprozessordnung ist richtig und wichtig, und auch der Zeitpunkt ist gut gewählt. Die Strafprozessordnung ist gerade zehnjährig und hat bewiesen, dass eine Bundesgesetzgebung zur Harmonisierung der kantonalen Strafprozesse nötig war.

In den vergangenen zehn Jahren traten jedoch auch gewisse Mängel in der Praxis auf, die nun korrigiert werden sollen. Wir müssen jedoch relativieren: Die Situation in der Schweiz ist nicht beunruhigend, die Kriminalität in der Schweiz ist tief und die Rückfallquote ebenso. Auch die Jugendkriminalität hat sich positiv entwickelt.

Staatsanwälte stehen den meisten Delinquenten nicht persönlich gegenüber, sondern entscheiden aufgrund von Anzeigen durch die Polizeiermittlung und sprechen Strafen als Urteilsvorschläge aus, gegen welche der oder die Verurteilte innert zehn Tagen rekurrieren kann, damit sein bzw. ihr Fall vor Gericht kommt.

Über 90 Prozent der Verfahren, bei denen es zu Verurteilungen kommt, sind Strafbefehlsverfahren. Davon betrifft der grösste Teil Massengeschäfte wie Strassenverkehrsfälle, Drogendelikte, Verstösse gegen das Ausländergesetz oder Diebstähle. Wir möchten also nicht den Eindruck vermitteln, die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz hätten massiv Mühe damit, ihrer Aufgabe nachzukommen.

Die Grünliberalen anerkennen indes gewisse Schwierigkeiten in Bezug auf die Wahrheitsfindung bei komplexen Sachverhalten, zumal die sogenannten Teilnahmerechte die Gefahr bergen, dass die Aussagen in Verfahren mit mehreren Beschuldigten einander angepasst werden könnten. Hier gibt es punktuellen Anpassungsbedarf, ebenso wie in verschiedenen Bestimmungen, auf die ich in der Detailberatung eingehen werde. Vorwegnehmen kann ich, dass wir bei den besagten Teilnahmerechten den Anliegen der Strafverfolgungsbehörden nachkommen und einer Verschärfung zustimmen werden, zumal die Einvernahmen der Beschuldigten bei der Wahrheitsfindung von grosser Bedeutung sind. Gleichzeitig gilt es, die Grundrechte der in den Strafprozess verwickelten Personen einzuhalten.

Weiteren Verschärfungen zulasten der Beschuldigten wie etwa der Abschaffung des Anwalts der ersten Stunde stehen wir kritisch gegenüber. Wir können der Argumentation, den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz fehlten die nötigen Instrumente oder fehle die nötige Schärfe zur wirksamen Aufklärung und Verurteilung von Täterinnen und Tätern, nicht folgen. Wir differenzieren auch klar zwischen ausreichender gesetzlicher Grundlage und ausreichenden Ressourcen der Staatsanwaltschaft. Ein Mangel an Ressourcen darf nicht zu einer Umverteilung der Rechte führen. In Bezug auf das DNA-Profil halte ich bereits jetzt fest, dass eine systematische Erstellung im Stadium der Beschuldigung ein zu tiefer Eingriff in die Grundrechte wäre, vor allem, wenn es dazu dient, ganz andere oder sogar künftige Delikte zu finden.

Ganz neu hingegen ist die Aufnahme der restaurativen Justiz in die Strafprozessordnung, die den Parteien eine Art Mediationsverfahren ermöglicht. Diese Neuerung löst in unserem Rat, aber auch beim Bundesrat, gemischte Gefühle aus, zumal sie möglicherweise unserem Bild der harten Konfrontation zwischen Opfer und Täter widerspricht. Ziel ist jedoch nicht ein Persilschein für Täterinnen und Täter, sondern eine bessere und vor allem für Opfer befriedigendere Abwicklung und Erledigung von Strafverfahren. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Insgesamt haben wir versucht, ein ausgewogenes Paket zu schnüren, aber auch im Detail ausgewogene Lösungen zu finden, die sowohl dem Anspruch einer effizienten und wirksamen Strafverfolgung als auch einem fairen Verfahren entsprechen. Es geht, wie gesagt, um punktuelle Verbesserungen aufgrund der gesammelten Erfahrungen der letzten zehn Jahre und nicht um eine Totalrevision der Strafprozessordnung.

Wir werden auf die Vorlage eintreten und bitten Sie, es ebenfalls zu tun.