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Müller Leo · Nationalrat · 2021-03-19

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-19

Wortprotokoll

Wir beraten heute als Erstrat das Bankengesetz zu Ende. Bei diesem Gesetz geht es um drei Bereiche, die gesetzgeberisch angepasst werden sollen: die Insolvenzbestimmungen, die Einlagensicherung und die Segregierung.

Heute ist das Sanierungsverfahren für Banken nur im Grundsatz im Bankengesetz geregelt. Die Details sind in der Bankeninsolvenzverordnung der Finma festgehalten. Diese Grundlage - so ist man sich einig - dürfte nicht ausreichend sein, um im Rahmen einer Bankensanierung in verfassungsmässig geschützte Rechtspositionen eingreifen zu können. Die Mitte-Fraktion ist klar der Meinung, dass hier notwendigerweise eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. In drei Bereichen ist Handlungsbedarf vorhanden.

1.[NB]Auszahlungsfrist: Es hat sich gezeigt, dass die Auszahlung der Gelder - und ich spreche hier von den je 100[NB]000 Franken pro Einlage - zu lange dauert. Das Ziel muss sein, dass dieses Geld neu in sieben Tagen ausbezahlt werden kann.

2.[NB]Finanzierungsart: Nach geltendem Recht erfolgt die Finanzierung dieser Einlagensicherung, eben dieser 100[NB]000 Franken pro Einlegerin oder Einleger, die garantiert sind, durch die übrigen Banken erst im Anwendungsfall, das heisst erst dann, wenn eine solche Auszahlung erfolgen muss. Neu sollen Wertschriften zur Sicherstellung dieses Betrags, also zur Finanzierung, hinterlegt werden.

3.[NB]Maximalverpflichtung: Diese Einlagensicherung soll gemäss Entwurf des Bundesrates 1,6 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen, aber mindestens 6 Milliarden Franken betragen. Aus Sicht der Mitte-Fraktion sind diese Regelungen nötig und sinnvoll. Die Mitte-Fraktion lehnt aber eine höhere Einlagensicherung, wie sie die Minderheit Birrer-Heimo in Artikel 37h Absatz 3 Buchstabe b beantragt, ab. Der Bundesrat sieht, wie gesagt, eine Höhe von 1,6 Prozent oder mindestens eine Gesamtsumme von 6 Milliarden Franken vor; das stimmt für unsere Fraktion. Die Minderheit Birrer-Heimo will diesen Satz von 1,6 auf 2,5 Prozent anheben; das geht uns zu weit.

Eine Verkürzung der Frist für die Einzahlung lehnt die Mitte-Fraktion ebenfalls ab. Der Bundesrat sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor; während dieser fünf Jahre muss der Betrag einbezahlt werden. Zwei Minderheiten fordern kürzere Fristen: Die Minderheit I (Birrer-Heimo) verlangt, dass diese Einzahlung innerhalb von zwei Jahren erfolgen soll, die Minderheit II (Grossen Jürg) verlangt, dass sie innerhalb von drei Jahren erfolgen soll.

Dann gibt es noch einen dritten Minderheitsantrag im Anhang. Es geht um die Änderung des Bucheffektengesetzes: In Artikel 11a Absatz 6 ist eine andere Formulierung vorgesehen, die gemäss Minderheit so übernommen werden soll. Die Mitte-Fraktion unterstützt bei Artikel 11a des Bucheffektengesetzes den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Noch zu einem letzten Punkt: Mit Artikel 28a - das betrifft die Sanierung von Kantonalbanken - schlägt die Kommission eine ergänzende Formulierung vor. Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Formulierung, ist aber der Meinung, dass es hier noch Optimierungspotenzial gibt. Wir haben in der Kommission darüber diskutiert, und das ist jetzt das Ergebnis. Aber für [PAGE 645] unsere Fraktion ist das noch nicht das Optimum. Wir gehen davon aus, dass der Ständerat diese Formulierung nochmals genau anschauen und allenfalls anpassen wird.

Insgesamt bitte ich Sie, bei dieser Gesetzesänderungsvorlage überall jeweils dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.