Steinemann Barbara · Nationalrat · 2021-03-18
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18
Wortprotokoll
Vor uns liegt eine komplizierte Vorlage, an der bereits seit mehreren Jahren gefeilt wird. Etwas süffisant könnte man sie als Abzocker-Initiative für die bundesnahen Betriebe bezeichnen. 2013 stimmte bekanntlich mit 68 Prozent ein rekordhoher Anteil der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger schweizweit einer Lohndeckelung für Inhaber von Chefsesseln zu. Damals betraf das Verdikt des Souveräns aber ausschliesslich die Privatwirtschaft. Seither mischt sich der Staat in die Lohnpolitik privater Unternehmen ein. Man mag zur Volksabstimmung von 2013 stehen, wie man will. Das ist für die SVP hier nicht die Frage. Hier geht es um Firmen, die vom Staat betrieben und staatlich finanziert werden, einen staatlichen Auftrag erfüllen und zum Teil Monopolstatus geniessen. Mit Ausnahme der Swisscom entziehen sich alle komplett dem Wettbewerb. Die Bevölkerung ist Eigentümerin. Solange die Allgemeinheit die wirtschaftliche Verantwortung trägt und letztlich der Steuerzahler haftet, so lange soll die Politik auch die Löhne mitbestimmen dürfen.
Der Kaderlohnreport offenbart jedes Jahr die Verdienste bei den bundesnahen Unternehmen und Anstalten. Der höchste Lohn von knapp 932[NB]000 Franken landete 2019 auf dem Konto von SBB-Chef Andreas Meyer, dessen Gehalt in früheren Jahren mit 1,2 Millionen auch schon höher gewesen war. Übertroffen wird er aber insbesondere vom Swisscom-Chef, mit rund 1,8 Millionen, und in manchen Jahren von den höchsten Verantwortlichen der Post.
Die grossen Summen sind eine Folge der Ausgliederungen der Bundesbetriebe aus der Bundesverwaltung gegen Ende der Neunzigerjahre. Die Auslagerung ist eine Erfolgsgeschichte, aber sie hat diese unerwünschten hohen Entgelte mit sich gebracht. Der Bundesrat und die Eidgenössische Finanzverwaltung können schon heute massgebend auf die Kaderlöhne ausgegliederter Bundesbetriebe Einfluss nehmen. Dennoch ist es zu starken und unangemessenen Lohnerhöhungen gekommen. Das steht unseres Erachtens in keinem Verhältnis mehr zur Leistung, die diese Kader erbringen, schliesslich arbeiten auch die übrigen Mitarbeiter von SBB, Post und Co. zu einem angemessenen Salär.
Nicht ganz einig ist sich die SVP-Fraktion bezüglich der Festlegung der Saläre bei der Swisscom. 51 Prozent des Unternehmens sind bekanntlich in Staatsbesitz, der Rest wird an der Börse gehandelt und ist in den Händen von rund 70[NB]000 Aktionären. Das Unternehmen agiert in einem liberalisierten, globalen Markt und hat einen Marktwert von rund 25 Milliarden Franken. Die Swisscom erhält keine Subventionen, und trotzdem profitiert das Unternehmen natürlich von seiner Geschichte und ist mit grossem Vorsprung in den Markt gestartet. Solange die Vollprivatisierung politisch nicht mehrheitsfähig ist und der Betrieb von staatlichen Versorgungsaufträgen profitiert, so lange soll der Inhaber bestimmen dürfen, wie hoch die Entschädigungen sind. Darum wird die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion bezüglich der Swisscom keine Ausnahme machen. Es wird sich genügend geeignetes Personal finden lassen, das für weniger als die heutigen üppigen 1,8 Millionen Franken jährlich diese Aufgaben ebenso gut erfüllt.
Wir unterstützen die Kommissionsmehrheit bei der Streichung von Abgangsentschädigungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung ebenso, wie wir mit der Mehrheit die Geschlechterrichtwerte für die bundesnahen Betriebe ablehnen. Es gibt keinen Hinweis, dass Frauen bei den Kadern nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Die Minderheit Marti Samira zur Festlegung der Obergrenze im Gesetz unterstützen wir. Für die Vergütung der Manager von SBB, Ruag, Skyguide, Suva, SRG SSR, Post und Swisscom soll eine Obergrenze von je einer Million Franken gelten. Für kleinere ausgelagerte Bundesbetriebe bleibt die Kompetenz zur Festlegung von Maximalvergütungen beim Bundesrat, dem aber per Gesetz Beurteilungskriterien vorgegeben werden.
Die SVP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten.