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Marti Samira · Nationalrat · 2021-03-18

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative der ehemaligen SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer fordert eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Bei Bundes- und bundesnahen Betrieben sollen angemessene Vergütungen bezahlt werden. Als absolute Obergrenze gilt dafür die Bruttoentschädigung eines Mitglieds des Bundesrates.

Seit Jahren ist die Bevölkerung über die immer wiederkehrenden Lohnexzesse beim Kaderpersonal der öffentlichen Hand empört - und das zu Recht. Immerhin betrifft es hier keine privatwirtschaftlichen Unternehmungen, sondern staatliche Betriebe. Einige sind näher beim Bund, einige weiter weg, aber sie alle sind nicht normale privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie haben andere Anforderungen zu erfüllen, eben Service-public-Leistungen, und sie haben auch andere Finanzierungsquellen, zum allergrössten Teil ist dies die öffentliche Hand.

Darum hat die parlamentarische Initiative in beiden Räten eine grosse Zustimmung erfahren. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich, der politische Auftrag gegeben.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Insbesondere bitte ich Sie, neben dem Antrag der Minderheit Masshardt, den sie selbst begründen wird, meiner Minderheit zu folgen und sonst mit der Mehrheit zu stimmen. Die Mehrheit hat die Arbeit auf halbem Weg niedergelegt. Nur mit meiner Minderheit können Sie sicherstellen, dass dieses Paket fertig gemacht [PAGE 639] wird. Ich meine, in Artikel 6a des Bundespersonalgesetzes legen wir bereits heute fest, dass der Bundesrat über den Lohn und die Nebenleistungen entscheidet, und zwar für die leitenden Personen in strategischen Funktionen, das wären Verwaltungsräte, aber auch für die operativ tätigen Leitungspersonen. Der Bundesrat hat das in der Kaderlohnverordnung geregelt. In dieser Verordnung findet man zwar qualitative Aussagen, aber keine einzige quantitative Vorgabe.

Genau darum gab es ja diese parlamentarische Initiative, genau das wollte meine Vorgängerin verändern. Das ist der politische Auftrag. Es muss künftig garantiert sein, dass die Kaderpersonen der öffentlichen Hand nicht mehr als ein Bundesrat oder eine Bundesrätin verdienen. Dafür braucht es eben diese allgemeingültigen, klaren Regeln. Dafür reichen Spezialgesetze nicht aus.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass es hier zwar um das Kader der Verwaltung geht. Aber es geht eben auch um diverse andere bundesnahe Unternehmen wie Swissmedic, um diverse Stiftungen im Kultur- und Bildungsbereich, aber auch um Schweiz Tourismus und andere. Es ist sachfremd, wenn wir nun für einzelne Unternehmen legiferieren, aber den Rest weglassen.

Zur weiteren Detailberatung: Ich bitte Sie, in Artikel 19 BPG den Minderheitsantrag Fluri abzulehnen. Dieser Artikel legt fest, dass es in Zukunft keine Abgangsentschädigungen mehr für die Topkader des Bundes geben soll. Das ist die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Minder 18.428. Diese wurde explizit in diese Vorlage integriert und ist zwingender Bestandteil. Es geht hier darum, die Abzocker-Initiative, die heute bereits für Abgangsentschädigungen im Privatsektor gilt, auch bei der öffentlichen Hand umzusetzen. Es wäre wirklich absurd, wenn wir dies nun aus der Vorlage streichen würden.

Ich bitte Sie aus den gleichen Überlegungen, bei Artikel 16a des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes die Mehrheit zu unterstützen. Für die sozialdemokratische Fraktion ist es zwingend, dass auch die Swisscom unter diese neuen Regelungen fällt. Egal ob börsenkotiert oder nicht: Die Swisscom ist im Mehrheitsbesitz des Bundes und erfüllt eben einen Service-public-Auftrag. Solange der Bund Mehrheitsaktionär ist, so lange gehört die Swisscom auch zur öffentlichen Hand.

Die SP setzt sich seit Jahren gegen Lohnexzesse ein, bei denen sich einige wenige unanständig und unerklärbar hohe Löhne und Boni in Millionenhöhe auszahlen lassen. Da ist ein Manager-Kartell am Werk, dessen Lohnentwicklung sich schon längst von den realwirtschaftlichen Leistungen verabschiedet hat. Die Schweizer Bevölkerung ist zu Recht empört über diese Exzesse, denn der Erfolg eines Unternehmens geht niemals alleine auf die Leistung der Führungsriege, sondern immer auf jene aller Angestellten zurück. Die öffentlichen Unternehmen stehen in dieser gefährlichen Entwicklung in einer besonderen Verantwortung. Heute haben wir die Möglichkeit, zumindest bei der öffentlichen Hand eine Schranke zu setzen.

Helfen Sie mit und treten Sie auf dieses Geschäft ein, unterstützen Sie meine Minderheit und die Minderheit Masshardt, und folgen Sie ansonsten der Mehrheit.