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Fässler Daniel · Ständerat · 2021-03-18

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-18

Wortprotokoll

Nach den umfassenden einleitenden Ausführungen unserer Präsidentin darf ich Ihnen nun in meiner Funktion als Präsident der entsprechenden Subkommission über die Tätigkeit der GPK im Bereich des EJPD und der Bundeskanzlei im Jahre 2020 Bericht erstatten.

Ich beginne mit dem EJPD und rapportiere über drei ausgewählte Themen, mit denen sich die GPK unseres Rates im vergangenen Jahr befasst hat.

Die Subkommission EJPD/BK hatte 2019 beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einen Dienststellenbesuch gemacht. Dabei ergab sich das Bedürfnis, sich zu einem späteren Zeitpunkt spezifisch mit dem Schutz des geistigen Eigentums bei der Ausarbeitung von Freihandelsabkommen zu befassen. Im Rahmen einer Anhörung der Direktion des IGE wurde bestätigt, dass das IGE bei Verhandlungen von Freihandelsabkommen immer einbezogen wird. Dabei geht es generell darum, den Schutz des geistigen Eigentums abzusichern. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Durchsetzung der sich aus dem geistigen Eigentum ergebenden Rechte. Die GPK hat sich davon überzeugt, dass bei Freihandelsabkommen die schweizerischen Interessen auch im Bereich des geistigen Eigentums bestmöglich berücksichtigt werden. Weiterer Handlungsbedarf wurde nicht festgestellt.

Zum zweiten Thema: Die GPK unseres Rates hatte sich seit 2017 wiederholt mit dem Thema der integrierten Grenzverwaltung befasst. Dabei handelt es sich um eine 2011 eingesetzte verwaltungsinterne, interdepartementale Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Kantone. 2012 wurde die erste Strategie verabschiedet und 2014 der dazugehörige Aktionsplan. Eine 2018 publizierte externe Evaluation legte einige gravierende Schwächen offen, was die GPK damals dazu veranlasste, Anhörungen mit den Autoren der Evaluation sowie mit Vertretern des Staatssekretariates für Migration (SEM) durchzuführen. Aufgrund der Ergebnisse der Evaluation wurde eine neue Strategie mit dem Titel "Integrierte Grenzverwaltung 2027" ausgearbeitet, die im November 2019 von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) verabschiedet und vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde. Die Subkommission EJPD/BK liess sich die neue Strategie im Februar 2020 von Vertreterinnen und Vertretern des SEM vorstellen. Sie kam dabei zum Schluss, dass die wesentlichen Schwachstellen der ersten Strategie beseitigt worden sind. Weiterer Handlungsbedarf besteht derzeit nicht.

Schliesslich befasste sich die Kommission wieder einmal mit der internationalen Rechtshilfe, die als eigener Direktionsbereich beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Bei einer Anhörung im Jahre 2017 hatte die sich mit dem Thema befassende Subkommission keinen weiteren Handlungsbedarf formuliert. Sie vermisste einzig aufschlussreiche Statistiken mit Angaben zum Erfolg bzw. Misserfolg von Rechtshilfeersuchen der Schweiz an andere Staaten und umgekehrt. Die Präsentation der Ergebnisse dieser Statistiken wurde zum Anlass genommen, erneut eine Anhörung durchzuführen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die vorgelegten Dokumente zusätzliche Erkenntnisse liefern. Die Kommission zeigte sich befriedigt und identifizierte keinen konkreten weiteren Handlungsbedarf.

Im Zusammenhang mit der internationalen Rechtshilfe befasste sich auch die ständerätliche GPK mit dem in den Medien thematisierten Fall Magnitski. Dieser findet international Beachtung und löste einen kritischen Brief der Rechts- und[NB]Menschenrechtskommission des Europarates aus. Die GPK-S liess sich von der zuständigen Direktion den Umgang der Schweiz mit Rechtshilfeersuchen von russischen Behörden erläutern. Dabei wurde insbesondere auch der Frage nachgegangen, wie in politisch heiklen Konstellationen generell vorgegangen wird. Da der Fall Magnitski noch Gegenstand mehrerer laufender Verfahren ist, haben die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte gestützt auf eine langjährige Praxis beschlossen, diese Aspekte derzeit nicht weiter zu vertiefen. Weitere Abklärungen werden aber zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Nun noch zur Bundeskanzlei: Die GPK befasste sich im Berichtsjahr mit diversen Themen, so beispielsweise mit dem IKT-Schlüsselprojekt Gever Bund. In meinem Bericht möchte ich mich aber auf jenes Thema beschränken, das die Arbeit der ständerätlichen Subkommission EJPD/BK in der zweiten Jahreshälfte beherrscht hat, nämlich die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement des Bundesrates bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie in der Zeit bis zur Beendigung der ausserordentlichen Lage, das heisst bis zum 19. Juni 2020. Die GPK wird erst zu einem späteren Zeitpunkt umfassend über die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement berichten. Ich beschränke mich in diesem Sinne auf eine kurze Darlegung der bis Ende 2020 getätigten Arbeit.

Anlässlich einer Anhörung des Bundeskanzlers und des für die Krisenfrüherkennung zuständigen Vizekanzlers wurde der GPK dargelegt, dass für die Krisenfrüherkennung drei Instrumente eingeführt wurden: erstens die beim EFD angesiedelte Koordinationsstelle der Bundesverwaltung, die mit dem Risikomanagement betraut ist; zweitens eine alle vier Jahre zuhanden des Bundesrates zu erstellende längerfristige Analyse. Die letzte erschien in Buchform; Sie erinnern sich vielleicht an das Ihnen übergebene Buch "Die Schweiz 2030". Darin hat die Bundeskanzlei explizit darauf hingewiesen, dass die Schweiz auf eine Pandemie ungenügend vorbereitet sei. Das dritte Instrument ist der Präsidialdienst der Bundeskanzlei, dem die Aufgabe zukommt, die Bundespräsidentin beziehungsweise den Bundespräsidenten zu unterstützen. Die Frage, ob die in der Vergangenheit durchgeführten strategischen Führungsübungen und Sicherheitsverbundsübungen für die Bewältigung der Covid-19-Krise einen Mehrwert dargestellt haben, wird die GPK noch näher untersuchen. Sie wird sich dabei auch mit dem von der Bundeskanzlei angekündigten neuen Konzept der strategischen Führungsübungen und Sicherheitsverbundsübungen befassen.

In Bezug auf das Krisenmanagement des Bundesrates liess sich die Kommission im Oktober 2020 vom Bundeskanzler das Konzept der Evaluation zur eigenen Auswertung präsentieren. Die Kommission beschloss, in der Sache erst weiter tätig zu werden, wenn die Resultate der Auswertung durch den Bundesrat vorliegen. Dies ist inzwischen der Fall.