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AB 280347

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-18

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion lehnt in Block 3 sämtliche Minderheitsanträge ab. Unser Grundsatz ist klar: Wir wollen weder eine Verstärkung der Voraussetzung der Untersuchungshaft oder der Sicherheitshaft, noch wollen wir die Schaffung zusätzlicher Ausnahmen. Aus diesem Grund werden wir die Anträge der Minderheiten Arslan und Hurni ablehnen. Vielleicht mit einem Zwinkern in Richtung der Ratslinken: Auch in diesem Bereich ist aus unserer Sicht Chancengleichheit zu fordern. Die Chancen- und Waffengleichheit besteht in diesem Bereich darin, dass die Strafverfolgungsbehörden eben die notwendigen Möglichkeiten erhalten, Sicherheits- und Untersuchungshaft anzuordnen.

Viel schwieriger ist es beim Minderheitsantrag Nidegger. Bei der Beschwerde der Staatsanwaltschaft geht es eben gerade nicht um Waffen- und Chancengleichheit. Diese neu eingeführte Beschwerdemöglichkeit nach Artikel 222 ist aus Sicht der Mitte-Fraktion konzeptionell falsch. Ich sage Ihnen auch gerne, warum: Wir haben Massnahmenrichter, die darüber entscheiden, ob die Untersuchungshaft zu verlängern oder aufzuheben ist. Wenn sie Entscheide treffen und die Entscheide vom Staatsanwalt angefochten werden können, gibt das eine Quasiverlängerung der Untersuchungshaft. Das entspricht nicht der Konzeption, wie ich bereits gesagt habe.

Wir hatten in der Kommission intensive Diskussionen. Es hat Vertreter aus gewissen Kantonen gegeben, die klar gesagt haben, dass bei ihnen die Staatsanwälte jeden dieser Entscheide anfechten würden. Das würde zu einer ungerechtfertigten Verlängerung der Untersuchungshaft führen, es würde zu zusätzlichen Verfahren führen, und - das ist im Sinne der Prozessökonomie eigentlich das Schlimmste - es würde die Verfahren insgesamt verlängern. Wollten wir die Konzeption, wie sie hier gewählt worden ist, dann müssten wir eigentlich konsequenterweise die Massnahmenrichter abschaffen; wir müssten sagen, die Kompetenz zur Anordnung von [PAGE 610] Untersuchungshaft liegt wieder bei den Staatsanwälten, und diese Entscheide können angefochten werden.

In diesem Sinne: Wenn wir nicht wollen, dass Untersuchungshaft durch systematische Beschwerden der Staatsanwaltschaften unnötig verlängert wird, ist der Minderheitsantrag Nidegger in diesem Punkt abzulehnen. Im Übrigen ist aus meiner Sicht klar gegeben, dass es dieses Institut in dieser Form nicht braucht.

Ich danke Ihnen, wenn Sie unserer Empfehlung folgen.